Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 5: Landpachtvertrag
§ 594f:Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
§ 594f:Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.