Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 2: Verwandtschaft
Titel 3: Unterhaltspflicht
Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1610a:Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.