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Aufgaben des Wirtschaftsausschusses: Was der Betriebsrat wissen muss

Stellenabbau, Verlagerung, Rationalisierung: Bei solchen Entscheidungen muss der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unterrichten, bevor die Entscheidung fällt. Rechtsanwalt Tobias Gerlach zeigt Ihnen, welche wirtschaftlichen Angelegenheiten Paragraf 106 Betriebsverfassungsgesetz aufzählt, wann eine Unterrichtung diesen Namen verdient und wie der Betriebsrat die Informationsrechte notfalls über die Einigungsstelle durchsetzt. Sie erfahren außerdem, warum der Wirtschaftsausschuss selbst Themen setzen und Unterlagen einfordern kann, ohne auf den Arbeitgeber zu warten.

Inhalt:
00:00 Einschnitte im Betrieb: Die Ausgangslage
00:42 Aufgabe des Wirtschaftsausschusses
01:07 Beispiele aus dem Angelegenheitenkatalog
02:00 Rechtzeitig und umfassend: Der Maßstab
02:37 Durchsetzung über die Einigungsstelle
02:45 Aktiv werden: Themen und Unterlagen einfordern
03:01 Seminar-Tipp und Kommentarfrage

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Wirtschaftsausschuss Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/182

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https://www.waf-seminar.de/service/katalog/ratgeber-wirtschaftsausschuss

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Humor und echtes Verständnis: Was Menschen mit Behinderung wirklich brauchen

Humor gehört für viele Menschen mit Behinderung zum Alltag und lockert manches auf. Andere Barrieren tun jeden Tag weh. Verständnis fängt beim Zuhören an: nachfragen, den Kollegen ernst nehmen und nichts kleinreden. Als Schwerbehindertenvertretung führen Sie genau diese Gespräche, mit Ihren Kollegen und mit dem Arbeitgeber.

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https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung

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Compliance für Betriebsräte: Was Mitbestimmung bedeutet

Führt Ihr Arbeitgeber ein Compliance-System ein, geht es um mehr als ein internes Regelwerk: Audits erheben und werten Beschäftigtendaten aus, und Verhaltensregeln greifen in den betrieblichen Alltag ein. In diesem Video erfahren Sie, welche Mitbestimmungsrechte nach Paragraf 87 BetrVG greifen und wie Sie ein Compliance-System sogar zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Inhalt:
00:00 Was ist Compliance?
00:15 Compliance einfach erklärt
00:36 Muss der Betriebsrat eingebunden werden?
01:09 Paragraf 87 BetrVG: Mitbestimmung bei Compliance-Systemen
01:33 IT, Audits und Beschäftigtendaten
02:15 Betriebsrat kann nicht verhindern, muss aber hinschauen
02:38 Beispiel: Compliance-System als Chance nutzen

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Compliance für Betriebsräte | https://www.waf-seminar.de/227

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Diese Fehler kippen deine SBV-Wahl 2026

Bei der SBV-Wahl 2026 entscheidet oft ein einziger Formfehler darüber, ob das Arbeitsgericht die Wahl später kippt. Rechtsanwalt und Mediator Niklas Pasti zeigt ihnen die drei häufigsten Fehler: fehlende Stimmzettel, eine fehlende Wahlurne und das falsche Wahlverfahren. Ab 50 Schwerbehinderten im Betrieb gilt ein anderes Verfahren als darunter, und genau diese Weichenstellung übersehen selbst gut geschulte Betriebsratsmitglieder.

Inhalt:
00:00 Einleitung: Die häufigsten Fehler bei der SBV-Wahl
00:23 Fehler 1: SBV-Wahl ohne Stimmzettel
00:55 Fehler 2: Verzicht auf die Wahlurne
01:24 Fehler 3: Das falsche Wahlverfahren
02:06 Vereinfachtes Wahlverfahren unter 50 Schwerbehinderten
02:39 Normales Wahlverfahren ab 50 Schwerbehinderten
03:11 Zusammenfassung und Seminarhinweis

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SBV-Wahl 2026 → https://www.waf-seminar.de/BR158

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Gleichbehandlung ist noch keine Gerechtigkeit: die Rolle der SBV

Alle gleich zu behandeln klingt fair, ist es für Menschen mit Behinderung aber oft nicht. Dieses Video erklärt, warum eine gleich hohe Hürde für alle noch keine gleichen Chancen bedeutet. Sie erfahren, welche Rolle die Schwerbehindertenvertretung dabei spielt, damit jeder Beschäftigte seine Arbeit tatsächlich leisten kann.

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Versetzung: Wer als Betriebsrat schweigt, stimmt zu

Ihr Arbeitgeber kann eine Versetzung nicht allein anordnen: Ohne Zustimmung des Betriebsrats geht sie nicht. Niklas Pastille zeigt, wann eine örtliche und wann eine fachliche Versetzung vorliegt und welche Gründe § 99 Absatz 2 BetrVG für eine Zustimmungsverweigerung hergibt. Für die Entscheidung hat der Betriebsrat nur eine Woche: In diesen sieben Kalendertagen muss das Gremium auch noch eine Sitzung abhalten und einen Beschluss fassen. Wer schweigt, stimmt zu.

Inhalt:
00:00 Der Fehler, der dich alles kosten kann
00:42 Versetzungen brauchen die Zustimmung des Betriebsrats
00:57 Örtliche Versetzung: neuer Ort, länger als ein Monat
01:21 Fachliche Versetzung: gleicher Platz, neue Aufgaben
02:06 Zustimmung verweigern nach § 99 Absatz 2 BetrVG
02:35 Die Einwochenfrist: Sitzung und Beschluss in sieben Tagen
03:18 Die drei Merksätze zur Versetzung

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Einstellung, Versetzung, Kündigung | https://www.waf-seminar.de/152

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Checkliste für Versetzung | https://www.betriebsrat.com/arbeitshilfen/einstellung-versetzung-kuendigung/checkliste-versetzung-64521

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Sei einfach DU selbst... sagt Mathias Mester

Viele Menschen mit Handicap strengen sich im Job doppelt an, nur um nicht aufzufallen. Weltmeister Mathias Mester zeigt in diesem kurzen Video, was Beschäftigte mit Handicap wirklich brauchen: einen Platz, an dem sie einfach sie selbst sein können. Sie sehen, warum echte Unterstützung und eine starke SBV am Ende das ganze Team stärken.

? Inhalt:
00:00 Einleitung: der stille Druck im Job
00:32 Führungskultur: warum eine starke SBV zählt

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Seminar SBV-Wahl 2026 → https://www.waf-seminar.de/158

ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️
Thema Wahl der Schwerbehindertenvertretung → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/wahl

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Betriebsratsvorsitzender: Diese 5 Aufgaben gehören zum Amt

Als frisch gewählter Betriebsratsvorsitzender übernimmst du mehr als nur den Vorsitz bei Sitzungen. Das Video erklärt die fünf zentralen Aufgaben des Amts, vom Sprachrohr des Gremiums über die Sitzungsleitung bis zur Koordination mit deinem Stellvertreter und den Ausschüssen. Gegenüber dem Arbeitgeber sprichst du dabei immer nur auf Basis gefasster Beschlüsse, nie als Privatperson.

Inhalt:
00:00 Einleitung: Das Amt des Betriebsratsvorsitzenden
00:34 Aufgabe 1: Sprachrohr des Betriebsrats
01:02 Aufgabe 2: Organisation und Leitung der Sitzung
01:49 Aufgabe 3: Ansprechpartner des Arbeitgebers
02:29 Aufgabe 4: Führung der laufenden Geschäfte
03:15 Aufgabe 5: Koordination im Gremium
04:18 Zusammenfassung und Seminarempfehlung

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1
https://www.waf-seminar.de/BR121

Weitere Informationen zum Thema:
Wissensartikel → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsvorsitzender/was-ist-ein-betriebsratsvorsitzender

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SBV-Wahl 2026 - Wer wählt und wie läuft die Wahl ab?

Die SBV-Wahl steht bevor, und deine Stimme zählt, egal ob du selbst schwerbehindert bist oder nicht. Ab 18 Jahren und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit darfst du wählen, die amtierende SBV bestellt dafür den Wahlvorstand. Informiere dich über die Kandidatinnen und Kandidaten und gib deine Stimme ab.

Inhalt:
00:00 Einleitung: Warum die SBV-Wahl wichtig ist
00:31 Aufgaben der SBV im Betrieb
01:08 Wer darf wählen? 01:29 Wer ist wählbar?
01:38 Wahlvorstand und Ablauf der Wahl 01:54 Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren
02:19 Jetzt informieren und wählen

Fundierte Weiterbildung zum Thema
SBV-Wahl 2026 → https://www.waf-seminar.de/BR158

ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️
Thema SBV-Wahl – Wahl der Schwerbehindertenvertretung → https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/wahl

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Amtsübergabe der JAV – so läuft sie richtig ab

Die Amtsübergabe entscheidet, wie gut die neue JAV startet, aber viele Gremien geben nur Dokumente weiter und vergessen den Rest. Zur vollständigen Übergabe gehören Protokolle, Zugänge und Kontakte bei Betriebsrat und Ausbildern, und genauso das Wissen zwischen den Zeilen: wer im Betrieb kooperativ ist und wo es Spannungen gibt. So spart die neue JAV Wochen an Orientierung und startet direkt professionell.

? Inhalt:
00:00 Einleitung: Amtsübergabe der JAV
00:32 Transparenz als Startpunkt
00:53 Arbeitsmaterial vollständig übergeben
01:17 Was konkret dazugehört
01:58 Die Softs: Beziehungen und Stimmungen
02:24 Warum die Softs den Start prägen
02:30 Zusammenfassung und Seminarhinweis

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Webinar: Die fünf wichtigsten Bausteine für deine JAV-Karriere → https://www.waf-seminar.de/OW204

ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️
Wissensartikel zum Thema Übergabemanagement: https://www.betriebsrat.com/wissen/jugend-und-auszubildendenvertretung/uebergabemanagement

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#761 Videopodcast Mathias Mester über Inklusion im Arbeitsleben

Unterstützung und Fördermittel stehen bereit, trotzdem tun sich viele Arbeitgeber schwer damit, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Woran das liegt, klärt Mathias Mester, SBV-Botschafter der W.A.F., Paralympics-Medaillengewinner und Weltmeister, im Gespräch mit Niklas Pastille. Es geht um Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Bewerbungen, Leistungen des Integrationsamts und Ihre Rolle als SBV im Vorstellungsgespräch. Hören Sie rein, bevor bei Ihnen die nächste Stelle besetzt wird.

Themen der Episode:
00:00 Silbermedaille bei den Paralympics in Peking
03:28 Welche Hilfsmittel am Arbeitsplatz wirklich zählen
06:23 Geld vom Integrationsamt, auch direkt an den Arbeitgeber
09:24 Fünf Prozent Pflichtquote und warum sich kaum jemand daran hält
13:13 Bewerbung mit Schwerbehinderung: die eigene Erfahrung
18:26 Die SBV im Vorstellungsgespräch
31:00 Was Deutschland von London 2012 lernen kann

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Schwerbehindertenvertretung Teil 3 | https://www.waf-seminar.de/185

Weitere Informationen zum Thema
https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung

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#760 Videopodcast JAV-Wahl: Karriereguru Tobias über Rechte von Azubis

Im Video-Podcast Betriebsrat heute spricht Karriere-Guru Tobias mit der W.A.F. über den Wert der JAV im Berufsleben. Sie erfahren, wie die JAV bei Unterforderung oder ausbildungsfremden Aufgaben hilft, warum Engagement selten negativ auffällt und welchen gesetzlichen Übernahmeanspruch ein JAV-Mandat nach der Ausbildung bringt.

Inhalt:
00:00 Einleitung: JAV-Wahl und Vorstellung von Karriere-Guru Tobias
00:34 Typische Probleme neuer Berufseinsteiger und Auszubildender
07:25 Tobias über sein eigenes Praktikum: Unterforderung als Belastung
09:22 Wie die JAV bei Unterforderung und für Praktikanten helfen kann
12:03 Aufgaben ohne Ausbildungsbezug: das Beispiel aus der Kfz-Werkstatt
15:48 Was gesetzlich im Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan stehen muss
21:27 Warum Engagement in der JAV selten negativ auffällt und sich auszahlt

Fundierte Weiterbildung zum Thema
JAV-Wahl 2026 →https://www.waf-seminar.de/261

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#759 Überstunden: Diese Rechte haben Betriebsräte und Beschäftigte

Überstunden gehören in vielen Betrieben zum Alltag, doch nicht jede Anordnung ist automatisch rechtmäßig. In diesem Podcast wird erklärt, wie viele Überstunden das Arbeitszeitgesetz erlaubt, wann eine Abgeltung durch den Arbeitsvertrag zulässig ist und welches Mitbestimmungsrecht der Betriebsrat nach § 87 BetrVG hat. Sie erfahren außerdem, wie Sie Überstunden richtig dokumentieren und welche besonderen Schutzregeln für Schwangere und Minderjährige gelten.

Themen der Episode
02:17 Was zählt als Überstunde?
05:52 Wie viele Überstunden sind erlaubt?
11:11 Auszahlung oder Freizeitausgleich?
15:19 Sonderschutz für Schwangere und Minderjährige
21:37 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
27:31 Wenn der Arbeitgeber die Rechte missachtet

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Überstunden und Mehrarbeit | https://www.waf-seminar.de/354

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#756 Videopodcast SBV-Wahl 2026: Ablauf, Wahlverfahren und die häufigsten Fehler

Im Herbst 2026 wählen die Betriebe ihre Schwerbehindertenvertretung. Fachanwältin Maja Lukac erklärt im Gespräch mit W.A.F. Redakteurin Silvia Gold, wer bei der SBV-Wahl wählen darf, wie förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren ablaufen und welche Fehler in der Praxis immer wieder passieren. Sie erfahren außerdem, welche Fähigkeiten eine gute Vertrauensperson mitbringt, wie die Wahl barrierefrei gelingt und wie KI die Inklusion im Betrieb unterstützt.

Inhalt:
00:00 Worum es in dieser Folge geht
00:56 Warum die SBV-Wahl so wichtig ist
03:34 Unterschied zur Betriebsratswahl
05:39 Rechtsgrundlagen und Wahlverfahren
07:47 Häufige Fehler und Irrtümer
17:00 Was eine gute Vertrauensperson ausmacht
27:09 KI und Inklusion im Betrieb

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Schwerbehindertenvertretung Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/br221

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#755 Urlaubsrecht einfach erklärt: Das gilt für Arbeitnehmer

Erfahren Sie, wann Ihr Arbeitgeber Urlaub verweigern darf, was bei Krankheit im Urlaub mit Ihren Tagen passiert und warum Resturlaub oft länger gültig bleibt, als viele denken. Rechtsanwalt Tobias Gerlach erklärt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Urlaubsplanung hat und was bei einer Kündigung mit offenen Urlaubstagen geschieht.

Inhalt:
00:00 Warum Urlaub gesetzlich geregelt ist
07:16 Mythos Urlaub in der Probezeit
09:34 Selbstbeurlaubung: Warum das gefährlich ist
12:20 Betriebsferien und Urlaubssperren
18:46 Krank im Urlaub: Was mit den Tagen passiert
22:17 Der 31.03-Mythos beim Resturlaub
31:14 Urlaub bei Kündigung

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Arbeitsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/BR129

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#754 Sexuelle Belästigung: Darf der Arbeitgeber ohne Beweis versetzen?

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen sexueller Belästigung an einen anderen Standort versetzt – die Vorwürfe aber nicht eindeutig bewiesen werden können? Genau mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 25.02.2025 auseinandersetzen. Und die Antwort überrascht. In dieser Folge von „Betriebsrat heute" analysieren die Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Vera Ivanova und Janine Schäfer diesen spannenden Fall – und erklären, warum das Gericht die Versetzung trotzdem für rechtmäßig hielt. Im Mittelpunkt stehen das Direktionsrecht nach § 106 GewO, die Bedeutung des billigen Ermessens und eine wichtige Frage: Was steht eigentlich wirklich verbindlich im Arbeitsvertrag?

Themen der Folge:

  • Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzen?
  • Was gilt, wenn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht eindeutig bewiesen werden kann?
  • Welche Rolle spielt das billige Ermessen bei einer Versetzungsentscheidung?
  • Was steht im Nachweisgesetz – und ist der genannte Arbeitsort wirklich bindend?
  • Warum muss der Betriebsrat auch dann zustimmen, wenn die Versetzung arbeitsvertraglich zulässig ist?
  • Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats nicht einholt?

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - https://www.waf-seminar.de/527

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#753 Videopodcast Effektiv im Gremium: Grundlagen für neue Betriebsräte

Sie sind neu im Betriebsrat und fragen sich, welche Schulungen wirklich wichtig sind und was in den ersten Monaten ansteht? Fachanwältin Lina Goldbach erklärt im Gespräch mit Silvia Gold, welche Grundlagenseminare in den ersten drei Monaten dran sind, wer über Schulungen und Sitzungsteilnahme entscheidet und worauf Sie bei virtuellen Sitzungen, Sachmitteln und der Geschäftsordnung achten müssen. So starten Sie strukturiert und handlungssicher in Ihre Amtszeit.

Themen der Episode: Welche Schulungen brauchen neugewählte Betriebsräte in den ersten drei Monaten? Wer entscheidet darüber, ob ein Betriebsratsmitglied auf Schulung oder zur Sitzung geht? Wann sind Schulungen erforderlich nach Paragraf 37 BetrVG? Wie sind virtuelle Betriebsratssitzungen erlaubt und warum ist die Aufzeichnung verboten? Welche Sach- und Hilfsmittel muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat stellen?

Seminarempfehlung aus dem Podcast: Betriebsverfassungsrecht Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/BR163

Fragen? Die KI für Betriebsräte gibt schnelle und klar verständliche Antworten - kostenlos rund um die Uhr.
Jetzt kostenlos befragen unter https://betriebsrat.ai/

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#751 Videopodcast Inklusion beginnt im Team: Mathias Mester über Mut, Rückhalt und echte Teilhabe

In dieser Folge von „Betriebsrat heute“ spricht Mathias Mester, ehemaliger Spitzensportler, Paralympics-Medaillengewinner und Buchautor, offen über Inklusion, Rückschläge und den Umgang mit Vorurteilen. Dabei wird deutlich: Inklusion beginnt nicht erst im Gesetz, sondern dort, wo Menschen einander ernst nehmen, unterstützen und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Du erfährst, warum Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb so wichtig sind, weshalb niemand mit schwierigen Situationen allein bleiben sollte und wie viel Kraft aus Austausch, Vernetzung und gegenseitiger Ermutigung entstehen kann. Außerdem geht es darum, wie SBV und Betriebsrat Beschäftigte stärken können – und warum echte Teilhabe am Arbeitsplatz alle betrifft.

Inhalt:
00:00 – Einstieg: Inklusion beginnt im Team
04:08 – Was BEM mit Spitzensport zu tun hat
06:05 – Rückschläge und neue Motivation
07:41 – Warum Vernetzung für die SBV so wichtig ist
10:18 – Vorbehalte, Behinderung und Vorbilder
11:48 – Inklusionsvereinbarung und Rechte der SBV
13:22 – Behinderungsgerechte Beschäftigung
14:23 – Werkstätten, erster Arbeitsmarkt und echte Chancen
16:29 – Hilfe annehmen und nicht allein bleiben
18:02 – Warum Inklusion alle betrifft
19:05 – Schlechte Tage, Motivation und echte Stärke
20:41 – Diskriminierung, Sprüche und persönliche Erfahrungen
23:18 – Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht 26:52 – Die Arbeitswelt wird bunter
27:25 – Es ist nie zu spät

Weitere Informationen zum Thema:
Jetzt den Ratgeber für die Schwerbehindertenvertretung kostenlos runterladen → https://www.waf-seminar.de/service/katalog

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#750 Betriebsbedingte Kündigung: Was muss der Betriebsrat jetzt beachten?

