Buch 1: Allgemeiner Teil
Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte
Titel 1: Geschäftsfähigkeit
§ 107:Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.