Personelle Angelegenheiten
36 Artikel
Wissen zu personellen Angelegenheiten: Mitbestimmung bei Einstellung, Kündigung und mehr
Personelle Angelegenheiten sind eines der umfangreichsten Aufgabengebiete des Betriebsrats. Von der Einstellung über die Versetzung bis hin zur Kündigung – bei fast jeder personellen Maßnahme des Arbeitgebers hat der Betriebsrat ein Mitsprachrecht. In dieser Rubrik finden Sie praxisnahes Wissen zu personellen Angelegenheiten: von den Beteiligungsrechten bei Personalentscheidungen über arbeitsvertragliche Grundlagen bis hin zu Themen wie Mobbing, Elternzeit und betrieblichem Eingliederungsmanagement.
Einstellung, Versetzung und Personalplanung
Bei jeder Einstellung in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und dessen Zustimmung einholen (§ 99 BetrVG). Das gilt auch für die Versetzung, also die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs für die Dauer von mindestens einem Monat. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, darf der Arbeitgeber die Maßnahme nicht ohne Weiteres durchführen.
Bereits im Vorfeld hat der Betriebsrat nach § 92 BetrVG das Recht, über die Personalplanung des Arbeitgebers informiert und darüber beraten zu werden. Darüber hinaus kann er nach § 93 BetrVG verlangen, dass freie Stellen intern ausgeschrieben werden – die Ausschreibung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz bei der Stellenbesetzung herzustellen. Auch die Auswahlrichtlinien, nach denen der Arbeitgeber seine Personalentscheidungen trifft, unterliegen der Mitbestimmung.
Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag
Die Kündigung ist das Thema, bei dem der Betriebsrat besonders gefordert ist. Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören – ohne diese Anhörung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat kann Bedenken äußern oder der Kündigung ausdrücklich widersprechen, etwa wenn Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen oder soziale Auswahlkriterien nicht beachtet wurden.
Häufig geht der Kündigung eine Abmahnung voraus. Sie ist die formale Aufforderung des Arbeitgebers, ein bestimmtes Fehlverhalten abzustellen, und gilt als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Milder ist die Ermahnung, die zwar eine Rüge darstellt, aber keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Für Auszubildende gelten besondere Regelungen – der Kündigungsschutz von Auszubildenden ist deutlich stärker ausgeprägt als bei regulären Arbeitsverhältnissen.
Nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Beendigung. Auch die Änderungskündigung – eine Kündigung verbunden mit dem Angebot geänderter Arbeitsbedingungen – kommt in der Praxis regelmäßig vor. In vielen dieser Fälle spielt die Abfindung eine zentrale Rolle als finanzielle Kompensation.
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Arbeitszeugnis
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Er regelt Rechte und Pflichten beider Seiten und wird in vielen Betrieben durch einen Tarifvertrag ergänzt, der kollektive Mindeststandards für Vergütung und Arbeitsbedingungen festlegt. Kommt es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat jeder Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – ein Thema, bei dem der Betriebsrat beratend unterstützen kann. Auch der Personalfragebogen und die Beurteilungsgrundsätze unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats und verdienen Aufmerksamkeit, da sie die Grundlage für personelle Bewertungen im Betrieb bilden.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und Krankheit
Der gesetzliche Schutz von Beschäftigten in besonderen Lebenssituationen ist ein wichtiger Bestandteil des Wissens zu personellen Angelegenheiten. Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen vor Benachteiligung und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Elternzeit und Elterngeld ermöglichen es Müttern und Vätern, sich nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren.
Auch die Pflegezeit ist gesetzlich verankert: Beschäftigte können sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Eng damit verwandt ist die Arbeitsbefreiung, die in bestimmten Fällen eine bezahlte Freistellung ermöglicht. Bei länger andauernder Krankheit wiederum stellen sich Fragen zur Entgeltfortzahlung, zur Krankmeldung und zum weiteren Umgang mit dem Arbeitsverhältnis. Und auch beim Thema Urlaub hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht – insbesondere bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und der zeitlichen Lage des Urlaubs einzelner Beschäftigter.
Mobbing, BEM und weitere Praxisthemen
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Thema, das nicht nur Betroffene belastet, sondern das gesamte Betriebsklima vergiften kann. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, Diskriminierung und Schikane entgegenzuwirken und Betroffene zu unterstützen. Im Kontext langfristiger Erkrankungen spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine wichtige Rolle: Es dient dazu, Beschäftigte nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Auch das Präventionsverfahren ist hier relevant – es zielt darauf ab, Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter durch frühzeitigen Dialog zu vermeiden.
Darüber hinaus gehören zum Wissen zu personellen Angelegenheiten auch Themen wie Telearbeit, Home-Office und Heimarbeit, die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit), die Berufsbildung im Betrieb sowie die Personalakte. Auch die Arbeitsgerichtsbarkeit als Instanz zur Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten und die Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung sollten Betriebsräte auf dem Schirm haben. Schlechtleistung und Minderleistung im Betrieb schließlich werfen Fragen auf, die an der Schnittstelle zwischen Personalführung und Arbeitsrecht liegen – auch hier kann der Betriebsrat eine vermittelnde Rolle einnehmen. Nicht zuletzt ist das Thema Rente für viele Beschäftigte von großer Bedeutung, und der Betriebsrat kann bei Fragen rund um den Übergang in den Ruhestand beratend zur Seite stehen.
Ihr Wissen zu personellen Angelegenheiten vertiefen
Personelle Angelegenheiten betreffen jeden Beschäftigten – und der Betriebsrat ist bei den meisten dieser Maßnahmen der entscheidende Garant für Fairness und Rechtskonformität. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und finden Sie das Wissen, das Sie für eine kompetente Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten benötigen. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft.