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Making-of mit Mathias Mester: Ein Blick hinter die Kulissen

In diesem Making-of nehmen wir dich mit hinter die Kulissen unseres Videodrehs mit Mathias Mester. Mit viel Humor, Spontaneität und echter Begeisterung zeigt Mathias, wie die Videos zur Schwerbehindertenvertretung entstanden sind. Dabei wird schnell klar: Ein guter Dreh lebt nicht nur von Vorbereitung, sondern auch von Spaß, Offenheit und Menschen, die mit Herz bei der Sache sind.

Mehr Wissen zur SBV-Wahl
Hier findest du Seminare und Informationen, die dich bei der SBV-Wahl unterstützen → https://www.waf-seminar.de/sbv-wahl

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Tablets als Arbeitsmittel: Wichtiges Urteil für Betriebsräte

Ein Wahlvorstand besucht eine Wahlschulung und bekommt dort Tablets mit Schulungsunterlagen und Arbeitshilfen. Der Arbeitgeber sieht sich als Eigentümer und behält einen Teil der Geräte ein. Am Ende landet der Fall vor dem Arbeitsgericht Chemnitz. Die Entscheidung ist spannend, weil es nicht nur um Tablets geht. Es geht auch um die Frage, welche Arbeitsmittel ein Wahlvorstand für seine Arbeit braucht und wer darüber entscheidet. Was genau passiert ist und warum die Entscheidung auch für Betriebsräte interessant sein kann, fassen wir im Video zusammen. Wie geht ihr in eurem Gremium mit Schulungsunterlagen, Tablets und Sachmitteln um? Schreibt es gerne in die Kommentare.

Inhalt:
0:00 Tablets als erforderliche Arbeitsmittel
0:23 Der Sachverhalt
0:48 Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz
1:03 Punkt 1: Der Arbeitgeber trägt die Kosten
1:26 Punkt 2: Erforderlichkeit der Arbeitsmittel
1:42 Punkt 3: Tablets sind Arbeitsmittel
2:05 Bedeutung für BR-Arbeit und Betriebsratsschulungen
2:20 Zusammenfassung

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Neu im Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Weitere Informationen zum Thema: Schulungsanspruch → https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/grundlagenseminare

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Station 8: Zwischenfazit – Dranbleiben lohnt sich

Manchmal fühlt sich die Arbeit im Betriebsrat schwerer an als gedacht. Konflikte, Druck, Unsicherheit oder fehlende Motivation können dazu führen, dass du dich fragst: Soll ich wirklich weitermachen? In Station 8 unserer Reise geht es genau darum. Dranbleiben, Kraft sammeln und sich daran erinnern, warum dieses Amt wichtig ist. Denn als Betriebsrat setzt du dich für deine Kollegen ein, gestaltest mit und sorgst dafür, dass Beschäftigte eine starke Stimme im Betrieb haben.

Station 8: Dran bleiben lohnt sich! Zwischenfazit → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer/8

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
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Den kompletten Reiseführer findent ihr hier:
New Planet Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer

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Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

Mit deinem neuen Amt übernimmst du Verantwortung. Für deine Kollegen. Für mehr Mitbestimmung. Für faire Lösungen im Betrieb. Als Betriebsrat bist du Stimme, Rückgrat und Ansprechpartner für die Belegschaft. Du setzt dich für die Menschen ein, die Unterstützung brauchen. Und du hilfst dabei, Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten. Die W.A.F. gratuliert dir herzlich zur Wahl und wünscht dir einen starken Start in deine neue Aufgabe.

Mehr Wissen für deine Betriebsratsarbeit findest du unter: Neu im Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

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Station 7: Konflikte innerhalb des Betriebsrats – Durststrecke

Konflikte im Betriebsrat sind völlig normal. Entscheidend ist, wie ihr damit umgeht. In Station 7 unserer Reise geht es darum, Streit im Gremium früh zu erkennen, offen anzusprechen und gemeinsam wieder auf Kurs zu kommen. Denn klar ist: Wenn die Stimmung im Betriebsrat dauerhaft schlecht ist, leidet die gesamte BR-Arbeit. Persönliche Angriffe, Missverständnisse und festgefahrene Fronten kosten Kraft und machen es dem Arbeitgeber leichter. Mit der richtigen Haltung, klarer Kommunikation und einem gemeinsamen Ziel könnt ihr Konflikte besser steuern.

Station 7: Konflikte innerhalb des Betriebsrats – Durststrecke → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer/7

Fundierte Weiterbildung zum Thema: https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Den kompletten Reiseführer findet ihr hier: New Planet Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer

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Liebe SBV: Euer Einsatz macht den Unterschied

Hallo zusammen, ich bin Mathias Mester. Als ehemaliger Leichtathlet und Weltmeister weiß ich, wie wichtig Einsatz, Zusammenhalt und der Blick füreinander sind. Genau das lebt ihr als Schwerbehindertenvertretung jeden Tag. Ihr setzt euch dafür ein, dass Kollegen nicht übersehen werden. Ihr macht euch stark für echte Teilhabe, faire Lösungen und Inklusion im Betrieb. Danke für euren Einsatz. Ihr macht einen wichtigen Job.

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Arbeitsunfall oder nicht? Wann die Berufsgenossenschaft wirklich zahlt

Unfall im Betrieb. Sturz auf dem Arbeitsweg. Krankheit durch den Job. Und dann die große Frage: Zahlt jetzt die Berufsgenossenschaft? In diesem Video geht es um genau diese Fälle. Tobias erklärt, wann ein Unfall wirklich als Arbeitsunfall zählt und warum nicht alles automatisch versichert ist, nur weil es während der Arbeitszeit passiert. Denn entscheidend ist: Der Unfall muss mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen. Ein Herzinfarkt am Schreibtisch, der Weg zur Toilette, der Gang in die Kantine oder das Verschlucken beim Essen. An diesen Beispielen wird schnell klar, wo der Versicherungsschutz beginnt und wo er endet.

Inhalt:

0:00 Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?
0:28 Was ist ein Arbeitsunfall?
1:03 Arbeitsunfall oder privates Risiko?
1:39 Toilette, Kantine und Versicherungsschutz
2:13 Leistungen der Berufsgenossenschaft
3:14 Wann gilt eine Krankheit als Berufskrankheit?
3:42 Was Betriebsräte tun können

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Online-Symposium: 111 Tage im Betriebsrat am 08.10.2026

111 Tage im Betriebsrat liegen hinter dir. Jetzt entscheidest du, wie erfolgreich deine weitere Amtszeit verläuft. In unserem Online-Symposium bekommst du genau die Orientierung, die du jetzt brauchst. Du entwickelst eine klare Roadmap für die kommenden Jahre, setzt die richtigen Ziele und bringst Struktur in eure Gremiumsarbeit. Du erkennst, wie du die Zusammenarbeit im Betrieb stärkst und welche rechtlichen Werkzeuge dir im Alltag wirklich helfen.

Diese Themen erwarten dich:

  • Deine Roadmap für die nächsten Jahre im Betriebsrat
  • Ziele setzen und Projekte erfolgreich umsetzen
  • Zusammenarbeit mit SBV, JAV und Arbeitgeber stärken
  • Wichtige rechtliche Instrumente sicher nutzen
  • Praxisnahe Impulse für deinen BR-Alltag Nutze den Moment nach den ersten 111 Tagen, um dein Gremium klar, sicher und wirksam aufzustellen.
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Station 6: Die Betriebsversammlung – gemeinsam die Richtung bestimmen

Die Betriebsversammlung ist kein Pflichttermin, den du einfach irgendwie abhaken solltest. Sie ist ein zentraler Moment für Transparenz, Austausch und Vertrauen im Betrieb. In dieser Folge aus unserem Betriebsrat-Reiseführer erfährst du, worauf es bei der Betriebsversammlung wirklich ankommt, welche gesetzlichen Pflichten du kennen musst und warum du die vier Termine im Jahr unbedingt fest einplanen solltest.

Station 6: Die Betriebsversammlung – gemeinsam die Richtung bestimmen → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer/6

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

Den kompletten Reiseführer findet ihr hier:
New Planet Betriebsrat → https://www.waf-seminar.de/reisefuehrer

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Ersatzmitglieder im Betriebsrat richtig laden, wer rückt wann nach?

Wer darf im Betriebsrat eigentlich als Ersatzmitglied nachrücken, wenn jemand krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist? Genau hier passieren in der Praxis immer wieder Fehler. Und die können ernsthafte Folgen haben. Denn wenn das falsche Ersatzmitglied geladen wird, können Beschlüsse unwirksam sein. In diesem Video erfährst du verständlich und praxisnah, wie die Reihenfolge bei Ersatzmitgliedern wirklich aussieht. Du lernst, was bei Mehrheitswahl und Verhältniswahl gilt, wann das Minderheitengeschlecht berücksichtigt werden muss und was ein sogenannter Listensprung bedeutet. Gerade für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter ist dieses Wissen entscheidend, damit im Gremium alles rechtssicher läuft.

Inhalt: 0:00 - Einleitung
0:38 - Muss bei Krankheit oder Urlaub ein Ersatzmitglied geladen werden?
0:58 - Mehrheitswahl. Wer rückt nach?
1:29 - Minderheitengeschlecht. Worauf du achten musst
2:47 - Falsche Ladung. Wann Beschlüsse unwirksam werden
3:07 - Verhältniswahl. Welche Liste zählt?
3:48 - Reihenfolge beim Nachrücken
4:21 - Listensprung. Was bedeutet das?
4:43 - Was gilt, wenn kein passendes Ersatzmitglied mehr da ist?
5:11 - Warum du dieses Thema unbedingt sicher beherrschen solltest

Weitere Informationen zum Thema
Allgemeine Informationen zum Thema Ersatzmitglieder → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/ersatzmitglieder

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#746 Nein sagen im Betriebsrat: Grenzen setzen ohne Schuldgefühle

Grenzen setzen klingt einfach. In der Betriebsratsarbeit ist es das oft nicht. Denn wer gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen klar Nein sagt, braucht nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch die richtige Haltung und eine gute Kommunikation. In dieser Folge sprechen Lina Goldbach und Silvia Lücke darüber, wie du als Betriebsrat sicherer auftrittst, deine Rolle besser einordnest und auch schwierige Gespräche klar führst. Es geht um Arbeitszeit, Überstunden, Mitbestimmung und die Frage, wie du als gleichwertiger Verhandlungspartner wahrgenommen wirst, ohne unnötige Schuldgefühle mitzunehmen.

Themen der Episode:

  • Warum klare Grenzen deine Betriebsratsarbeit stärken
  • Wie du rechtliche Kompetenz und Kommunikation verbindest
  • Wann du als Betriebsrat zuständig bist und wann nicht
  • Wie du ein Nein wertschätzend formulierst
  • Welche Eskalationsstufen dir im Konflikt helfen können
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#745 Videopodcast Nach der Betriebsratswahl: So startet euer Gremium stark in die Amtszeit

Die Wahl ist geschafft. Doch was passiert danach? In dieser Folge spricht Betriebsratsexperte Sebastian Opitz mit Dennis Schneider und Benni Swierkot über den Start nach der Betriebsratswahl. Aus der Praxis berichten sie, wie ein Gremium zusammenfindet, welche Rolle der Vorsitz wirklich hat und warum Schulungen, klare Aufgabenverteilung und Teamgeist gerade am Anfang so wichtig sind. Es geht um echte Erfahrungen, Konflikte im Gremium, den Austausch mit anderen Betriebsräten und die Frage, wie aus gewählten Einzelpersonen ein handlungsfähiges Team wird.

Du möchtest uns nicht nur hören, sondern auch sehen? Diese Podcastfolge gibt es auf YouTube und Spotify als Videopodcast. Wir sehen uns!

Themen der Episode:

  • Start nach der Betriebsratswahl
  • Konstituierende Sitzung und Wahl des Vorsitzes
  • Rollenverständnis des Betriebsratsvorsitzenden
  • Aufgabenverteilung im neuen Gremium
  • Ausschüsse, Stärken und Verantwortlichkeiten
  • Schulungsanspruch und Grundlagenwissen
  • Austausch mit anderen Betriebsräten
  • Konflikte und Diskussionskultur im Gremium
  • Gemeinsame Beschlüsse trotz unterschiedlicher Meinungen
  • Strategie für die neue Amtszeit

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Seminare für neugewählte Betriebsräte: https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat

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#744 Grenzen der Betriebsratstätigkeit. Was du darfst und wo es heikel wird

Was tun, wenn dich die Arbeit krank macht. Und woran merkst du überhaupt, dass es zu viel wird. In dieser Folge sprechen wir darüber, welche Warnsignale du ernst nehmen solltest, warum hohe Fehlzeiten nicht einfach nur eine Zahl sind und was du als Betriebsrat konkret tun kannst, wenn Belastung im Betrieb spürbar wird. Du erfährst, warum Schlafstörungen, Gereiztheit oder Konzentrationsprobleme erste Alarmsignale sein können, welche Rolle Führungskräfte dabei spielen und warum es für dich als Betriebsrat so wichtig ist, genau hinzuschauen. Außerdem geht es um Gefährdungsbeurteilung, Überlastungsanzeige und die Frage, wie du Beschäftigte unterstützen kannst, wenn der Arbeitgeber nicht handelt.

Themen der Episode:

  • Erste Warnsignale, wenn Arbeit krank macht.
  • Was Krankheitsquoten wirklich aussagen.
  • Gefährdungsbeurteilung als wichtiges Instrument.
  • Überlastungsanzeige und Beschwerderecht.
  • Wie du als Betriebsrat ins Handeln kommst.
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#743 Grenzen der Betriebsratstätigkeit. Was du darfst und wo es heikel wird

Was darfst du als Betriebsratsmitglied eigentlich während deiner Arbeitszeit machen und wo wird es heikel? In dieser Folge geht es um die Grenzen zulässiger Betriebsratstätigkeit, also um genau die Situationen, in denen es schnell Ärger mit dem Arbeitgeber geben kann. Anhand echter Praxisfälle zeigen Niklas Pastille und Christian Wiszkocsill, worauf du achten musst, wo der Einzelfall entscheidet und warum gesunder Menschenverstand allein manchmal nicht reicht. Eine Folge für alle, die ihre Rechte kennen wollen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

Themen der Episode:

  • Wann Betriebsratstätigkeit erforderlich ist
  • Wo im Alltag kritische Grenzfälle entstehen
  • Was bei Abmeldung und Rückmeldung wichtig ist
  • Wie du mit sensiblen Informationen richtig umgehst
  • Warum Dokumentation im Streitfall so wichtig ist
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#742 Nicht allein ins Mitarbeitergespräch. So unterstützt du als Betriebsrat

Mitarbeitergespräche können ganz schön heikel werden. Vor allem dann, wenn plötzlich Druck entsteht oder unklar ist, worum es eigentlich geht. In dieser Folge sprechen Susanna Suttner und Werner Kopf darüber, wie du Kollegen in solchen Gesprächen als Betriebsrat begleiten kannst. Du erfährst, wann du dabei sein darfst, worauf du achten solltest und warum nicht nur rechtliches Wissen wichtig ist, sondern auch gutes Zuhören, klare Fragen und ein sicherer Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen. Eine praxisnahe Folge für alle, die Kollegen im entscheidenden Moment den Rücken stärken wollen.

Highlights der Episode:

  • Wann du bei Mitarbeitergesprächen dabei sein kannst
  • Welche Rechte Kollegen in solchen Gesprächen haben
  • Wie du Gespräche sicher vorbereitest und begleitest
  • Warum aktives Zuhören oft wichtiger ist als schnelle Lösungen
  • Wie du in schwierigen Momenten Ruhe und Klarheit reinbringst
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#741 Mitbestimmung im Betriebsrat – Was Betriebsräte wirklich entscheiden können

In dieser Folge sprechen Christoph Gussenstätter und Viara Ivanova darüber, was Betriebsräte wirklich entscheiden können und welche Mitbestimmungsrechte sie im Alltag durchsetzen können. Besonders für neue Betriebsräte, die gerade in ihr Amt starten, gibt es wertvolle Einblicke in die Begriffe „Mitwirkung“ und „Mitbestimmung“. Welche Rechte sind erzwingbar und wie können Betriebsräte ihren Einfluss geltend machen? Du erfährst, wie du als Betriebsrat gezielt mitwirken und mitbestimmen kannst und welche rechtlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen. Zudem wird erklärt, wie diese Themen in den Seminaren der W.A.F. praxisnah behandelt werden.

Highlights der Episode:

  • Einführung in die Begriffe Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Abgrenzung von Beteiligungsrechten im Betriebsverfassungsgesetz
  • Die erzwingbare Mitbestimmung und die Rolle der Einigungsstelle
  • Praxistipps für Betriebsräte, die direkt ins Amt starten
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#740 Paragraf 110 BetrVG. Was dir der Arbeitgeber zur wirtschaftlichen Lage sagen muss

Viele Betriebsräte kennen Paragraf 110 BetrVG kaum. Dabei steckt genau hier ein wichtiges Recht für deine Arbeit im Gremium. Der Arbeitgeber muss die Belegschaft regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren. Und genau das kann für dich entscheidend sein, wenn es um Arbeitsplätze, Planung und Mitbestimmung geht. In dieser Folge erfährst du, was Paragraf 110 BetrVG genau regelt, für welche Unternehmen er gilt und welche Informationen der Arbeitgeber tatsächlich geben muss. Außerdem hörst du, welche Rolle Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss dabei spielen, wo die Grenzen liegen und was du tun kannst, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht nicht erfüllt.

Das erwartet dich in dieser Folge:

  • Wann Paragraf 110 BetrVG greift
  • Welche Infos zur wirtschaftlichen Lage auf den Tisch müssen
  • Warum diese Unterrichtung für deine Betriebsratsarbeit so wichtig ist
  • Was bei Verstößen droht
  • Wie du das Thema im Gremium praktisch nutzen kannst
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#739 Massenentlassung im Betrieb: Ist ein Sozialplan immer Pflicht?

Viele Betriebsräte hören bei Massenentlassungen sofort: Betriebsänderung, also Sozialplan. Aber ganz so einfach ist es nicht. In dieser Folge klären Franziska Grimm und Arne Schrein, wann eine Massenentlassung überhaupt vorliegt, welche Pflichten der Arbeitgeber dann hat und warum nicht jede Massenentlassung automatisch sozialplanpflichtig ist. Du erfährst außerdem, welche Rolle § 17 KSchG und § 112a BetrVG spielen, was der Betriebsrat in der Konsultation beachten sollte und welche Vorteile ein Sozialplan für betroffene Arbeitnehmer konkret bringen kann.

Themen der Episode:

  • Wann liegt eine Massenentlassung vor?
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
  • Warum ist nicht jede Massenentlassung sozialplanpflichtig?
  • Was regelt ein Sozialplan konkret?
  • Welche Fehler können Kündigungen unwirksam machen
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#738 Beschwerde wegen fehlender Wertschätzung: Was kann der BR tun?

Keine Anerkennung zum Dienstjubiläum, verletzende Behandlung durch den Arbeitgeber, das Gefühl von Ausgrenzung: In dieser Folge klären Lina Goldbach und Michael Putzicher, wann eine Arbeitnehmerbeschwerde wirklich ein Fall für den Betriebsrat ist, was unter fehlender Wertschätzung rechtlich überhaupt greifbar ist und wo die Grenze zwischen individueller Kränkung und echter Beschwerde liegt. Du erfährst außerdem, wie der Betriebsrat mit solchen Fällen sauber umgeht, welche Rolle § 85 BetrVG spielt und warum gerade bei sensiblen Konflikten sauberes Vorgehen im Gremium entscheidend ist.

Themen der Episode

  • Arbeitnehmerbeschwerde nach § 85 BetrVG: wann der Betriebsrat zuständig ist
  • Fehlende Wertschätzung: rechtlich durchsetzbar oder nur persönliche Empfindung?
  • Abgrenzung zwischen Beschwerde, Mobbing und individuellem Rechtsanspruch
  • Was der Betriebsrat bei Beschwerden zwingend beachten sollte
  • Rolle des Gremiums: warum nicht ein einzelnes BR-Mitglied entscheidet
  • Einigungsstelle: wann sie möglich ist und was sie überhaupt klären darf
  • Typische Fehler in der Praxis: vorschnelles Handeln, falsche Erwartungen, unklare Anträge
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#737 Verhindert oder nicht? Wann Ersatzmitglieder zur BR-Sitzung geladen werden müssen

Urlaub, Krankheit, Schulung, Befangenheit, „wichtiger Termin“: In dieser Folge klären Maja Lukac, Arne Schrein und Stefan Klaus , wann ein Betriebsratsmitglied wirklich als verhindert gilt, wann ein Ersatzmitglied zwingend zu laden ist und warum falsches Nachladen Beschlüsse angreifbar machen kann. Du bekommst außerdem ein Gefühl für die typischen Grenzfälle (Arbeitsdruck, Gleittag/Homeoffice, kurzfristige Ausfälle) und dafür, was der Vorsitzende plausibel prüfen, dokumentieren und im Gremium am besten vorab regeln sollte.

Themen der Episode:

  • Tatsächliche Verhinderung: Urlaub, Krankheit, Schulung u.a.
  • Rechtliche Verhinderung: Befangenheit bei personellen Maßnahmen, wenn es „um dich“ geht
  • „Arbeit ist wichtig“: wann das ausnahmsweise trotzdem ein Verhinderungsgrund sein kann
  • Rolle des Vorsitzenden: Plausibilität, Ermessen, Nachfragen, Dokumentation
  • Risiko „Beschluss unwirksam“: falsches Ersatzmitglied geladen oder nicht geladen
  • Gleittag/Homeoffice: grundsätzlich kein Freifahrtschein, aber Ausnahmen möglich
  • Kurzfristige Erkrankung: Nachladen nur, wenn Vorbereitung realistisch möglich ist
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Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

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Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

Kündigung wegen Krankheit - Das müssen Sie dringend wissen!

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Kündigung wegen Krankheit - Das müssen Sie dringend wissen!

Bei einer Kündigung wegen Krankheit, einer krankheitsbedingten Kündigung also, ist viel zu beachten und die Hürden sind hoch! In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen!

7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

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7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

Sowohl in der Betriebsräteschulung und Fortbildung, wie auch in meinem anderen Job, als Rechtsanwältin, hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement, was seit einigen Jahren im § 84 Abs. 2 SGB IX sein Unwesen treibt, deutlich an Bedeutung gewonnen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres wiederholt oder ununterbrochen mehr als sechs Wochen krank sind. Also nicht nur für die (schwer-) behinderten, oder behinderten Arbeitnehmer. Und das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet Ihnen gute Möglichkeiten den Arbeitsplatz von häufig oder Langzeit erkrankten Arbeitnehmern zu retten. Aber, was macht denn ein Betriebliches Eingliederungsmanagement wirklich erfolgreich? Worauf müssen Sie achten? Dazu habe ich folgende sieben Tipps für Sie… Tipp #1: Arbeitsunfähigkeiten richtig ermitteln. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für alle Arbeitnehmer gedacht, die ununterbrochen oder wiederholt mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank sind. Achten Sie darauf, dass nicht nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Arbeitnehmer einen gelben Schein vorgelegt hat, sondern es spielen auch diejenigen Tage eine Rolle, in denen er den gelben Schein noch nicht vorlegen muss und die bloße Mittteilung seiner Erkrankung für den Arbeitgeber zunächst einmal ausreicht. Sie rechnen dann von Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit 365 Tage zurück und rechnen zusammen, ob denn tatsächlich der Mitarbeiter in diesem Zeitraum länger als sechs Wochen insgesamt oder am Stück arbeitsunfähig erkrankt war. Und Sie dürfen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch schon früher durchführen. Vielleicht bietet sich dadurch eine gute Möglichkeit weitere Arbeitsunfähigkeiten Ihres Kollegen zu verhindern. Tipp #2: Klären Sie die Belegschaft frühzeitig über den Sinn und Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements auf, denn stellen Sie sich die Situation Ihres erkrankten Kollegen vor, der vielleicht schon längere Zeit zuhause ist und jetzt flattert auch noch ein Brief des Arbeitgebers ein, er möge im Betrieb erscheinen, damit mit ihm die Möglichkeiten des BEM erläutert werden. Viele Kollegen sehen das als Drohung an. Da ist es dann gut, wenn Sie über den Sinn, Zweck und Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements frühzeitig möglichst viele Kollegen informieren. Nutzen Sie doch dafür zum Beispiel den Newsletter des Betriebsrats, den Sie vielleicht regelmäßig an die Belegschaft versenden und über Ihre Betriebsratstätigkeit informieren. Oder erläutern Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement auf Ihrer nächsten Betriebsversammlung, damit nehmen Sie den Kollegen die Angst und die Kollegen wissen es geht nicht darum Arbeitsverhältnisse zu beenden, sondern ganz im Gegenteil möglichst lange zu erhalten. Tipp #3: Die richtige Kontaktaufnahme. Es ist nicht immer der optimale Weg, wenn der Arbeitgeber den erkrankten Arbeitnehmer zu Hause anschreibt. Denn häufig wird schon dieser sehr formelle Weg eines Schriftstückes vom erkrankten Arbeitnehmer völlig falsch verstanden. Prüfen Sie doch einmal Alternativen. Vielleicht ist es viel sensibler im Umgang mit dem erkrankten Arbeitnehmer, wenn man ihm vor dem Versenden des Briefs zunächst einmal anruft, ihn fragt wie es denn geht und dann noch einmal die Möglichkeiten der Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement erläutert. Weisen darauf hin, dass das alles freiwillig ist und für ihn keine nachteiligen Folgen hat, wenn er das Betriebliche Eingliederungsmanagement ablehnt. Ich persönlich finde es eigentlich am nettesten, wenn Sie den erkrankten Kollegen vielleicht mit einem Blumenstrauß bewaffnet zu Hause einfach mal besuchen und ihn schon vorab darüber aufklären, dass er demnächst zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen wird. Das aber eine Maßnahme in seinem Sinne ist und ihm keinesfalls schaden kann. Tipp #4: Nutzen sie externen Sachverstand. Paragraph 84 Absatz 2. Nenn schon die Beteiligten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Kollege mit deren Teilnahme auch einverstanden ist. Das sind die Integrationsämter natürlich, die Betriebsräte, der Arbeitgeber, sowie eventuell noch die Vertrauensperson der (Schwer-)behinderten und die Integrationsämter. Sie haben daneben aber auch die Möglichkeit, vielfältigen Sachverstand zu nutzen und mit in das Betriebliche Eingliederungsmanagement hineinzubringen. Möglicher Ansprechpartner ist da zum Beispiel die deutsche Rentenversicherung. Die Krankenkassen beispielsweise. Die Integrationsfachdienste, aber auch die behandelnde Ärzte des erkrankten Arbeitnehmers können Ihnen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement mit Rat und Tat zur Seite stehen und den optimalen Weg gemeinsam erarbeiten künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. Tipp #5: Fachwissen erwerben. Als beteiligter im Betrieblichen Eingliederungsmanagement benötigen Sie als Betriebsrat nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern auch Fachwissen. Das gilt umso mehr, als das zwischenzeitlich davon ausgegangen werden muss, dass mehr als 70% aller Verfahren rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement psychische Erkrankung ihrer Kollegen zur Ursache haben. Das ist es überaus sinnvoll, wenn Sie ein festes Mitglied des Betriebsrats im Hinblick auf Betriebliche Eingliederungsmanagementverfahren, -prozesse und -möglichkeiten konkret schulen lässt und dieses besondere Fachwissen dann zugunsten der betroffenen Kollegen in das betriebliche Eingliederungsmanagement einbringt. Tipp #6: In Kontakt bleiben. Selbst wenn das Abschlussgespräch stattgefunden hat und der von Krankheit betroffene Arbeitnehmer dauerhaft an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement noch lange nicht abgeschlossen. Zeigen Sie Präsenz, sprechen Sie den Kollegen darauf an, wie er an den Arbeitsplatz zurückgefunden hat, ober er sich dort wohlfühlt, oder ob es doch Möglichkeiten geben muss, ihm entgegen zu kommen und die Arbeit zu erleichtern. Erörtern Sie doch mit dem Vorgesetzten des betroffenen Arbeitnehmers, wie man durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Home Office, oder auch einer ausgewogenen Urlaubsplanung weiteren Erkrankungen vorbeugen kann. Tipp #7: Mitbestimmung nutzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verfahrensgrundsätze, also der Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Schaffen Sie mit dem Arbeitgeber eine Transparente und praktikable Vorgehensweise zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Mitbestimmung ermöglicht es Ihnen und die Erkrankten Kollegen werden es Ihnen danken. Ja, Sie merken schon, ein ausgewogenes Betriebliches Eingliederungsmanagement, das macht wirklich Sinn und schlussendlich helfen Sie damit auch dem Arbeitgeber, nämlich qualifiziertes, gut eingearbeitetes Personal im Unternehmen zu behalten.