Betriebsbedingte Kündigungen sind für Betriebsräte oft eine besonders schwierige Situation. Denn hier geht es nicht nur um rechtliche Fristen und formale Anhörungen, sondern auch um echte Verantwortung gegenüber den betroffenen Kollegen und dem gesamten Betrieb. In dieser Folge sprechen Lina Goldbach und Claudia Göllert-Mössmer darüber, worauf Betriebsräte achten müssen, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung plant. Die Folge zeigt verständlich, welche Informationen der Arbeitgeber liefern muss, warum die Anhörung genau geprüft werden sollte und welche strategischen Überlegungen für den Betriebsrat wichtig werden können.

Themen der Episode:

Was eine betriebsbedingte Kündigung für den Betriebsrat bedeutet Warum die Anhörung des Betriebsrats so wichtig ist Welche Informationen der Arbeitgeber offenlegen muss Wann die Frist für den Betriebsrat überhaupt zu laufen beginnt Warum Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten genau geprüft werden müssen Welche Rolle der Widerspruch des Betriebsrats spielen kann Weshalb betriebsbedingte Kündigungen oft auch strategische Entscheidungen verlangen Wie Betriebsräte zwischen Unterstützung, Verantwortung und Interessenkonflikten abwägen können

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/257

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#749 Abmahnung erhalten: Wann der Betriebsrat wirklich helfen kann

Du bist im Betriebsrat und ein Arbeitnehmer kommt mit einer Abmahnung zu euch? Dann klingt es erst einmal naheliegend, dass der Betriebsrat helfen und notfalls die Einigungsstelle einschalten kann. Ganz so einfach ist es aber nicht. In dieser Folge sprechen Viara Ivanova und Janine Schäfer über einen aktuellen Fall, in dem genau diese Grenze wichtig wurde: Der Betriebsrat hielt die Beschwerde einer Arbeitnehmerin für berechtigt, der Arbeitgeber sah das anders. Doch durfte der Betriebsrat deshalb wirklich die Einigungsstelle anrufen? Die Folge zeigt verständlich, warum Betriebsräte bei Abmahnungen genau hinschauen müssen, wann es um eine betriebliche Beschwerde geht und wann ein individueller Rechtsanspruch betroffen ist.

Themen der Episode: • Was eine Abmahnung mit der Einigungsstelle zu tun haben kann
• Wann der Betriebsrat eine Beschwerde prüfen darf
• Warum § 85 BetrVG nicht immer zur Einigungsstelle führt
• Weshalb die Entfernung einer Abmahnung meist Sache des Arbeitsgerichts ist
• Wo die Grenze zwischen Unterstützung und Rechtsdurchsetzung liegt
• Warum vergangene Einzelfälle oft anders zu bewerten sind als betriebliche Konflikte
• Wie Betriebsräte betroffene Kollegen trotzdem sinnvoll begleiten können

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/128

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Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

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Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

Kündigung wegen Krankheit - Das müssen Sie dringend wissen!

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Kündigung wegen Krankheit - Das müssen Sie dringend wissen!

Bei einer Kündigung wegen Krankheit, einer krankheitsbedingten Kündigung also, ist viel zu beachten und die Hürden sind hoch! In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen!

7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

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7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

