Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 548a:Miete digitaler Produkte
Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.