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

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Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

Ja, das ist eine häufige Form mit der der Arbeitgeber versucht eine Kündigung zu umgehen. Er bietet dem Arbeitnehmer im Vorfeld schlicht und ergreifend einen Aufhebungsvertrag an. Das hat ein paar Vorteile. Der Arbeitgeber weiß sicher, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitnehmer beendet ist, man spart vielleicht Geld und man spart vielleicht auch Nerven und Aufwand, die andernfalls in Haus stünden, würde der Arbeitgeber kündigen. Denn bei einer Kündigung, da hat der Arbeitgeber nicht so viel Sicherheit. Er weiß nicht, wie ein Gericht entscheiden wird, und so ein Prozess dauert auch länger und natürlich gibt es auch noch ein paar Kosten zu beachten, gerichtliche Kosten und auch Anwaltskosten. Insofern hat ein Aufhebungsvertrag diverse Vorteile. Die Frage nun: Was sind so wichtige Punkte beim Aufhebungsvertrag, die man als Arbeitnehmer mal so im Wesentlichen wissen muss? Der erste Punkt ist, ein Aufhebungsvertrag ist schriftlich zu schließen. Das verlangt das Gesetz. Ein Vertrag, der nur mündlich abgeschlossen wird und das Arbeitsverhältnis beenden sollte, der ist formunwirksam. Der zweite Punkt, den man beachten muss, ein Aufhebungsvertrag darf nicht quasi eine Art verkappter, befristeter Arbeitsvertrag sein. Denn für einen befristeten Arbeitsvertrag gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Und wenn man, als Arbeitgeber insbesondere, einen Aufhebungsvertrag abschließt und dann sagt, das Arbeitsverhältnis soll aber erst enden in einem Jahr oder vielleicht sogar in eineinhalb Jahren, dann ist das nichts anderes als eine nachträgliche Befristung, so jedenfalls die Rechtsprechung. Und eine nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist aus Sicht der Rechtsprechung entsprechend unwirksam. Wo liegt also ungefähr die Schallmauer zwischen verkappter befristeter Vertrag beziehungsweise Aufhebungsvertrag? Auf der sicheren Seite, aus Arbeitgebersicht gesprochen, ist der Arbeitgeber, wenn er innerhalb der Kündigungsfristen bleibt, die gelten würden, sollte der Arbeitgeber eben eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen, mit dem er jetzt einen Aufhebungsvertrag abschließen will. Ein Aufhebungsvertrag kann ziemlich spontan geschlossen werden. Man braucht nicht eine Bedenkzeit. Das kann eben auch passieren, dass man dann reingebeten wird in das Gespräch mit dem Arbeitgeber in sein Büro und da liegt dann der vorbereitete Aufhebungsvertrag. Da kommt man letztlich nur unter engen Voraussetzungen wieder davon weg, sollte man in dieser Situation zugestimmt haben. Da bräuchte es so etwas wie eine arglistige Täuschung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer oder aber eine widerrechtliche Drohung, dass er mit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung droht gegenüber dem Arbeitnehmer, die aber händegreifend unwirksam ist. Das wäre so eine Situation, dass man von einem Aufhebungsvertrag dann wieder loskommen würde, den man vielleicht sehr spontan beim Arbeitgeber im Büro dann unterschrieben hat. Was ist der Inhalt eines Aufhebungsvertrags? Erstens: Es muss klar werden, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und welches Datum. Zweitens: Was passiert mit der restlichen Arbeitszeit? Ich unterschreibe jetzt den Aufhebungsvertrag, man vereinbart aber, das Arbeitsverhältnis soll in einem Monat enden. Was passiert bis dahin? Wird man als Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt? Muss man arbeiten? Entsprechend muss dann auch geklärt werden, was soll bis dahin mit dem Lohn passieren? Ein dritter Punkt ist: Urlaubsansprüche. Insbesondere, wenn ich als Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt werde, wird ein cleverer Arbeitgeber sagen: "Und für diese Zeit genau vom ... bis ... bist du zusätzlich eben freigestellt in Folge Urlaubsnahme." Dann hat der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers damit vom Hals. Ein vierter Punkt ist: Sonderzahlungen, die über das Jahr gerechnet werden. Was ist mit Weihnachtsgeld, was ist mit Gratifikation, was ist mit Provision, Tantiemen, die einfach jährlich abgerechnet werden? Das sollte man vorsorglich auch im Aufhebungsvertrag ansprechen und regeln. Insbesondere auch ganz wichtiger Punkt, wenn man eine betriebliche Altersversorgung hat, die aber noch verfallbar ist und die noch nicht unverfallbar geworden ist, dass man sich da, aus Arbeitnehmersicht, noch versucht den Anspruch auf diese verfallbare Anwartschaft zu sichern und nicht sie einfach verliert, wenn man den Laden des Arbeitgebers verlässt. Dann noch so Punkte wechselseitige Rückgabe von Eigentum. Oft hat man als Arbeitnehmer Mobile Devices, also Handys oder entsprechende Notebooks, die müssen wieder zurückgegeben werden, das regelt man auch darin. Aus Arbeitnehmersicht ganz, ganz wichtig, der siebte Punkt mittlerweile schon: Zeugnis. Am besten ausformuliert und in der Anlage zum Aufhebungsvertrag, ansonsten dass man hineinschreibt, welche Note soll es sein, Notenstufe eins und auch Gesamtbeurteilung, wie die ausfallen soll und auch die Dankens- und Bedauernsformel am Schluss, weil darauf hat man andernfalls als Arbeitnehmer nicht einfach so einen Anspruch. Dann die Abfindung, wenn es denn eine gibt. Da ist die Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn ich als Arbeitnehmer gute Argumente habe, dann kann ich das versuchen nach oben zu drücken, den Arbeitgeber im Preis entsprechend nach oben zu drücken. Ich kann auch, wenn ich vor allem in einer führenden Position bin, sagen: Okay, da ist die Abfindungsmage etwas höher. Das ist jedenfalls so ein gewisser Erfahrungswert. Vielleicht ist die Abfindung aber auch deswegen höher, weil es noch einen Sozialplan in Folge einer Betriebsänderung im Hintergrund gibt. Also da kommt es darauf an, in welcher Situation man ist. Das Wichtigste allerdings, und da muss man ganz stark aufpassen, vor allem wenn man vielleicht sich schon über die Abfindung freut, das ist die sogenannte Erledigungs- und Ausgleichsklausel. Da wird dann eben vereinbart zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: "Okay, mit Erledigung dieses Vertrages sollen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt werden. Ende der Durchsage." Und da muss man als Arbeitnehmer noch einmal ganz bewusst nachdenken und sagen: "Habe ich an alles gedacht? Habe ich jetzt wirklich alles, was so unter Umständen an Ansprüchen im Raum ist, wirklich schon bekommen?" Vielleicht hat man noch einen Lohnanspruch aus dem vorangegangenen Jahr noch nicht völlig bekommen. Dann muss man hier noch einmal scharf nachdenken, weil das ist die letzte Gelegenheit dazu, ehe man unterschreibt. Neben diesen ganzen arbeitsrechtlichen Punkten sollte man auch noch bedenken, dass so ein Aufhebungsvertrag sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann. Das kann sich insbesondere auf das Arbeitslosengeld auswirken. Einmal mit der Abfindung und zum Zweiten, wenn man den Aufhebungsvertrag letzten Endes fast schon aus eigenen Stücken schließt, weil dann sagt die Bundesagentur für Arbeit: "Naja, da verlässt einer mehr oder weniger aus eigenem Antrieb eine feste Beschäftigung und fällt damit der Solidargemeinschaft zur Last, das wird in einer gewissen Weise sanktioniert." Wenn Ihr dazu Fragen habt, dann gerne auch an die Bundesagentur für Arbeit wenden, beziehungsweise an den entsprechenden Anwalt, da stehen die euch sicherlich gerne zur Verfügung.

