Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge
Untertitel 1: Werkvertrag
Kapitel 2: Bauvertrag
§ 650h:Schriftform der Kündigung
Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.