Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 3: Testament
Titel 8: Gemeinschaftliches Testament
§ 2265:Errichtung durch Ehegatten
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.
§ 2265:Errichtung durch Ehegatten
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.