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Station 2: Struktur schafft Stärke – Das Gremium organisiert sich

Nach der konstituierenden Sitzung beginnt die eigentliche Betriebsratsarbeit. In diesem Video erfahrt ihr, wie ihr euer Gremium jetzt sinnvoll organisiert und von Anfang an klare Strukturen schafft. Es geht darum, Aufgaben passend zu verteilen, regelmäßige Sitzungen festzulegen, euch wichtiges Grundlagenwissen anzueignen, früh ein gutes Netzwerk aufzubauen und eine Geschäftsordnung zu beschließen. So werdet ihr als neu gewählter Betriebsrat Schritt für Schritt handlungsfähig und stellt die Weichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Gremium.

Station 2:
Struktur schafft Stärke – Das Gremium organisiert sich → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer/2

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Den kompletten Reiseführer finden Sie hier:
New Planet Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer

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Betriebsänderung stoppen: Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber aufhalten?

Kann der Betriebsrat eine Betriebsänderung wirklich stoppen, bevor der Arbeitgeber vollendete Tatsachen schafft? Genau darum geht es in diesem Video. Du erfährst, ob bei einer Betriebsänderung ein Baustopp oder Unterlassungsanspruch möglich ist, warum die Gerichte hier nicht einheitlich entscheiden und welche Rolle Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich dabei spielen. Gerade wenn Versetzungen, Kündigungen oder Standortverlagerungen im Raum stehen, ist für den Betriebsrat schnelles und gut überlegtes Handeln entscheidend. In diesem Video bekommst du eine klare Einordnung der aktuellen Rechtslage und praktische Hinweise, wie du als Betriebsrat strategisch klug vorgehst.

Inhalt:
0:00 - Intro und Praxisfall zur Betriebsänderung
2:01 - Unterlassungsanspruch, Nachteilsausgleich und die umstrittene Rechtslage
3:31 - So solltest du als Betriebsrat jetzt strategisch vorgehen

Weitere Informationen zum Thema: Betriebsratsarbeit→ https://www.betriebsrat.com/wissen/umstrukturierung-und-betriebsaenderung/betriebsaenderung

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Das Monatsgespräch im Betriebsrat: Rechtlich sicher und kommunikativ stark

Im Monatsgespräch wird oft mehr entschieden, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Zwar fallen dort keine formellen Beschlüsse, trotzdem stellst du hier wichtige Weichen für die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Genau deshalb lohnt es sich, nicht einfach nur teilzunehmen, sondern gut vorbereitet hineinzugehen. In diesem Video erfährst du, was hinter dem Monatsgespräch nach § 74 BetrVG steckt, warum es für deine Betriebsratsarbeit so wichtig ist und wie du kommunikativ stärker auftrittst. Es geht um klare Ziele, ein geschlossenes Auftreten im Gremium, gute Fragen und überzeugende Argumente. Kurz gesagt: um alles, was dir hilft, im Gespräch sicherer, ruhiger und wirkungsvoller zu werden.

Inhalt:
0:00 - Intro
0:19 Monatsgespräch: Pflicht, Kür oder echte Chance?
1:28 Worauf es im Gespräch wirklich ankommt
2:43 Vier wichtige Tipps für deinen Auftritt im Monatsgespräch
4:04 Diese Seminare helfen dir weiter

Weitere Informationen zum Thema:
Monatsgespräch → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/monatsgespraec

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Online-Symposium: 111 Tage im Betriebsrat am 08.10.2026

111 Tage im Betriebsrat liegen hinter dir. Jetzt entscheidest du, wie erfolgreich deine weitere Amtszeit verläuft. In unserem Online-Symposium bekommst du genau die Orientierung, die du jetzt brauchst. Du entwickelst eine klare Roadmap für die kommenden Jahre, setzt die richtigen Ziele und bringst Struktur in eure Gremiumsarbeit. Du erkennst, wie du die Zusammenarbeit im Betrieb stärkst und welche rechtlichen Werkzeuge dir im Alltag wirklich helfen.

Diese Themen erwarten dich:

  • Deine Roadmap für die nächsten Jahre im Betriebsrat
  • Ziele setzen und Projekte erfolgreich umsetzen
  • Zusammenarbeit mit SBV, JAV und Arbeitgeber stärken
  • Wichtige rechtliche Instrumente sicher nutzen
  • Praxisnahe Impulse für deinen BR-Alltag

Nutze den Moment nach den ersten 111 Tagen, um dein Gremium klar, sicher und wirksam aufzustellen.

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LAG Urteil: Betriebsratsarbeit im Urlaub? Bekommst du Zeit gutgeschrieben?

