Schwerbehindertenvertretung
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Wissen für die Schwerbehindertenvertretung: Rechte, Aufgaben und Praxiswissen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb ein. Sie fördert deren Eingliederung, überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und steht den Betroffenen als Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz zur Seite. In dieser Rubrik finden Sie umfassendes Wissen für die Schwerbehindertenvertretung – von den rechtlichen Grundlagen über die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bis hin zu aktuellen Themen wie Ableismus und Inklusion.
Was ist die Schwerbehindertenvertretung und wann wird sie gewählt?
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb. Eine SBV muss gewählt werden, sobald mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen dauerhaft im Betrieb beschäftigt sind. Die SBV-Wahl findet alle vier Jahre statt – die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Auch das Thema Wahlanfechtung kann relevant werden, wenn Verfahrensfehler bei der Durchführung der Wahl aufgetreten sind.
Wer gilt als schwerbehindert – und was bedeutet Gleichstellung?
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, deren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Deutschland liegt. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Für beide Gruppen gelten besondere Schutzrechte im Arbeitsleben, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen sollen – etwa ein erweiterter Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub und das Recht auf behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Einen Überblick über die wichtigsten Rechte am Arbeitsplatz finden Sie in dieser Rubrik.
Aufgaben der SBV: Beratung, Prävention und Interessenvertretung
Die Kernaufgabe der SBV ist die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter. Gute Beratungsgespräche sind das Herzstück erfolgreicher SBV-Arbeit – sie erfordern Einfühlungsvermögen, Fachwissen und eine strukturierte Vorgehensweise. Die SBV-Sprechstunde bietet dafür den passenden Rahmen und kann während der Arbeitszeit durchgeführt werden.
Besonders wichtig ist das Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX. Es greift, wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Beschäftigten gefährdet ist – etwa durch längere Krankheit oder betriebliche Veränderungen. Ziel ist es, frühzeitig Lösungen zu finden und den Arbeitsplatz zu sichern, bevor es zu einer Kündigung kommt. Die SBV spielt in diesem Verfahren eine zentrale Rolle.
Rechtliche Grundlagen: SGB IX und Bundesteilhabegesetz
Die Rechte und Pflichten der SBV ergeben sich in erster Linie aus dem SGB IX. Eine besondere Rolle spielt dabei das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben weiter stärkt. Auch die Pflichten des Arbeitgebers sind klar geregelt: Er muss unter anderem prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, und die SBV frühzeitig in relevante Entscheidungen einbinden. Die Arbeitgeberpflichten gegenüber Schwerbehinderten zu kennen ist für die SBV-Arbeit essenziell.
Ein wichtiges Instrument auf betrieblicher Ebene ist die Inklusionsvereinbarung. Sie legt konkrete Maßnahmen zur Integration und Beschäftigungssicherung fest und wird zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und SBV verhandelt. Unterstützt wird dieser Prozess durch den Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, der als Ansprechpartner für alle Beteiligten fungiert.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
SBV und Betriebsrat tragen gemeinsam Verantwortung für die Belange schwerbehinderter Beschäftigter. Eine enge Zusammenarbeit zwischen SBV und Betriebsrat ist daher nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgesehen. Die SBV hat das Recht, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen, wenn Themen behandelt werden, die schwerbehinderte Menschen betreffen. In der Praxis profitieren beide Seiten von einem regelmäßigen Austausch.
Ableismus: Ausgrenzung erkennen und handeln
Diskriminierung am Arbeitsplatz zeigt sich nicht immer offensichtlich. Ableismus – also die Abwertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung – steckt häufig in Routinen, Erwartungen und unbewussten Verhaltensweisen. Als SBV können Sie dazu beitragen, Bewusstsein zu schaffen und eine Arbeitskultur zu fördern, in der Inklusion gelebter Alltag ist.
Ihr Wissen als Schwerbehindertenvertretung vertiefen
Die Arbeit als SBV ist anspruchsvoll und vielseitig. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und finden Sie die Antworten, die Sie für eine kompetente und wirksame Interessenvertretung benötigen. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft.