Umstrukturierung und Betriebsänderung
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Wissen zu Umstrukturierung und Betriebsänderung: So handeln Sie als Betriebsrat
Wenn im Unternehmen grundlegende Veränderungen anstehen – ob Standortverlagerung, Zusammenlegung von Abteilungen oder Personalabbau – ist der Betriebsrat gefordert. Eine Betriebsänderung hat oft weitreichende Folgen für die Belegschaft, und gerade in solchen Situationen kommt es auf fundiertes Wissen und schnelles Handeln an. In dieser Rubrik finden Sie das nötige Wissen zu Umstrukturierung und Betriebsänderung, um Ihre Rechte als Betriebsrat wirksam einzusetzen und die Interessen der Beschäftigten zu schützen.
Was ist eine Betriebsänderung?
Eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG liegt vor, wenn der Arbeitgeber grundlegende Veränderungen plant, die erhebliche Nachteile für die Belegschaft oder wesentliche Teile davon mit sich bringen können. Dazu gehören etwa die Stilllegung oder Verlegung des Betriebs, der Zusammenschluss mit anderen Betrieben, wesentliche Einschränkungen der Betriebsorganisation oder die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen zu informieren.
Betriebsübergang: Wenn der Betrieb den Inhaber wechselt
Beim Betriebsübergang geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über. Für die betroffenen Beschäftigten gilt: Ihre Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über, und eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unzulässig (§ 613a BGB). Dennoch bringt ein solcher Übergang Unsicherheit mit sich. Der Betriebsrat sollte die Belegschaft über ihre Rechte informieren und den Prozess aufmerksam begleiten.
Interessenausgleich und Sozialplan: Die Werkzeuge des Betriebsrats
Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, muss er mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln. Darin wird geregelt, ob, wann und wie die geplante Maßnahme durchgeführt wird. Der Interessenausgleich ist der Vorgriff auf den Sozialplan – eine verbindliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die darauf abzielt, die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Beschäftigten abzumildern. Typische Inhalte eines Sozialplans sind Abfindungsregelungen, Qualifizierungsmaßnahmen oder Regelungen zur Versetzung.
Krise erkennen, rechtzeitig handeln
Nicht jede Umstrukturierung kommt überraschend. Wirtschaftliche Schieflagen kündigen sich häufig an – durch rückläufige Auftragslage, Sparmaßnahmen oder Gerüchte in der Belegschaft. Wenn das Wort Krise fällt, ist es für den Betriebsrat Zeit zu handeln. Wer frühzeitig die wirtschaftlichen Signale erkennt und seine Informationsrechte nutzt, kann die Weichen stellen, bevor Fakten geschaffen werden.
Ihr Wissen zu Umstrukturierung und Betriebsänderung vertiefen
Umstrukturierungen gehören zu den anspruchsvollsten Situationen in der Betriebsratsarbeit. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und eignen Sie sich das Wissen an, das Sie brauchen, um Ihre Belegschaft in Veränderungsprozessen stark zu vertreten. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft.