Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 2: Verwandtschaft
Titel 3: Unterhaltspflicht
Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1612c:Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.