Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 3: Versprechen der Leistung an einen Dritten
§ 334:Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.