Sowohl in der Betriebsräteschulung und Fortbildung, wie auch in meinem anderen Job, als Rechtsanwältin, hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement, was seit einigen Jahren im § 84 Abs. 2 SGB IX sein Unwesen treibt, deutlich an Bedeutung gewonnen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres wiederholt oder ununterbrochen mehr als sechs Wochen krank sind. Also nicht nur für die (schwer-) behinderten, oder behinderten Arbeitnehmer. Und das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet Ihnen gute Möglichkeiten den Arbeitsplatz von häufig oder Langzeit erkrankten Arbeitnehmern zu retten. Aber, was macht denn ein Betriebliches Eingliederungsmanagement wirklich erfolgreich? Worauf müssen Sie achten? Dazu habe ich folgende sieben Tipps für Sie… Tipp #1: Arbeitsunfähigkeiten richtig ermitteln. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für alle Arbeitnehmer gedacht, die ununterbrochen oder wiederholt mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank sind. Achten Sie darauf, dass nicht nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Arbeitnehmer einen gelben Schein vorgelegt hat, sondern es spielen auch diejenigen Tage eine Rolle, in denen er den gelben Schein noch nicht vorlegen muss und die bloße Mittteilung seiner Erkrankung für den Arbeitgeber zunächst einmal ausreicht. Sie rechnen dann von Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit 365 Tage zurück und rechnen zusammen, ob denn tatsächlich der Mitarbeiter in diesem Zeitraum länger als sechs Wochen insgesamt oder am Stück arbeitsunfähig erkrankt war. Und Sie dürfen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch schon früher durchführen. Vielleicht bietet sich dadurch eine gute Möglichkeit weitere Arbeitsunfähigkeiten Ihres Kollegen zu verhindern. Tipp #2: Klären Sie die Belegschaft frühzeitig über den Sinn und Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements auf, denn stellen Sie sich die Situation Ihres erkrankten Kollegen vor, der vielleicht schon längere Zeit zuhause ist und jetzt flattert auch noch ein Brief des Arbeitgebers ein, er möge im Betrieb erscheinen, damit mit ihm die Möglichkeiten des BEM erläutert werden. Viele Kollegen sehen das als Drohung an. Da ist es dann gut, wenn Sie über den Sinn, Zweck und Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements frühzeitig möglichst viele Kollegen informieren. Nutzen Sie doch dafür zum Beispiel den Newsletter des Betriebsrats, den Sie vielleicht regelmäßig an die Belegschaft versenden und über Ihre Betriebsratstätigkeit informieren. Oder erläutern Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement auf Ihrer nächsten Betriebsversammlung, damit nehmen Sie den Kollegen die Angst und die Kollegen wissen es geht nicht darum Arbeitsverhältnisse zu beenden, sondern ganz im Gegenteil möglichst lange zu erhalten. Tipp #3: Die richtige Kontaktaufnahme. Es ist nicht immer der optimale Weg, wenn der Arbeitgeber den erkrankten Arbeitnehmer zu Hause anschreibt. Denn häufig wird schon dieser sehr formelle Weg eines Schriftstückes vom erkrankten Arbeitnehmer völlig falsch verstanden. Prüfen Sie doch einmal Alternativen. Vielleicht ist es viel sensibler im Umgang mit dem erkrankten Arbeitnehmer, wenn man ihm vor dem Versenden des Briefs zunächst einmal anruft, ihn fragt wie es denn geht und dann noch einmal die Möglichkeiten der Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement erläutert. Weisen darauf hin, dass das alles freiwillig ist und für ihn keine nachteiligen Folgen hat, wenn er das Betriebliche Eingliederungsmanagement ablehnt. Ich persönlich finde es eigentlich am nettesten, wenn Sie den erkrankten Kollegen vielleicht mit einem Blumenstrauß bewaffnet zu Hause einfach mal besuchen und ihn schon vorab darüber aufklären, dass er demnächst zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen wird. Das aber eine Maßnahme in seinem Sinne ist und ihm keinesfalls schaden kann. Tipp #4: Nutzen sie externen Sachverstand. Paragraph 84 Absatz 2. Nenn schon die Beteiligten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Kollege mit deren Teilnahme auch einverstanden ist. Das sind die Integrationsämter natürlich, die Betriebsräte, der Arbeitgeber, sowie eventuell noch die Vertrauensperson der (Schwer-)behinderten und die Integrationsämter. Sie haben daneben aber auch die Möglichkeit, vielfältigen Sachverstand zu nutzen und mit in das Betriebliche Eingliederungsmanagement hineinzubringen. Möglicher Ansprechpartner ist da zum Beispiel die deutsche Rentenversicherung. Die Krankenkassen beispielsweise. Die Integrationsfachdienste, aber auch die behandelnde Ärzte des erkrankten Arbeitnehmers können Ihnen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement mit Rat und Tat zur Seite stehen und den optimalen Weg gemeinsam erarbeiten künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. Tipp #5: Fachwissen erwerben. Als beteiligter im Betrieblichen Eingliederungsmanagement benötigen Sie als Betriebsrat nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern auch Fachwissen. Das gilt umso mehr, als das zwischenzeitlich davon ausgegangen werden muss, dass mehr als 70% aller Verfahren rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement psychische Erkrankung ihrer Kollegen zur Ursache haben. Das ist es überaus sinnvoll, wenn Sie ein festes Mitglied des Betriebsrats im Hinblick auf Betriebliche Eingliederungsmanagementverfahren, -prozesse und -möglichkeiten konkret schulen lässt und dieses besondere Fachwissen dann zugunsten der betroffenen Kollegen in das betriebliche Eingliederungsmanagement einbringt. Tipp #6: In Kontakt bleiben. Selbst wenn das Abschlussgespräch stattgefunden hat und der von Krankheit betroffene Arbeitnehmer dauerhaft an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement noch lange nicht abgeschlossen. Zeigen Sie Präsenz, sprechen Sie den Kollegen darauf an, wie er an den Arbeitsplatz zurückgefunden hat, ober er sich dort wohlfühlt, oder ob es doch Möglichkeiten geben muss, ihm entgegen zu kommen und die Arbeit zu erleichtern. Erörtern Sie doch mit dem Vorgesetzten des betroffenen Arbeitnehmers, wie man durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Home Office, oder auch einer ausgewogenen Urlaubsplanung weiteren Erkrankungen vorbeugen kann. Tipp #7: Mitbestimmung nutzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verfahrensgrundsätze, also der Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Schaffen Sie mit dem Arbeitgeber eine Transparente und praktikable Vorgehensweise zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Mitbestimmung ermöglicht es Ihnen und die Erkrankten Kollegen werden es Ihnen danken. Ja, Sie merken schon, ein ausgewogenes Betriebliches Eingliederungsmanagement, das macht wirklich Sinn und schlussendlich helfen Sie damit auch dem Arbeitgeber, nämlich qualifiziertes, gut eingearbeitetes Personal im Unternehmen zu behalten.

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

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Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

Ja, das ist eine häufige Form mit der der Arbeitgeber versucht eine Kündigung zu umgehen. Er bietet dem Arbeitnehmer im Vorfeld schlicht und ergreifend einen Aufhebungsvertrag an. Das hat ein paar Vorteile. Der Arbeitgeber weiß sicher, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitnehmer beendet ist, man spart vielleicht Geld und man spart vielleicht auch Nerven und Aufwand, die andernfalls in Haus stünden, würde der Arbeitgeber kündigen. Denn bei einer Kündigung, da hat der Arbeitgeber nicht so viel Sicherheit. Er weiß nicht, wie ein Gericht entscheiden wird, und so ein Prozess dauert auch länger und natürlich gibt es auch noch ein paar Kosten zu beachten, gerichtliche Kosten und auch Anwaltskosten. Insofern hat ein Aufhebungsvertrag diverse Vorteile. Die Frage nun: Was sind so wichtige Punkte beim Aufhebungsvertrag, die man als Arbeitnehmer mal so im Wesentlichen wissen muss? Der erste Punkt ist, ein Aufhebungsvertrag ist schriftlich zu schließen. Das verlangt das Gesetz. Ein Vertrag, der nur mündlich abgeschlossen wird und das Arbeitsverhältnis beenden sollte, der ist formunwirksam. Der zweite Punkt, den man beachten muss, ein Aufhebungsvertrag darf nicht quasi eine Art verkappter, befristeter Arbeitsvertrag sein. Denn für einen befristeten Arbeitsvertrag gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Und wenn man, als Arbeitgeber insbesondere, einen Aufhebungsvertrag abschließt und dann sagt, das Arbeitsverhältnis soll aber erst enden in einem Jahr oder vielleicht sogar in eineinhalb Jahren, dann ist das nichts anderes als eine nachträgliche Befristung, so jedenfalls die Rechtsprechung. Und eine nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist aus Sicht der Rechtsprechung entsprechend unwirksam. Wo liegt also ungefähr die Schallmauer zwischen verkappter befristeter Vertrag beziehungsweise Aufhebungsvertrag? Auf der sicheren Seite, aus Arbeitgebersicht gesprochen, ist der Arbeitgeber, wenn er innerhalb der Kündigungsfristen bleibt, die gelten würden, sollte der Arbeitgeber eben eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen, mit dem er jetzt einen Aufhebungsvertrag abschließen will. Ein Aufhebungsvertrag kann ziemlich spontan geschlossen werden. Man braucht nicht eine Bedenkzeit. Das kann eben auch passieren, dass man dann reingebeten wird in das Gespräch mit dem Arbeitgeber in sein Büro und da liegt dann der vorbereitete Aufhebungsvertrag. Da kommt man letztlich nur unter engen Voraussetzungen wieder davon weg, sollte man in dieser Situation zugestimmt haben. Da bräuchte es so etwas wie eine arglistige Täuschung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer oder aber eine widerrechtliche Drohung, dass er mit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung droht gegenüber dem Arbeitnehmer, die aber händegreifend unwirksam ist. Das wäre so eine Situation, dass man von einem Aufhebungsvertrag dann wieder loskommen würde, den man vielleicht sehr spontan beim Arbeitgeber im Büro dann unterschrieben hat. Was ist der Inhalt eines Aufhebungsvertrags? Erstens: Es muss klar werden, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und welches Datum. Zweitens: Was passiert mit der restlichen Arbeitszeit? Ich unterschreibe jetzt den Aufhebungsvertrag, man vereinbart aber, das Arbeitsverhältnis soll in einem Monat enden. Was passiert bis dahin? Wird man als Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt? Muss man arbeiten? Entsprechend muss dann auch geklärt werden, was soll bis dahin mit dem Lohn passieren? Ein dritter Punkt ist: Urlaubsansprüche. Insbesondere, wenn ich als Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt werde, wird ein cleverer Arbeitgeber sagen: "Und für diese Zeit genau vom ... bis ... bist du zusätzlich eben freigestellt in Folge Urlaubsnahme." Dann hat der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers damit vom Hals. Ein vierter Punkt ist: Sonderzahlungen, die über das Jahr gerechnet werden. Was ist mit Weihnachtsgeld, was ist mit Gratifikation, was ist mit Provision, Tantiemen, die einfach jährlich abgerechnet werden? Das sollte man vorsorglich auch im Aufhebungsvertrag ansprechen und regeln. Insbesondere auch ganz wichtiger Punkt, wenn man eine betriebliche Altersversorgung hat, die aber noch verfallbar ist und die noch nicht unverfallbar geworden ist, dass man sich da, aus Arbeitnehmersicht, noch versucht den Anspruch auf diese verfallbare Anwartschaft zu sichern und nicht sie einfach verliert, wenn man den Laden des Arbeitgebers verlässt. Dann noch so Punkte wechselseitige Rückgabe von Eigentum. Oft hat man als Arbeitnehmer Mobile Devices, also Handys oder entsprechende Notebooks, die müssen wieder zurückgegeben werden, das regelt man auch darin. Aus Arbeitnehmersicht ganz, ganz wichtig, der siebte Punkt mittlerweile schon: Zeugnis. Am besten ausformuliert und in der Anlage zum Aufhebungsvertrag, ansonsten dass man hineinschreibt, welche Note soll es sein, Notenstufe eins und auch Gesamtbeurteilung, wie die ausfallen soll und auch die Dankens- und Bedauernsformel am Schluss, weil darauf hat man andernfalls als Arbeitnehmer nicht einfach so einen Anspruch. Dann die Abfindung, wenn es denn eine gibt. Da ist die Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn ich als Arbeitnehmer gute Argumente habe, dann kann ich das versuchen nach oben zu drücken, den Arbeitgeber im Preis entsprechend nach oben zu drücken. Ich kann auch, wenn ich vor allem in einer führenden Position bin, sagen: Okay, da ist die Abfindungsmage etwas höher. Das ist jedenfalls so ein gewisser Erfahrungswert. Vielleicht ist die Abfindung aber auch deswegen höher, weil es noch einen Sozialplan in Folge einer Betriebsänderung im Hintergrund gibt. Also da kommt es darauf an, in welcher Situation man ist. Das Wichtigste allerdings, und da muss man ganz stark aufpassen, vor allem wenn man vielleicht sich schon über die Abfindung freut, das ist die sogenannte Erledigungs- und Ausgleichsklausel. Da wird dann eben vereinbart zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: "Okay, mit Erledigung dieses Vertrages sollen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt werden. Ende der Durchsage." Und da muss man als Arbeitnehmer noch einmal ganz bewusst nachdenken und sagen: "Habe ich an alles gedacht? Habe ich jetzt wirklich alles, was so unter Umständen an Ansprüchen im Raum ist, wirklich schon bekommen?" Vielleicht hat man noch einen Lohnanspruch aus dem vorangegangenen Jahr noch nicht völlig bekommen. Dann muss man hier noch einmal scharf nachdenken, weil das ist die letzte Gelegenheit dazu, ehe man unterschreibt. Neben diesen ganzen arbeitsrechtlichen Punkten sollte man auch noch bedenken, dass so ein Aufhebungsvertrag sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann. Das kann sich insbesondere auf das Arbeitslosengeld auswirken. Einmal mit der Abfindung und zum Zweiten, wenn man den Aufhebungsvertrag letzten Endes fast schon aus eigenen Stücken schließt, weil dann sagt die Bundesagentur für Arbeit: "Naja, da verlässt einer mehr oder weniger aus eigenem Antrieb eine feste Beschäftigung und fällt damit der Solidargemeinschaft zur Last, das wird in einer gewissen Weise sanktioniert." Wenn Ihr dazu Fragen habt, dann gerne auch an die Bundesagentur für Arbeit wenden, beziehungsweise an den entsprechenden Anwalt, da stehen die euch sicherlich gerne zur Verfügung.

