Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
Titel 1: Vormundschaft
Untertitel 2: Führung der Vormundschaft
§ 1828:Erklärung der Genehmigung
Das Familiengericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Vormund gegenüber erklären.