Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 3: Testament
Titel 8: Gemeinschaftliches Testament
§ 2272:Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
§ 2272:Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.