Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe
Titel 5: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
§ 1360b:Zuvielleistung
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.