Du bist im Urlaub und erledigst trotzdem Betriebsratsarbeit. Klingt engagiert. Aber bekommst du dafür auch eine Zeitgutschrift? Genau das hat ein Gericht entschieden. Und die Antwort ist klarer, als viele denken. In diesem Video erfährst du wann Betriebsratsarbeit vergütet wird, warum Urlaub eine besondere Rolle spielt und weshalb es in diesem Fall keine Zeitgutschrift gab. Ein praxisnaher Fall, den du kennen solltest. Gerade wenn du dich im Gremium engagierst und alles richtig machen willst.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:03 - Worum es im Fall geht
1:47 - Streit um die Zeitgutschrift
2:42 - Warum es keine Gutschrift gab

Weitere Informationen zum Thema:
Betriebsratsarbeit → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsarbeit

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Station 1: Die konstituierende Sitzung im Betriebsrat einfach erklärt

Die Wahl ist geschafft und jetzt beginnt eure gemeinsame Reise als neues Gremium. In Schritt 1 des Reiseführers für Betriebsräte geht es um die konstituierende Sitzung. Du erfährst, warum diese erste Sitzung so wichtig ist, wer einlädt, was dort passiert und weshalb erst mit der Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter der Betriebsrat richtig startklar ist. Außerdem geht es darum, welche ersten organisatorischen Schritte jetzt anstehen und wann ein Betriebsausschuss gebildet wird. So bekommt ihr einen verständlichen Überblick über den ersten wichtigen Schritt in eurer Amtszeit.

Station 1: Get-together – efolgreicher Start als Gremium → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer/1

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Den kompletten Reiseführer finden Sie hier:
New Planet Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer

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New Planet Betriebsrat: Der kostenlose Reiseführer für neue Betriebsräte

Ihr Einstieg in den Reiseführer für neue Betriebsräte. Mit diesem Video starten Sie in einen kompakten Reiseführer für die ersten Schritte in Ihrer Amtszeit. Sie erhalten Orientierung zu den Themen, die gerade am Anfang wichtig sind, von der konstituierenden Sitzung über die Organisation im Gremium bis hin zu Schulung, Monatsgespräch und Betriebsversammlung. Der Reiseführer begleitet Sie in 8 Stationen durch die erste Zeit als Betriebsrat und zeigt Ihnen verständlich, worauf es jetzt ankommt.

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Den kompletten Reiseführer finden Sie hier:
New Planet Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer

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Konstituierende Sitzung des Betriebsrats: So läuft sie richtig ab

Die Betriebsratswahl läuft und viele Wahlvorstände beschäftigen sich mit dem nächsten wichtigen Schritt: der konstituierenden Sitzung des neugewählten Betriebsrats. Doch wer leitet diese erste Sitzung? Was passiert, wenn nicht genügend Mitglieder anwesend sind? Und warum ist eine digitale Durchführung nicht möglich? Rechtsanwalt Tobias Gerlach erklärt, worauf es jetzt ankommt und wie die konstituierende Sitzung rechtssicher abläuft.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:19 - Wahlleiter und Übergabe der Wahlunterlagen
1:06 - Was bei fehlender Beschlussfähigkeit passiert
1:17 - Warum die konstituierende Sitzung nicht digital stattfinden darf
1:36 - So läuft die Sitzung Schritt für Schritt ab

Weitere Informationen zum Thema:
Konstituierende Sitzung → https://www.betriebsratswahl.de/konstituierende-sitzung

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Integration ausländischer Mitarbeiter: So hilft der Betriebsrat

Wie kannst du als Betriebsrat die Integration ausländischer Mitarbeiter im Betrieb aktiv unterstützen? In diesem Video erfährst du, welche Rolle du bei Willkommenskultur, Akzeptanz im Team und konkreten Integrationsmaßnahmen spielen kannst. Ein wichtiges Thema gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.

Inhalt:
0:00 Einleitung
0:11 Warum Integration im Betrieb immer wichtiger wird
0:38 So kann der Betriebsrat konkret helfen
1:03 Diese Rechte hat der Betriebsrat nach dem BetrVG
1:43 Praktische Maßnahmen für bessere Integration

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminare zum Arbeitsrecht → https://www.waf-seminar.de/arbeitsrecht

Weitere Informationen zum Thema:
Alles Rund zum Thema Betriebsrat → https://www.betriebsrat.com/wissen

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Personenwahl oder Listenwahl? Das entscheidet die BR-Wahl

Du willst wissen, ob bei eurer Betriebsratswahl Personenwahl oder Listenwahl gilt? Dann solltest Du dieses Video unbedingt sehen. Denn die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf den Ablauf der Wahl. Du erfährst, wann welches Wahlverfahren angewendet wird und worauf der Wahlvorstand achten muss. Schon kleine Fehler bei Vorschlagslisten, Fristen oder der Einordnung können große Folgen haben. Hol Dir jetzt Klarheit, damit Ihr bei der BR-Wahl sicher startet

Inhalt:
0:00 Einleitung
1:18 Wann zwingend die Personenwahl gilt
3:26 Wann aus einer Personenwahl plötzlich eine Listenwahl wird

Weitere Informationen zum Thema:
Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → https://www.betriebsratswahl.de/

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#740 Paragraf 110 BetrVG. Was dir der Arbeitgeber zur wirtschaftlichen Lage sagen muss

Viele Betriebsräte kennen Paragraf 110 BetrVG kaum. Dabei steckt genau hier ein wichtiges Recht für deine Arbeit im Gremium. Der Arbeitgeber muss die Belegschaft regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Und genau das kann für dich entscheidend sein, wenn es um Arbeitsplätze, Planung und Mitbestimmung geht. In dieser Folge erfährst du, was Paragraf 110 BetrVG genau regelt, für welche Unternehmen er gilt und welche Informationen der Arbeitgeber tatsächlich geben muss. Außerdem hörst du, welche Rolle Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss dabei spielen, wo die Grenzen liegen und was du tun kannst, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht nicht erfüllt.

Das erwartet dich in dieser Folge:

  • Wann Paragraf 110 BetrVG greift
  • Welche Infos zur wirtschaftlichen Lage auf den Tisch müssen
  • Warum diese Unterrichtung für deine Betriebsratsarbeit so wichtig ist
  • Was bei Verstößen droht
  • Wie du das Thema im Gremium praktisch nutzen kannst
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#739 Massenentlassung im Betrieb: Ist ein Sozialplan immer Pflicht?

Viele Betriebsräte hören bei Massenentlassungen sofort: Betriebsänderung, also Sozialplan. Aber ganz so einfach ist es nicht. In dieser Folge klären Franziska Grimm und Arne Schrein, wann eine Massenentlassung überhaupt vorliegt, welche Pflichten der Arbeitgeber dann hat und warum nicht jede Massenentlassung automatisch sozialplanpflichtig ist. Du erfährst außerdem, welche Rolle § 17 KSchG und § 112a BetrVG spielen, was der Betriebsrat in der Konsultation beachten sollte und welche Vorteile ein Sozialplan für betroffene Arbeitnehmer konkret bringen kann.

Themen der Episode:

  • Wann liegt eine Massenentlassung vor?
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
  • Warum ist nicht jede Massenentlassung sozialplanpflichtig?
  • Was regelt ein Sozialplan konkret?
  • Welche Fehler können Kündigungen unwirksam machen
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#738 Beschwerde wegen fehlender Wertschätzung: Was kann der BR tun?

Keine Anerkennung zum Dienstjubiläum, verletzende Behandlung durch den Arbeitgeber, das Gefühl von Ausgrenzung: In dieser Folge klären Lina Goldbach und Michael Putzicher, wann eine Arbeitnehmerbeschwerde wirklich ein Fall für den Betriebsrat ist, was unter fehlender Wertschätzung rechtlich überhaupt greifbar ist und wo die Grenze zwischen individueller Kränkung und echter Beschwerde liegt. Du erfährst außerdem, wie der Betriebsrat mit solchen Fällen sauber umgeht, welche Rolle § 85 BetrVG spielt und warum gerade bei sensiblen Konflikten sauberes Vorgehen im Gremium entscheidend ist.

Themen der Episode

  • Arbeitnehmerbeschwerde nach § 85 BetrVG: wann der Betriebsrat zuständig ist
  • Fehlende Wertschätzung: rechtlich durchsetzbar oder nur persönliche Empfindung?
  • Abgrenzung zwischen Beschwerde, Mobbing und individuellem Rechtsanspruch
  • Was der Betriebsrat bei Beschwerden zwingend beachten sollte
  • Rolle des Gremiums: warum nicht ein einzelnes BR-Mitglied entscheidet
  • Einigungsstelle: wann sie möglich ist und was sie überhaupt klären darf
  • Typische Fehler in der Praxis: vorschnelles Handeln, falsche Erwartungen, unklare Anträge
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#737 Verhindert oder nicht? Wann Ersatzmitglieder zur BR-Sitzung geladen werden müssen

Urlaub, Krankheit, Schulung, Befangenheit, „wichtiger Termin“: In dieser Folge klären Maja Lukac, Arne Schrein und Stefan Klaus , wann ein Betriebsratsmitglied wirklich als verhindert gilt, wann ein Ersatzmitglied zwingend zu laden ist und warum falsches Nachladen Beschlüsse angreifbar machen kann. Du bekommst außerdem ein Gefühl für die typischen Grenzfälle (Arbeitsdruck, Gleittag/Homeoffice, kurzfristige Ausfälle) und dafür, was der Vorsitzende plausibel prüfen, dokumentieren und im Gremium am besten vorab regeln sollte.

Themen der Episode:

  • Tatsächliche Verhinderung: Urlaub, Krankheit, Schulung u.a.
  • Rechtliche Verhinderung: Befangenheit bei personellen Maßnahmen, wenn es „um dich“ geht
  • „Arbeit ist wichtig“: wann das ausnahmsweise trotzdem ein Verhinderungsgrund sein kann
  • Rolle des Vorsitzenden: Plausibilität, Ermessen, Nachfragen, Dokumentation
  • Risiko „Beschluss unwirksam“: falsches Ersatzmitglied geladen oder nicht geladen
  • Gleittag/Homeoffice: grundsätzlich kein Freifahrtschein, aber Ausnahmen möglich
  • Kurzfristige Erkrankung: Nachladen nur, wenn Vorbereitung realistisch möglich ist
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#736 Equal Pay im Realitätscheck: Was das BAG jetzt geändert hat

Equal Pay ist kein Schlagwort mehr, sondern harte Rechtsprechung: Viara ivanova und Tobias Gerlach nehmen eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auseinander, die den Kampf um gleiche Bezahlung grundlegend verändert. Warum künftig eine einzige Vergleichspe rson ausreichen kann, was das mit der Beweislast zu tun hat und welche neuen Aufgaben auf den Betriebsrat zukommen, wird praxisnah erklärt. Außerdem geht es um Entgelttransparenz, kommende EU-Vorgaben und die Frage, wie Sie im Betrieb aktiv für faire Vergütungssysteme sorgen.

Themen der Episode:

  • Equal Pay Day: Wie groß der Gender Pay Gap wirklich noch ist
  • BAG-Urteil: Vergleich mit nur einer Person zulässig
  • Beweislastumkehr nach AGG – was Arbeitgeber jetzt liefern müssen
  • „Besser verhandelt“ gilt nicht mehr als Argument
  • Median, Vergleichsgruppen und Entgelttransparenz in der Praxis
  • Neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was auf Betriebe zukommt
  • Auftrag des Betriebsrats nach §80 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Vergütungssystemen (§87 BetrVG)
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#735 KI-Schulungspflicht ab sofort? Was Betriebsräte jetzt wissen müssen

In dieser Folge nehmen Janine Schäfer (Fachanwältin für Arbeitsrecht) und Jens Grosser (Rechtsanwalt & Wirtschaftsmediator) eine typische Alltagsszene auseinander, die plötzlich brandgefährlich werden kann: KI „nur zum Spaß“ – ein Bild verfremden, kurz lachen, fertig? Genau hier wird’s spannend, denn aus einem vermeintlichen Gag kann schnell ein echtes Problem werden. Von dort geht es direkt weiter zur nächsten großen Frage im Betrieb: Wenn KI-Tools eingeführt werden, braucht es klare Schulungen und Spielregeln. Und genau an dieser Stelle ist der Betriebsrat gefragt, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Inhalte, Ablauf und Verantwortlichkeiten sauber zu klären. Außerdem sprechen die beiden darüber, welche Stellen im EU AI Act im Zusammenhang mit der Schulungspflicht genannt werden – und warum „einfach löschen“ im KI-Kontext oft leichter gesagt als getan ist.

Themen der Episode:

  • KI-Bildbearbeitung „aus Spaß“: Warum verfälschte Bilder schnell zum Problem werden können
  • „Wenn’s im Netz ist, darf ich alles?“ – typische Irrtümer und echte Risiken im Arbeitsalltag
  • Schulungspflicht bei KI
  • Praxisfrage „Löschung“: Was passiert mit Bildern/Daten, wenn sie einmal bei Tools oder im Netz gelandet sind?
  • Betriebsrat als Treiber: Auftrag nach §80 BetrVG und wie Sie den Arbeitgeber auf Pflichten hinweisen
  • Umsetzung in der Praxis: Schulungskonzept + mögliche Regelungen per Betriebsvereinbarung
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#734 Eure JAV-Rechte in der Betriebsratssitzung: Teilnahme, Mitwirkung, Stimmrecht

In dieser Folge klären Fabian und Susanna, wie viel „Durchschlagskraft“ die JAV wirklich hat. Im Fokus: §67 BetrVG und die Frage, wann die JAV im Betriebsrat dabei sein muss. Du erfährst, wann ein JAV-Mitglied immer teilnehmen darf und wann die ganze JAV eingeladen wird. Außerdem: Wo Beratung endet und wann echtes Stimmrecht beginnt. Mit typischen Praxisfällen und Argumentationshilfen für Diskussionen mit dem Betriebsrat.

Themen der Episode:

  • Teilnahmerecht der JAV in Betriebsratssitzungen nach § 67 BetrVG
  • Grundfall: 1 JAV-Mitglied darf zu allen Sitzungen und allen Tagesordnungspunkten dabei sein
  • Mitwirkung ohne Stimmrecht: Beratung ja, Abstimmung nein
  • Besondere Betroffenheit vs. überwiegende Betroffenheit: Wann die gesamte JAV eingeladen wird
  • Stimmrecht der gesamten JAV: Wenn überwiegend Azubis/Jugendliche betroffen sind
  • Typische Streitfälle aus der Praxis: Abgrenzung und Diskussionen mit dem Betriebsrat
  • Personelle Einzelmaßnahmen (Einzelfall): Warum meist kein Stimmrecht angenommen wird
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#733 Wiedereinstieg nach Krankheit – Rechte und Herausforderungen

Langzeiterkrankungen sind mit vielen Belastungen verbunden, besonders der Wiedereinstieg nach Krankheit stellt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte vor große Herausforderungen. In dieser Episode erfahren Sie, wie der Betriebsrat bei der Wiedereingliederung unterstützen kann und welche rechtlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen. Wir sprechen über Fürsorgepflicht, Schutzmaßnahmen und was der Betriebsrat tun kann, um eine reibungslose Rückkehr zu ermöglichen.

