Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 17: Gemeinschaft
§ 758:Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
§ 758:Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.