Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 2: Verwandtschaft
Titel 7: Annahme als Kind
Untertitel 1: Annahme Minderjähriger
§ 1759:Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.
§ 1759:Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.