Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe
Titel 6: Eheliches Güterrecht
Untertitel 2: Vertragliches Güterrecht
Kapitel 3: Gütergemeinschaft
§ 1506:Anteilsunwürdigkeit
Ist ein gemeinschaftlicher Abkömmling erbunwürdig, so ist er auch des Anteils an dem Gesamtgut unwürdig. Die Vorschriften über die Erbunwürdigkeit finden entsprechende Anwendung.