Themen der Episode:

  • Was sagt das Arbeitsrecht zum Wiedereinstieg nach Krankheit?
  • Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 242 Abs.2 BGB
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung?
  • Praktische Unterstützung durch den Betriebsrat bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Recht auf Teilzeit und Brückenteilzeit nach dem TzBfG
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#732 Digitalisierung meistern: Der IT-Ausschuss als Wegbereiter

Digitalisierung passiert nicht irgendwann, sie passiert jetzt. Und genau deshalb braucht der Betriebsrat ein starkes Team, das technische Entwicklungen früh erkennt, richtig einordnet und rechtzeitig mitgestaltet. In dieser Podcastfolge geht es um den IT-Ausschuss: Wie er gebildet wird, welche Aufgaben er übernimmt und warum er im digitalen Wandel zum echten Schlüssel werden kann. Sie erfahren außerdem, wie der Ausschuss Mitbestimmung bei neuen Systemen vorbereitet, Datenschutz und IT-Sicherheit im Blick behält und den Betriebsrat spürbar entlastet.

Themen der Episode:

  • IT-Ausschuss bilden: Wann und wie das geht
  • Welche Rolle der IT-Ausschuss im digitalen Wandel spielt
  • Mitbestimmung bei neuen IT-Systemen und KI-Anwendungen
  • Datenschutz und IT-Sicherheit als Daueraufgabe
  • Fazit: Warum der IT-Ausschuss immer wichtiger wird
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#731 Briefwahl-Falle: Ungültig wegen falscher Faltung?

Die Betriebsratswahl läuft – und trotzdem kann genau hier ein Fehler passieren, der später richtig Ärger macht: Ein falsch gefalteter Stimmzettel bei der Briefwahl. In dieser Podcastfolge geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das klärt, wann Briefwahlstimmen ungültig sind und warum das Wahlgeheimnis dabei eine zentrale Rolle spielt. Außerdem erfährst du, ob Beschäftigte eine Wahl anfechten können, wenn ihre Stimme wegen der Faltung nicht gewertet wurde, und welche Pflichten der Wahlvorstand bei der Briefwahl wirklich hat.

Themen der Episode:

  • Ungültige Stimmen durch falsch gefaltete Stimmzettel
  • Briefwahl: Warum das Wahlgeheimnis entscheidend ist
  • Wann eine Wahlanfechtung möglich ist und wann nicht
  • Briefwahlunterlagen: Reicht ein einfaches „Verlangen“ aus?
  • Was der Wahlvorstand prüfen muss – und was nicht

Seminarempfehlung:
Seminare zur Betriebsratswahl: https://www.waf-seminar.de/betriebsratswahl

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Personenwahl oder Listenwahl? Das entscheidet die BR-Wahl

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Personenwahl oder Listenwahl? Das entscheidet die BR-Wahl

Kündigung wegen Krankheit - Das müssen Sie dringend wissen!

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Kündigung wegen Krankheit - Das müssen Sie dringend wissen!

Bei einer Kündigung wegen Krankheit, einer krankheitsbedingten Kündigung also, ist viel zu beachten und die Hürden sind hoch! In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen!

7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

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7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

Sowohl in der Betriebsräteschulung und Fortbildung, wie auch in meinem anderen Job, als Rechtsanwältin, hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement, was seit einigen Jahren im § 84 Abs. 2 SGB IX sein Unwesen treibt, deutlich an Bedeutung gewonnen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres wiederholt oder ununterbrochen mehr als sechs Wochen krank sind. Also nicht nur für die (schwer-) behinderten, oder behinderten Arbeitnehmer. Und das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet Ihnen gute Möglichkeiten den Arbeitsplatz von häufig oder Langzeit erkrankten Arbeitnehmern zu retten. Aber, was macht denn ein Betriebliches Eingliederungsmanagement wirklich erfolgreich? Worauf müssen Sie achten? Dazu habe ich folgende sieben Tipps für Sie… Tipp #1: Arbeitsunfähigkeiten richtig ermitteln. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für alle Arbeitnehmer gedacht, die ununterbrochen oder wiederholt mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank sind. Achten Sie darauf, dass nicht nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Arbeitnehmer einen gelben Schein vorgelegt hat, sondern es spielen auch diejenigen Tage eine Rolle, in denen er den gelben Schein noch nicht vorlegen muss und die bloße Mittteilung seiner Erkrankung für den Arbeitgeber zunächst einmal ausreicht. Sie rechnen dann von Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit 365 Tage zurück und rechnen zusammen, ob denn tatsächlich der Mitarbeiter in diesem Zeitraum länger als sechs Wochen insgesamt oder am Stück arbeitsunfähig erkrankt war. Und Sie dürfen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch schon früher durchführen. Vielleicht bietet sich dadurch eine gute Möglichkeit weitere Arbeitsunfähigkeiten Ihres Kollegen zu verhindern. Tipp #2: Klären Sie die Belegschaft frühzeitig über den Sinn und Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements auf, denn stellen Sie sich die Situation Ihres erkrankten Kollegen vor, der vielleicht schon längere Zeit zuhause ist und jetzt flattert auch noch ein Brief des Arbeitgebers ein, er möge im Betrieb erscheinen, damit mit ihm die Möglichkeiten des BEM erläutert werden. Viele Kollegen sehen das als Drohung an. Da ist es dann gut, wenn Sie über den Sinn, Zweck und Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements frühzeitig möglichst viele Kollegen informieren. Nutzen Sie doch dafür zum Beispiel den Newsletter des Betriebsrats, den Sie vielleicht regelmäßig an die Belegschaft versenden und über Ihre Betriebsratstätigkeit informieren. Oder erläutern Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement auf Ihrer nächsten Betriebsversammlung, damit nehmen Sie den Kollegen die Angst und die Kollegen wissen es geht nicht darum Arbeitsverhältnisse zu beenden, sondern ganz im Gegenteil möglichst lange zu erhalten. Tipp #3: Die richtige Kontaktaufnahme. Es ist nicht immer der optimale Weg, wenn der Arbeitgeber den erkrankten Arbeitnehmer zu Hause anschreibt. Denn häufig wird schon dieser sehr formelle Weg eines Schriftstückes vom erkrankten Arbeitnehmer völlig falsch verstanden. Prüfen Sie doch einmal Alternativen. Vielleicht ist es viel sensibler im Umgang mit dem erkrankten Arbeitnehmer, wenn man ihm vor dem Versenden des Briefs zunächst einmal anruft, ihn fragt wie es denn geht und dann noch einmal die Möglichkeiten der Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement erläutert. Weisen darauf hin, dass das alles freiwillig ist und für ihn keine nachteiligen Folgen hat, wenn er das Betriebliche Eingliederungsmanagement ablehnt. Ich persönlich finde es eigentlich am nettesten, wenn Sie den erkrankten Kollegen vielleicht mit einem Blumenstrauß bewaffnet zu Hause einfach mal besuchen und ihn schon vorab darüber aufklären, dass er demnächst zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen wird. Das aber eine Maßnahme in seinem Sinne ist und ihm keinesfalls schaden kann. Tipp #4: Nutzen sie externen Sachverstand. Paragraph 84 Absatz 2. Nenn schon die Beteiligten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Kollege mit deren Teilnahme auch einverstanden ist. Das sind die Integrationsämter natürlich, die Betriebsräte, der Arbeitgeber, sowie eventuell noch die Vertrauensperson der (Schwer-)behinderten und die Integrationsämter. Sie haben daneben aber auch die Möglichkeit, vielfältigen Sachverstand zu nutzen und mit in das Betriebliche Eingliederungsmanagement hineinzubringen. Möglicher Ansprechpartner ist da zum Beispiel die deutsche Rentenversicherung. Die Krankenkassen beispielsweise. Die Integrationsfachdienste, aber auch die behandelnde Ärzte des erkrankten Arbeitnehmers können Ihnen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement mit Rat und Tat zur Seite stehen und den optimalen Weg gemeinsam erarbeiten künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. Tipp #5: Fachwissen erwerben. Als beteiligter im Betrieblichen Eingliederungsmanagement benötigen Sie als Betriebsrat nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern auch Fachwissen. Das gilt umso mehr, als das zwischenzeitlich davon ausgegangen werden muss, dass mehr als 70% aller Verfahren rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement psychische Erkrankung ihrer Kollegen zur Ursache haben. Das ist es überaus sinnvoll, wenn Sie ein festes Mitglied des Betriebsrats im Hinblick auf Betriebliche Eingliederungsmanagementverfahren, -prozesse und -möglichkeiten konkret schulen lässt und dieses besondere Fachwissen dann zugunsten der betroffenen Kollegen in das betriebliche Eingliederungsmanagement einbringt. Tipp #6: In Kontakt bleiben. Selbst wenn das Abschlussgespräch stattgefunden hat und der von Krankheit betroffene Arbeitnehmer dauerhaft an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement noch lange nicht abgeschlossen. Zeigen Sie Präsenz, sprechen Sie den Kollegen darauf an, wie er an den Arbeitsplatz zurückgefunden hat, ober er sich dort wohlfühlt, oder ob es doch Möglichkeiten geben muss, ihm entgegen zu kommen und die Arbeit zu erleichtern. Erörtern Sie doch mit dem Vorgesetzten des betroffenen Arbeitnehmers, wie man durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Home Office, oder auch einer ausgewogenen Urlaubsplanung weiteren Erkrankungen vorbeugen kann. Tipp #7: Mitbestimmung nutzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verfahrensgrundsätze, also der Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Schaffen Sie mit dem Arbeitgeber eine Transparente und praktikable Vorgehensweise zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Mitbestimmung ermöglicht es Ihnen und die Erkrankten Kollegen werden es Ihnen danken. Ja, Sie merken schon, ein ausgewogenes Betriebliches Eingliederungsmanagement, das macht wirklich Sinn und schlussendlich helfen Sie damit auch dem Arbeitgeber, nämlich qualifiziertes, gut eingearbeitetes Personal im Unternehmen zu behalten.

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

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Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

Ja, das ist eine häufige Form mit der der Arbeitgeber versucht eine Kündigung zu umgehen. Er bietet dem Arbeitnehmer im Vorfeld schlicht und ergreifend einen Aufhebungsvertrag an. Das hat ein paar Vorteile. Der Arbeitgeber weiß sicher, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitnehmer beendet ist, man spart vielleicht Geld und man spart vielleicht auch Nerven und Aufwand, die andernfalls in Haus stünden, würde der Arbeitgeber kündigen. Denn bei einer Kündigung, da hat der Arbeitgeber nicht so viel Sicherheit. Er weiß nicht, wie ein Gericht entscheiden wird, und so ein Prozess dauert auch länger und natürlich gibt es auch noch ein paar Kosten zu beachten, gerichtliche Kosten und auch Anwaltskosten. Insofern hat ein Aufhebungsvertrag diverse Vorteile. Die Frage nun: Was sind so wichtige Punkte beim Aufhebungsvertrag, die man als Arbeitnehmer mal so im Wesentlichen wissen muss? Der erste Punkt ist, ein Aufhebungsvertrag ist schriftlich zu schließen. Das verlangt das Gesetz. Ein Vertrag, der nur mündlich abgeschlossen wird und das Arbeitsverhältnis beenden sollte, der ist formunwirksam. Der zweite Punkt, den man beachten muss, ein Aufhebungsvertrag darf nicht quasi eine Art verkappter, befristeter Arbeitsvertrag sein. Denn für einen befristeten Arbeitsvertrag gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Und wenn man, als Arbeitgeber insbesondere, einen Aufhebungsvertrag abschließt und dann sagt, das Arbeitsverhältnis soll aber erst enden in einem Jahr oder vielleicht sogar in eineinhalb Jahren, dann ist das nichts anderes als eine nachträgliche Befristung, so jedenfalls die Rechtsprechung. Und eine nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist aus Sicht der Rechtsprechung entsprechend unwirksam. Wo liegt also ungefähr die Schallmauer zwischen verkappter befristeter Vertrag beziehungsweise Aufhebungsvertrag? Auf der sicheren Seite, aus Arbeitgebersicht gesprochen, ist der Arbeitgeber, wenn er innerhalb der Kündigungsfristen bleibt, die gelten würden, sollte der Arbeitgeber eben eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen, mit dem er jetzt einen Aufhebungsvertrag abschließen will. Ein Aufhebungsvertrag kann ziemlich spontan geschlossen werden. Man braucht nicht eine Bedenkzeit. Das kann eben auch passieren, dass man dann reingebeten wird in das Gespräch mit dem Arbeitgeber in sein Büro und da liegt dann der vorbereitete Aufhebungsvertrag. Da kommt man letztlich nur unter engen Voraussetzungen wieder davon weg, sollte man in dieser Situation zugestimmt haben. Da bräuchte es so etwas wie eine arglistige Täuschung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer oder aber eine widerrechtliche Drohung, dass er mit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung droht gegenüber dem Arbeitnehmer, die aber händegreifend unwirksam ist. Das wäre so eine Situation, dass man von einem Aufhebungsvertrag dann wieder loskommen würde, den man vielleicht sehr spontan beim Arbeitgeber im Büro dann unterschrieben hat. Was ist der Inhalt eines Aufhebungsvertrags? Erstens: Es muss klar werden, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und welches Datum. Zweitens: Was passiert mit der restlichen Arbeitszeit? Ich unterschreibe jetzt den Aufhebungsvertrag, man vereinbart aber, das Arbeitsverhältnis soll in einem Monat enden. Was passiert bis dahin? Wird man als Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt? Muss man arbeiten? Entsprechend muss dann auch geklärt werden, was soll bis dahin mit dem Lohn passieren? Ein dritter Punkt ist: Urlaubsansprüche. Insbesondere, wenn ich als Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt werde, wird ein cleverer Arbeitgeber sagen: "Und für diese Zeit genau vom ... bis ... bist du zusätzlich eben freigestellt in Folge Urlaubsnahme." Dann hat der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers damit vom Hals. Ein vierter Punkt ist: Sonderzahlungen, die über das Jahr gerechnet werden. Was ist mit Weihnachtsgeld, was ist mit Gratifikation, was ist mit Provision, Tantiemen, die einfach jährlich abgerechnet werden? Das sollte man vorsorglich auch im Aufhebungsvertrag ansprechen und regeln. Insbesondere auch ganz wichtiger Punkt, wenn man eine betriebliche Altersversorgung hat, die aber noch verfallbar ist und die noch nicht unverfallbar geworden ist, dass man sich da, aus Arbeitnehmersicht, noch versucht den Anspruch auf diese verfallbare Anwartschaft zu sichern und nicht sie einfach verliert, wenn man den Laden des Arbeitgebers verlässt. Dann noch so Punkte wechselseitige Rückgabe von Eigentum. Oft hat man als Arbeitnehmer Mobile Devices, also Handys oder entsprechende Notebooks, die müssen wieder zurückgegeben werden, das regelt man auch darin. Aus Arbeitnehmersicht ganz, ganz wichtig, der siebte Punkt mittlerweile schon: Zeugnis. Am besten ausformuliert und in der Anlage zum Aufhebungsvertrag, ansonsten dass man hineinschreibt, welche Note soll es sein, Notenstufe eins und auch Gesamtbeurteilung, wie die ausfallen soll und auch die Dankens- und Bedauernsformel am Schluss, weil darauf hat man andernfalls als Arbeitnehmer nicht einfach so einen Anspruch. Dann die Abfindung, wenn es denn eine gibt. Da ist die Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn ich als Arbeitnehmer gute Argumente habe, dann kann ich das versuchen nach oben zu drücken, den Arbeitgeber im Preis entsprechend nach oben zu drücken. Ich kann auch, wenn ich vor allem in einer führenden Position bin, sagen: Okay, da ist die Abfindungsmage etwas höher. Das ist jedenfalls so ein gewisser Erfahrungswert. Vielleicht ist die Abfindung aber auch deswegen höher, weil es noch einen Sozialplan in Folge einer Betriebsänderung im Hintergrund gibt. Also da kommt es darauf an, in welcher Situation man ist. Das Wichtigste allerdings, und da muss man ganz stark aufpassen, vor allem wenn man vielleicht sich schon über die Abfindung freut, das ist die sogenannte Erledigungs- und Ausgleichsklausel. Da wird dann eben vereinbart zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: "Okay, mit Erledigung dieses Vertrages sollen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt werden. Ende der Durchsage." Und da muss man als Arbeitnehmer noch einmal ganz bewusst nachdenken und sagen: "Habe ich an alles gedacht? Habe ich jetzt wirklich alles, was so unter Umständen an Ansprüchen im Raum ist, wirklich schon bekommen?" Vielleicht hat man noch einen Lohnanspruch aus dem vorangegangenen Jahr noch nicht völlig bekommen. Dann muss man hier noch einmal scharf nachdenken, weil das ist die letzte Gelegenheit dazu, ehe man unterschreibt. Neben diesen ganzen arbeitsrechtlichen Punkten sollte man auch noch bedenken, dass so ein Aufhebungsvertrag sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann. Das kann sich insbesondere auf das Arbeitslosengeld auswirken. Einmal mit der Abfindung und zum Zweiten, wenn man den Aufhebungsvertrag letzten Endes fast schon aus eigenen Stücken schließt, weil dann sagt die Bundesagentur für Arbeit: "Naja, da verlässt einer mehr oder weniger aus eigenem Antrieb eine feste Beschäftigung und fällt damit der Solidargemeinschaft zur Last, das wird in einer gewissen Weise sanktioniert." Wenn Ihr dazu Fragen habt, dann gerne auch an die Bundesagentur für Arbeit wenden, beziehungsweise an den entsprechenden Anwalt, da stehen die euch sicherlich gerne zur Verfügung.

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsrat - Was ist das? Alles über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitsplatz spielt ja eine wahnsinnig wichtige Rolle für uns. Wir verbringen sehr viel Zeit in der Arbeit und verdienen unseren Lebensunterhalt mit der Arbeit, deswegen ist es natürlich gut, wenn die Arbeitnehmer über den betrieblichen Arbeitsalltag mitbestimmen können. Und das geht über den Betriebsrat. Der Betriebsrat und damit jedes seiner Mitglieder ist so eine Art Superheld im Betrieb und wie ein Superheld auch, so verfügt der Betriebsrat auch über besondere Superkräfte. Er hat nämlich bestimmte Beteiligungsrechte, die nur er gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein Betrieb ohne Betriebsrat verfügt nicht über diese Superkräfte. Die Arbeitnehmer können diese Beteiligungsrechte nicht durchsetzen. Ein Superheld hat aber auch eine besondere Verantwortung. Im Comic schützen die Superhelden die Armen und Schwachen und bei uns im Betrieb beschützt der Betriebsrat, als Superheld, die Arbeitnehmer und setzt deren Interessen durch. Dafür ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen mit ganz vielen Rechten ausgestattet und die finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der #Betriebsrat alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge zu überwachen hat, die zum Schutz der Arbeitnehmer vorhanden sind. Er ist also Hüter über Recht und Gesetz. Aber darüber hinaus hat er auch ganz viele Beteiligungsrechte im betrieblichen Ablauf. Und welche das im Detail sind, erfahren Sie im Video!

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Wenn Kollegen über Wochen oder Monate ausfallen, stellen sich im Betrieb schnell die großen Fragen: Was geht jetzt noch, und wie kannst du helfen, den Arbeitsplatz zu sichern? In diesem Video siehst du, wie du als SBV gemeinsam mit dem Betriebsrat frühzeitig ansetzt und warum der erste Kontakt zum Betroffenen oft der entscheidende Schritt ist. Außerdem erfährst du, welche Stellen wie Integrationsamt, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft dabei echte Hebel sein können. Genau hier zeigt sich, wie wichtig ein gutes Netzwerk und ein sensibler, planvoller Ablauf sind. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 0:54 - Frühzeitig handeln: Kontakt aufnehmen, Netzwerk nutzen &amp; passende Stellen einbinden **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Seminare für die Schwerbehindertenvertretung → <https://www.waf-seminar.de/sbv> **Weitere Informationen zum Thema:** SBV → <https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung>

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