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsrat - Was ist das? Alles über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitsplatz spielt ja eine wahnsinnig wichtige Rolle für uns. Wir verbringen sehr viel Zeit in der Arbeit und verdienen unseren Lebensunterhalt mit der Arbeit, deswegen ist es natürlich gut, wenn die Arbeitnehmer über den betrieblichen Arbeitsalltag mitbestimmen können. Und das geht über den Betriebsrat. Der Betriebsrat und damit jedes seiner Mitglieder ist so eine Art Superheld im Betrieb und wie ein Superheld auch, so verfügt der Betriebsrat auch über besondere Superkräfte. Er hat nämlich bestimmte Beteiligungsrechte, die nur er gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein Betrieb ohne Betriebsrat verfügt nicht über diese Superkräfte. Die Arbeitnehmer können diese Beteiligungsrechte nicht durchsetzen. Ein Superheld hat aber auch eine besondere Verantwortung. Im Comic schützen die Superhelden die Armen und Schwachen und bei uns im Betrieb beschützt der Betriebsrat, als Superheld, die Arbeitnehmer und setzt deren Interessen durch. Dafür ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen mit ganz vielen Rechten ausgestattet und die finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der #Betriebsrat alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge zu überwachen hat, die zum Schutz der Arbeitnehmer vorhanden sind. Er ist also Hüter über Recht und Gesetz. Aber darüber hinaus hat er auch ganz viele Beteiligungsrechte im betrieblichen Ablauf. Und welche das im Detail sind, erfahren Sie im Video!

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Humor gehört für viele Menschen mit Behinderung zum Alltag und lockert manches auf. Andere Barrieren tun jeden Tag weh. Verständnis fängt beim Zuhören an: nachfragen, den Kollegen ernst nehmen und nichts kleinreden. Als Schwerbehindertenvertretung führen Sie genau diese Gespräche, mit Ihren Kollegen und mit dem Arbeitgeber. ? Fundierte Weiterbildung zum Thema? Alle Seminare rund um die SBV → https://www.waf-seminar.de/sbv ℹ️ Wissenswertes rund um die SBV ℹ️ https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung ❓ Hast du FRAGEN ❓ Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/ oder hinterlasse ein Kommentar!

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