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsrat - Was ist das? Alles über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitsplatz spielt ja eine wahnsinnig wichtige Rolle für uns. Wir verbringen sehr viel Zeit in der Arbeit und verdienen unseren Lebensunterhalt mit der Arbeit, deswegen ist es natürlich gut, wenn die Arbeitnehmer über den betrieblichen Arbeitsalltag mitbestimmen können. Und das geht über den Betriebsrat. Der Betriebsrat und damit jedes seiner Mitglieder ist so eine Art Superheld im Betrieb und wie ein Superheld auch, so verfügt der Betriebsrat auch über besondere Superkräfte. Er hat nämlich bestimmte Beteiligungsrechte, die nur er gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein Betrieb ohne Betriebsrat verfügt nicht über diese Superkräfte. Die Arbeitnehmer können diese Beteiligungsrechte nicht durchsetzen. Ein Superheld hat aber auch eine besondere Verantwortung. Im Comic schützen die Superhelden die Armen und Schwachen und bei uns im Betrieb beschützt der Betriebsrat, als Superheld, die Arbeitnehmer und setzt deren Interessen durch. Dafür ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen mit ganz vielen Rechten ausgestattet und die finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der #Betriebsrat alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge zu überwachen hat, die zum Schutz der Arbeitnehmer vorhanden sind. Er ist also Hüter über Recht und Gesetz. Aber darüber hinaus hat er auch ganz viele Beteiligungsrechte im betrieblichen Ablauf. Und welche das im Detail sind, erfahren Sie im Video!

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SBV kandidieren: 5 Tipps, wie du Kollegen überzeugst

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SBV kandidieren: 5 Tipps, wie du Kollegen überzeugst

Einfach kandidieren reicht nicht. Du musst auch zeigen, warum gerade du die richtige Vertrauensperson bist. In diesem Video bekommst du 5 praktische Tipps, mit denen du deine SBV-Kandidatur sichtbar, glaubwürdig und stark machst. Du lernst, wie du deine Botschaft findest, die passenden Wege für deine Wahlwerbung nutzt und dabei souverän und rechtssicher bleibst. Ideal für alle, die ihre Kollegen nicht nur erreichen, sondern wirklich überzeugen wollen. **Inhalt:** 0:00 - Intro: Warum deine Kandidatur jetzt sichtbar werden muss 0:24 - Tipp 1: Sichtbarkeit schaffen und fair werben 0:47 - Tipp 2: Deine Botschaft klar und authentisch formulieren 1:12 - Tipp 3: Die richtigen Kanäle im Betrieb nutzen 1:50 - Tipp 4: Transparenz und Vertrauen aufbauen 2:19 - Tipp 5: Unterstützer einbinden und als Team auftreten 2:39 - Mini-Checkliste für deine Wahlwerbung **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Seminare für die Schwerbehindertenvertretung → <https://www.waf-seminar.de/sbv> **Weitere Informationen zum Thema:** SBV → <https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung>

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