Buch 3: Sachenrecht
Abschnitt 6: Reallasten
§ 1107:Einzelleistungen
Auf die einzelnen Leistungen finden die für die Zinsen einer Hypothekenforderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
§ 1107:Einzelleistungen
Auf die einzelnen Leistungen finden die für die Zinsen einer Hypothekenforderung geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.