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5 Artikel

  
Mitglied des Wirtschaftsausschuss steht vor einer grauen Wand

Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss – einfach erklärt

9 Minuten Lesezeit
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04.03.2026

Wissen zum Wirtschaftsausschuss: Aufgaben, Gründung und Organisation

Der Wirtschaftsausschuss ist ein zentrales Gremium für den wirtschaftlichen Dialog zwischen Betriebsrat und Unternehmer. Seine Aufgabe: wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens beraten und den Betriebsrat darüber informieren. In dieser Rubrik finden Sie kompaktes Wissen zum Wirtschaftsausschuss – von der Gründung über die Organisation bis hin zur Konfliktlösung bei Meinungsverschiedenheiten.

Was ist ein Wirtschaftsausschuss und wann muss er gegründet werden?

Der Wirtschaftsausschuss ist ein eigenständiges Gremium, das dem Betriebsrat als Hilfsorgan zur Seite steht. In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten ist die Gründung eines Wirtschaftsausschusses gesetzlich vorgeschrieben (§ 106 BetrVG). Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die vom Betriebsrat bestellt werden. Mindestens ein Mitglied muss dem Betriebsrat angehören. Die übrigen Mitglieder müssen Arbeitnehmer des Unternehmens sein und über die erforderliche fachliche Eignung verfügen.

Organisation und Sitzungen

Die Organisation des Wirtschaftsausschusses folgt eigenen Regeln. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, wählt einen Vorsitzenden und organisiert seine Arbeit eigenständig. Die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sollten mindestens einmal im Monat stattfinden und werden während der Arbeitszeit abgehalten. Der Unternehmer ist verpflichtet, an diesen Sitzungen teilzunehmen oder einen Vertreter zu entsenden und dem Gremium die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten?

Kommt es zwischen Wirtschaftsausschuss und Unternehmer zu Meinungsverschiedenheiten – etwa weil der Unternehmer Auskünfte verweigert oder Unterlagen nicht vorlegt – kann der Wirtschaftsausschuss selbst nicht die Einigungsstelle anrufen. Er muss sich an den Betriebsrat wenden, der dann prüft, ob ein Verfahren vor der Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten eingeleitet wird. Diese Konstruktion spiegelt die Rolle des Wirtschaftsausschusses als beratendes Hilfsorgan wider.

Ihr Wissen zum Wirtschaftsausschuss vertiefen

Der Wirtschaftsausschuss gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, wirtschaftliche Zusammenhänge im Unternehmen zu verstehen und fundiert mitzureden. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und finden Sie praxisnahes Wissen für eine erfolgreiche Arbeit im Wirtschaftsausschuss. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft.