BGB – § 2257: Widerruf des Widerrufs

Buch 5: Erbrecht

Abschnitt 3: Testament

Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments


§ 2257:Widerruf des Widerrufs

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.