BGB – § 1938: Enterbung ohne Erbeinsetzung

Buch 5: Erbrecht

Abschnitt 1: Erbfolge


§ 1938:Enterbung ohne Erbeinsetzung

Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.