BGB – § 90a: Tiere

Buch 1: Allgemeiner Teil

Abschnitt 2: Sachen und Tiere


§ 90a:Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.