Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
§ 1956:Anfechtung der Fristversäumung
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.