Betriebsratsvorsitzender
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Wissen für Betriebsratsvorsitzende: Aufgaben, Werkzeuge und Verantwortung
Der Betriebsratsvorsitzende nimmt eine Schlüsselrolle im Gremium ein. Er vertritt den Betriebsrat nach außen, leitet die Sitzungen und sorgt dafür, dass Beschlüsse ordnungsgemäß umgesetzt werden. Wer dieses Amt übernimmt, braucht nicht nur Organisationstalent, sondern auch fundiertes Wissen über die rechtlichen Grundlagen und praktischen Werkzeuge der Betriebsratsarbeit. In dieser Rubrik finden Sie gezieltes Wissen für Betriebsratsvorsitzende – von der Geschäftsführung des Gremiums über Betriebsvereinbarungen bis hin zur Konfliktlösung.
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende?
Der Betriebsratsvorsitzende wird vom Gremium aus seiner Mitte gewählt und übernimmt die Geschäftsführung des Betriebsrats. Dazu gehört vor allem die Einberufung und Leitung der Betriebsratssitzungen, die Erstellung der Tagesordnung sowie die Vertretung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber. Wichtig: Der Vorsitzende handelt dabei stets im Rahmen der gefassten Beschlüsse – eigenmächtige Entscheidungen sind nicht vorgesehen.
Die Betriebsratssitzung ist das zentrale Organ der Willensbildung im Gremium. Hier werden Beschlüsse gefasst, Positionen abgestimmt und das weitere Vorgehen festgelegt. Damit ein Beschluss wirksam ist, muss die Sitzung ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt werden. Der Vorsitzende trägt die Verantwortung dafür, dass diese formalen Anforderungen eingehalten werden.
Betriebsversammlung: Das Gremium vor der Belegschaft
Mindestens einmal im Quartal muss der Betriebsrat eine Betriebsversammlung einberufen (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Hier berichtet das Gremium über seine Arbeit, und die Belegschaft hat Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anträge einzubringen. Für den Betriebsratsvorsitzenden ist die Betriebsversammlung eine wichtige Bühne – und gleichzeitig eine Herausforderung. Denn wer die Belegschaft überzeugen will, braucht mehr als Zahlen und Fakten: Die Rede auf der Betriebsversammlung will gut vorbereitet sein und sollte Sachlichkeit mit Überzeugungskraft verbinden.
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede: Verbindliche Regelungen schaffen
Eines der wichtigsten Werkzeuge des Betriebsrats ist die Betriebsvereinbarung. Sie stellt eine verbindliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dar und entfaltet unmittelbare Wirkung für alle Arbeitnehmer des Betriebs. Der Betriebsratsvorsitzende unterzeichnet die Betriebsvereinbarung im Namen des Gremiums – eine Aufgabe, die Sorgfalt und rechtliches Verständnis erfordert.
Nicht jede Absprache muss gleich in eine Betriebsvereinbarung münden. Für schnelle, unkomplizierte Einigungen gibt es die Regelungsabrede – eine formlose Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die jedoch keine unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse hat. Als Betriebsratsvorsitzender sollten Sie die Unterschiede zwischen beiden Instrumenten kennen, um im Einzelfall das richtige Mittel zu wählen.
Wenn keine Einigung gelingt: Einigungsstelle und einstweilige Verfügung
Nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber am Verhandlungstisch lösen. Für solche Fälle sieht das BetrVG die Einigungsstelle vor – eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle, die unter Leitung eines unparteiischen Vorsitzenden eine verbindliche Lösung herbeiführen kann. Gerade bei Konflikten um Mitbestimmungsrechte ist die Einigungsstelle ein häufig genutztes Instrument.
Ist schnelles Handeln erforderlich – etwa wenn der Arbeitgeber Maßnahmen ohne die erforderliche Beteiligung des Betriebsrats durchzusetzen versucht – kann eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragt werden. Dieses Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes sichert die Rechte des Betriebsrats, bis eine endgültige Klärung erfolgt ist. Wissen über diese Eskalationsmöglichkeiten gehört für Betriebsratsvorsitzende zum unverzichtbaren Handwerkszeug.
Ihr Wissen als Betriebsratsvorsitzender vertiefen
Die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden ist anspruchsvoll – aber mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung meisterbar. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und eignen Sie sich das Wissen an, das Sie für die erfolgreiche Leitung Ihres Gremiums benötigen. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft.