Arbeitszeit und Vergütung
18 Artikel
Wissen zur Arbeitszeit und Vergütung: Mitbestimmung, die den Arbeitsalltag prägt
Kaum ein Themenfeld betrifft die Belegschaft so unmittelbar wie Arbeitszeit und Vergütung. Wann wird gearbeitet, wie lange – und was steht dafür auf der Abrechnung? Der Betriebsrat hat hier weitreichende Mitbestimmungsrechte, die er kennen und nutzen sollte. In dieser Rubrik finden Sie praxisnahes Wissen zur Arbeitszeit und Vergütung – von der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung über Überstundenregelungen und Teilzeitmodelle bis hin zu Fragen der Eingruppierung und Vergütung.
Arbeitszeitgestaltung: Wo der Betriebsrat mitredet
Die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit gehört zum Kerngeschäft des Betriebsrats. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat er ein echtes Mitbestimmungsrecht bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit – inklusive Initiativrecht. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber keine einseitigen Anordnungen treffen.
In der Praxis zeigt sich das an vielen Stellen: Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Jahresarbeitszeit gewinnen an Bedeutung – und der Betriebsrat gestaltet die Rahmenbedingungen mit. Auch die 4-Tage-Woche wird in immer mehr Betrieben diskutiert. Ob mit oder ohne Stundenreduzierung, bei der Einführung und Ausgestaltung spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle.
Eng damit verknüpft ist die Arbeitszeiterfassung. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 steht fest, dass Arbeitgeber ein Erfassungssystem einführen müssen. Welches System zum Einsatz kommt und wie es ausgestaltet wird – dabei hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzureden.
Überstunden, Teilzeit und besondere Arbeitszeitformen
Überstunden und Mehrarbeit gehören in vielen Betrieben zum Alltag, werden aber rechtlich unterschiedlich behandelt: Mehrarbeit überschreitet die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach dem ArbZG, Überstunden die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf beides nicht einseitig anordnen – er braucht die Zustimmung des Betriebsrats.
Auf der anderen Seite stehen Modelle zur Arbeitszeitreduzierung. Die Teilzeitarbeit ermöglicht eine dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit, die Brückenteilzeit eine befristete Reduzierung mit garantierter Rückkehr zur ursprünglichen Stundenzahl. Beide Varianten sind gesetzlich geregelt, und der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
Auch bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bestehen wichtige Mitbestimmungsrechte. Diese Arbeitszeitformen unterscheiden sich rechtlich erheblich – sowohl hinsichtlich der Anrechnung als Arbeitszeit als auch bei der Vergütung. Gleiches gilt für die Kurzarbeit: Bei deren Einführung und Ausgestaltung ist der Betriebsrat zwingend zu beteiligen.
Vergütung, Eingruppierung und Lohntransparenz
Das Wissen zur Arbeitszeit und Vergütung umfasst weit mehr als Stundenzettel und Schichtpläne. Bei der Eingruppierung von Beschäftigten in tarifliche oder betriebliche Lohn- und Gehaltsgruppen hat der Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht nach § 99 BetrVG. Ändert sich die Zuordnung – etwa durch neue Tätigkeiten oder geänderte Tarifverträge – liegt eine Umgruppierung vor, die ebenfalls der Zustimmung des Betriebsrats bedarf.
Ein besonderes Kontrollinstrument ist das Recht auf Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltsliste. Es ermöglicht dem Betriebsrat, die Lohngerechtigkeit im Betrieb zu prüfen und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu überwachen. Auch die betriebliche Übung verdient Aufmerksamkeit: Wiederholt der Arbeitgeber eine bestimmte Leistung über längere Zeit, können daraus verbindliche Ansprüche entstehen – etwa auf Weihnachtsgeld oder bestimmte Arbeitszeitregelungen.
Weitere Vergütungsthemen, die in der Praxis regelmäßig Fragen aufwerfen, sind der geldwerte Vorteil bei Sachleistungen wie Firmenwagen oder Gutscheinen sowie die korrekte Vergütung von Dienstreisen und Wegezeiten. Nicht zuletzt sollten Betriebsräte auch das Gehalt des Betriebsrats kennen – denn das Ehrenamt darf weder zu finanziellen Nachteilen noch zu unzulässigen Begünstigungen führen.
Ihr Wissen zur Arbeitszeit und Vergütung vertiefen
Faire Arbeitszeiten und eine gerechte Vergütung sind zentrale Anliegen jeder Belegschaft – und der Betriebsrat ist dafür ein entscheidender Garant. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und finden Sie das Wissen, das Sie für eine kompetente Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Vergütung benötigen. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft.