Forum
Wissen
Videos & Podcast
Seminare


Die neuesten Ratgeber Videos

Zur Playlist

196 Aufrufe | 1 Like

Frisch in der JAV: So holst du dir das Wissen für deinen Start

Gewählt in die JAV, und plötzlich sollst du für andere Azubis sprechen. Keine Sorge: Am Anfang weiß keiner alles, und das muss auch niemand. Karriereguru Tobias sagt dir, warum gerade junge Leute wie du im Betrieb gebraucht werden und wo du das Wissen für deine Rolle bekommst. Hol dir jetzt die Grundlagen, damit du in der nächsten Sitzung mitreden kannst.

Inhalt:

00:00 Glückwunsch zur Wahl in die JAV

00:16 Warum dein Betrieb dich braucht

00:34 Am Anfang muss keiner alles wissen

01:00 Diese Unterstützung bekommst du danach

Fundierte Weiterbildung zum Thema: Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1

Weitere Informationen zum Thema: Artikel

Hast du Fragen? Dann frage unsere Künstliche Intelligenz oder hinterlasse einen Kommentar!

weiterlesen

325 Aufrufe | 4 Likes

SBV-Wahl: So prüfst du die Wählerliste richtig

Bei der Betriebsratswahl kann jeder Beschäftigte die Wählerliste einsehen. Bei der SBV-Wahl sollte sie beim Wahlvorstand bleiben, und Einsicht gibt es nur bei berechtigtem Interesse. Hier erfährst du, wer wählen darf und warum auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dazugehören. Prüf die Liste Name für Name, bevor du sie übernimmst, und fordere fehlende Auskünfte beim Arbeitgeber an.

Inhalt:

00:00 Wer darf eigentlich wählen?

00:16 Wahlvorstand und Wählerliste

00:37 Darum hängt die Liste nicht aus

01:04 Wer wahlberechtigt ist

01:35 4 Prüffragen für deine Wählerliste

Fundierte Weiterbildung zum Thema: SBV-Wahl 2026

Weitere Informationen zum Thema Artikel

Hast du Fragen: Dann frage unsere Künstliche Intelligenz.

weiterlesen

867 Aufrufe | 14 Likes

Das steht dir als Betriebsrat an Büro und Sachmitteln zu

Als Betriebsrat hast du klare Ansprüche auf ein Büro, Technik und Fachliteratur, festgelegt in § 40 Abs. 2 BetrVG. In diesem Video erfährst du, wie groß dein Büro sein muss, welche technische Ausstattung dazugehört und warum ein eigener Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz kein Luxus ist. So gehst du von Anfang an sicher in dein Amt.

Inhalt:
00:00 Intro: Warum diese Ausstattung Pflicht ist
00:45 Das Betriebsratsbüro nach § 40 Abs. 2 BetrVG
01:37 Bürogröße je nach BR-Größe
02:00 Technische Ausstattung im BR-Büro
02:46 Fachliteratur als gesetzlicher Anspruch
03:49 Die drei Punkte im Überblick
04:04 Seminar-Tipp und Abo-Hinweis

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Betriebsverfassungsrecht Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/163

Hast du Fragen?
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/

weiterlesen

2.570 Aufrufe | 34 Likes

Entstehung der Betriebsräte (2026) - Award Winning ?

Dein Recht auf Mitbestimmung hat dir niemand geschenkt. Es wurde erkämpft. Hier erlebst du, wie nach dem Ersten Weltkrieg aus heimlichen Treffen in der Kantine die ersten Räte in den Betrieben wurden, warum am 13. Januar 1920 vor dem Reichstag Menschen gestorben sind und was das erste Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 verändert hat. Dieser Kurzfilm „Die Geschichte der Betriebsräte“ wurde bei Film Art X, dem Online-Filmfestival ausgezeichnet. Film Art X ist ein internationales Online-Filmfestival und Drehbuchwettbewerb und zeichnete dieses Jahr zum fünften Mal Filme in verschiedenen Kategorien aus. Insgesamt wurden 464 Beiträge eingereicht. „Die Entstehung der Betriebsräte“ wurde komplett KI-generiert und ist Sieger der Kategorie New Media. Vorstand und Impulsgeber Christian Lütgenau wollte ihn schon lange umsetzen, aber „erst die KI gab uns die Möglichkeit, den Zuschauer auf diese historische Reise mitzunehmen. Wir wollten zeigen, was Arbeiter früher für die Mitbestimmung von heute riskiert haben. Und jetzt ist der Film beim AI MEDIA AWARD 2026 nominiert. Die Preisverleihung ist am 18. Oktober. Stimmt gern ab in der Kategorie AI Narration unter dem Titel "The History of Works Councils" - https://ai-media-award.com/de/shortlist-2026-publikumswahl/ ❤️

weiterlesen

1.298 Aufrufe | 21 Likes

Versetzung blockieren: 6 Gründe für den Betriebsrat (§ 99 BetrVG)

Der Arbeitgeber plant eine Versetzung und der Betriebsrat soll zustimmen? In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kannst du als Betriebsrat die Zustimmung nach § 99 BetrVG verweigern, wenn einer der gesetzlichen Gründe vorliegt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Gussenschütter zeigt an sechs Fällen aus der Praxis, wann das gelingt: bei der Versetzung als Bestrafung, bei missachteten Auswahlrichtlinien oder bei fehlender interner Ausschreibung. Behalte dabei die Frist im Blick: Schweigt der Betriebsrat eine Woche, gilt seine Zustimmung als erteilt.

Inhalt:
00:00 Muss der Betriebsrat jede Versetzung abnicken?
00:53 Fall 1: Versetzung als Bestrafung
02:06 Fall 2: Gehaltskürzung und schlechtere Stelle
02:45 Fall 3: Auswahlrichtlinien missachtet
03:30 Fall 4: Nachteile für das verbliebene Team
04:09 Fall 5: Fehlende interne Ausschreibung
04:56 Fall 6: Störung des Betriebsfriedens

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Einstellung, Versetzung, Kündigung | 152 | https://www.waf-seminar.de/152

Weitere Informationen zum Thema
Wissensartikel zum Thema Versetzung
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/versetzung

Hast du Fragen
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

828 Aufrufe | 11 Likes

Gewaltfreie Kommunikation für Betriebsräte: Die 4 Schritte der GFK

Wenn Gespräche zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eskalieren, wird aus einer sachlichen Verhandlung schnell ein Machtkampf. In diesem Video lernst du die gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg kennen: vier Schritte, mit denen du ein festgefahrenes Gespräch zurück auf die Sachebene holen. An einem Beispiel aus dem Betriebsratsalltag siehst du, wie man Beobachtung, Gefühl, Bedürfnis und Bitte formuliert und mit drei Sätzen ein klares Signal setzt, ohne Angriff und ohne Machtkampf.

Inhalt:
00:00 Wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber eskaliert
00:33 Die Methode: Gewaltfreie Kommunikation (GFK)
00:54 Schritt 1: Reine Beobachtung
01:42 Schritt 2: Gefühl äußern
02:12 Schritt 3: Bedürfnis benennen
02:40 Schritt 4: Konkrete Bitte formulieren
03:05 Alle vier Schritte im Beispiel

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Konfliktmanagement für Betriebsräte Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/190

Hast du Fragen?
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

834 Aufrufe | 6 Likes

KI im Betrieb: 5 Fälle, in denen der Betriebsrat mitbestimmt

Eine KI sortiert Bewerbungen, bewertet Leistung oder verteilt Schichten, und der
Betriebsrat erfährt davon erst, wenn das System längst läuft. In diesem Video sehen
Sie fünf typische Fälle aus dem Betriebsalltag und erkennen, wo Ihre Mitbestimmung
greift, auch wenn niemand das System offiziell KI nennt. Sobald ein System
Beschäftigte bewertet, vergleicht oder Entscheidungen über sie vorbereitet, gehören
Sie als Betriebsrat an den Tisch.

Inhalt:
00:00 Die KI läuft schon, der Betriebsrat weiß nichts davon
00:41 Fall 1: Die KI wählt Bewerber aus
01:19 Fall 2: Die KI bewertet Leistung und Verhalten
02:10 Fall 3: Die KI plant die Schichten
02:44 Fall 4: Die KI erteilt Weisungen
03:17 Fall 5: Der Arbeitgeber plant den KI-Einsatz
03:47 Fazit: Wann der Betriebsrat an den Tisch gehört

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz Teil 2 | https://www.waf-seminar.de/556

Hast du Fragen
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

643 Aufrufe | 8 Likes

So starten Sie als neuer Betriebsrat: 3 Grundlagen für die Amtszeit

Neugewählt in den Betriebsrat und unsicher, womit du anfangen sollst? Für den Start zählen drei Punkte: eine Schulung im Betriebsverfassungsrecht als Wissensbasis, Informationen vom Arbeitgeber, die du aktiv einfordern musst (etwa zur Personalplanung nach § 92 BetrVG), und eine Sprechstunde für die Anliegen Ihrer Kollegen, von der Elternzeit bis zum Arbeitsvertrag. So gewinnst du Sicherheit im Amt, und die Belegschaft sieht, was der Betriebsrat leistet.

Inhalt:
00:00 Neu im Betriebsrat: drei Punkte für den Start
00:09 Punkt 1: Schulung als Fundament
00:54 Punkt 2: Informationen beschaffen
01:55 Punkt 3: Mitarbeiter unterstützen
02:55 Zusammenfassung und Seminar-Tipp

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Betriebsverfassungsrecht Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/163

Weitere Informationen zum Thema
Artikel Elternzeit und Elterngeld
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/elternzeit-elterngeld

Artikel Personalplanung
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/personalplanung

Hast du Fragen
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

835 Aufrufe | 15 Likes

So endet ein Arbeitsverhältnis: 6 Wege und die Rolle des Betriebsrats

Dieses Video zeigt die sechs wichtigsten Wege, auf denen ein Arbeitsverhältnis endet: Regelaltersrente, Befristung, Kündigung, Prozessvergleich, Auflösungsantrag und Aufhebungsvertrag. Du erfährst, welche Voraussetzungen jeweils gelten und wann der Betriebsrat zu beteiligen ist. Vor jeder Kündigung durch den Arbeitgeber muss der Betriebsrat nach § 102 BetrVG angehört werden. Widerspricht der Betriebsrat, hat der gekündigte Kollege einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsschutzprozesses.

Inhalt:
00:00 Sechs Wege, wie ein Arbeitsverhältnis endet
00:35 Weg 1: Regelaltersrente
01:41 Weg 2: Befristung und Zeitablauf
02:20 Weg 3: Kündigung und Anhörung nach § 102 BetrVG
04:13 Weg 4: Prozessvergleich
04:49 Weg 5: Auflösungsantrag mit Abfindung
05:45 Weg 6: Aufhebungsvertrag

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Arbeitsrecht Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/128

Weitere Informationen zum Thema
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/aufhebungsvertrag

Hast du Fragen
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

355 Aufrufe | 5 Likes

Amtszeitende der SBV: 3 Schritte für eine saubere Übergabe

Wenn deine Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung endet, entscheidet die Übergabe darüber, ob laufende Fälle weiterlaufen oder liegen bleiben. In diesem Video siehst du, welche Unterlagen und Informationen die neue SBV wirklich braucht, was beim Datenschutz für Gesundheitsdaten gilt und wie du in den letzten Wochen der Amtszeit die richtigen Prioritäten setzt. Am Ende fassen wir die drei wichtigsten Schritte zusammen.

Inhalt:

00:00 Drei Schritte zum Amtszeitende
00:15 Laufende Verfahren dokumentieren
00:36 Welche Unterlagen die neue SBV braucht
00:52 Datenschutz bei Gesundheitsdaten
01:06 Prioritäten für die letzten Wochen
01:45 Übergabegespräch vorbereiten
02:46 Die drei Schritte im Überblick

Fundierte Weiterbildung zum Thema Schwerbehindertenvertretung Teil 1 | >waf-seminar.de/221

Hast du Fragen?
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter betriebsrat.ai oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

Podcast Betriebsrat heute

Zur Playlist

1.170 Aufrufe | 12 Likes

#766 Videopodcast Betriebsversammlung: Was ist Pflicht, was ist Ihr Spielraum?

Vier Betriebsversammlungen im Jahr sind Pflicht, doch was passiert, wenn Sie nur zwei schaffen? Fachanwältin Lina Goldbach erklärt, wie weit Ihr Spielraum bei Tagesordnung und Themen reicht, wer im Raum bleiben darf und warum digitale und hybride Versammlungen rechtlich nicht möglich sind. Benjamin Swirkott zeigt aus über zwölf Jahren Betriebsratsarbeit, wie er die Termine im Dreischicht- betrieb am Flughafen aufteilt und kritische Themen anspricht, ohne dass die Stimmung kippt. Dazu klären wir, was über Social Media nach außen darf und warum eine heimliche Aufnahme aus dem Saal die fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.

Inhalt:
00:00 Pflicht oder Chance: die Betriebsversammlung
01:07 Arten und Pflichten: was bei nur zwei Versammlungen droht
04:24 Vier Termine im Schichtbetrieb: wie es praktisch geht
08:19 Tätigkeitsbericht: was hinein muss, was frei ist
11:45 Tagesordnung kurzfristig ändern: Ihr Spielraum
18:07 Arbeitszeit, Bezahlung und Fahrtkosten
20:51 Arbeitgeber und leitende Angestellte: wer bleibt im Raum?
25:48 Kritische Themen ansprechen, ohne dass es kippt
30:43 Beleidigung und Falschaussage: wo die Grenze liegt
34:06 Was eine Betriebsversammlung erfolgreich macht
36:14 Moderation und Ankündigung: Teaser, QR-Code, Fragen vorab
38:03 Social Media: was der Betriebsrat nach außen tragen darf
44:22 Digital, hybrid, aufgezeichnet: die rechtlichen Grenzen
51:39 Fazit der beiden Gäste

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Betriebsversammlung Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/114
Betriebsversammlung Teil 2 | https://www.waf-seminar.de/268

Hast du Fragen?
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

705 Aufrufe | 4 Likes

#765 Leitende Angestellte: Merkmale und Folgen für den Betriebsrat

Abteilungsleitung, Manager, Personalleitung: keine dieser Bezeichnungen macht jemanden zum leitenden Angestellten. Wir gehen die drei Merkmale aus § 5 Abs. 3 BetrVG durch und zeigen an Praxisbeispielen, warum Prokura und ein hohes Gehalt allein nicht ausreichen. Dazu klären wir, was Ihnen als Betriebsrat bei leitenden Angestellten bleibt: die rechtzeitige Information nach §105 BetrVG, die Folgen für Wahlrecht und Schwellenwerte und die Rolle des Sprecherausschusses.

Themen der Episode:
00:00 Der Irrtum: Jede Führungskraft ist leitend
03:23 § 5 Abs. 3 BetrVG: selbständig einstellen und entlassen
06:44 Prokura und Generalvollmacht richtig einordnen
11:28 Aufgaben mit Bedeutung für Bestand und Entwicklung
13:12 Die Zweifelsregelung: Warum das Gehalt allein nicht reicht
18:41 Folgen für Ihre Betriebsratsarbeit und § 105 BetrVG
23:12 Gelten die anderen Arbeitsgesetze weiter?

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 2 | https://www.waf-seminar.de/164

weiterlesen

774 Aufrufe | 10 Likes

#764 Arbeitsunfall und Berufskrankheit: Das zahlt die Berufsgenossenschaft

Nach einem Unfall im Betrieb stellt sich sofort die Frage, wer Behandlung, Reha und Verdienstausfall bezahlt. Janine Schäfer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, und ihre Kollegin Maja Lukat erklären, wann die Berufsgenossenschaft einspringt, warum ein Sturz im eigenen Treppenhaus noch kein Wegeunfall ist und welche Angaben in der Unfallmeldung über die Anerkennung entscheiden. Danach gehen sie die Leistungen durch: Erstbehandlung, Verletztengeld mit 80 Prozent, Rente ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und berufliche Reha bis zur Umschulung. Für Sie als Betriebsrat wird konkret, wo Ihr Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und Ihre Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG greifen.

Themen der Episode:
00:00 Warum Arbeitsunfall und Berufskrankheit Betriebsratsthema sind
02:59 Die Rechtsgrundlage: SGB VII und die zuständige Berufsgenossenschaft
05:02 Wann ein Unfall bei der Arbeit als Arbeitsunfall gilt
07:36 Anerkennungsverfahren, Gutachter und häufige Ablehnungen
09:25 Wegeunfall: Wo der Versicherungsschutz beginnt und endet
15:43 Leistungen der BG: Reha, Verletztengeld und Rente
19:46 Die Rolle des Betriebsrats: § 87 Abs. 1 Nr. 7 und § 80 BetrVG

Seminarempfehlung:
Arbeitsunfall und Berufskrankheit | https://www.waf-seminar.de/551

weiterlesen

501 Aufrufe | 10 Likes

#763 Datenschutz im Betriebsrat: Wann der Ausschluss aus dem Amt droht

Ein Betriebsratsvorsitzender leitet eine Excel-Tabelle mit Namen und Gehältern seiner Kollegen an seine private E-Mail-Adresse weiter, um von zu Hause aus Betriebsratsarbeit zu machen. Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigt daraufhin seinen Ausschluss aus dem Betriebsrat. Viara Ivanova und Janine Schäfer erklären, wann eine Information wirklich geheim ist, welche Verschwiegenheitspflichten für Sie als Betriebsratsmitglied gelten und ab wann ein Datenschutzverstoß Ihr Amt kostet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Das Bundesarbeitsgericht muss klären, ob schon die Gefahr für die Daten ausreicht.

Themen der Episode:
00:00 Kann ein Datenschutzverstoß das BR-Amt kosten?
02:33 Zwei Pflichtenkreise: Arbeitnehmer und Betriebsrat
05:04 Was der Arbeitgeber als geheim erklären darf
06:37 Betriebsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis
10:45 Der Fall: Mitarbeiterdaten an die private E-Mail
13:11 Der Antrag auf Ausschluss nach § 23 BetrVG
15:50 Die Entscheidung und was offen bleibt

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Datenschutz im BR-Büro | https://www.waf-seminar.de/267

weiterlesen

457 Aufrufe | 8 Likes

#762 Stempelpflicht trotz Freistellung?

Ehrenamt schützt nicht vor der Stempeluhr. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Ihr Arbeitgeber auch bei vollständiger Freistellung Ihre Anwesenheit im Zeiterfassungssystem dokumentieren muss, weil Sie ein schutzwürdiges Interesse an diesem Nachweis haben. Fehlt er, drohen Abzüge beim Arbeitsentgelt oder Minusstunden statt Urlaub, wie der Fall einer vollfreigestellten Betriebsrätin vor Gericht zeigt. Prüfen Sie deshalb jetzt, ob Ihre Freistellungszeit korrekt erfasst wird, und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, falls nicht.

Themen der Episode:

00:00 Begrüßung und Vorstellung
00:42 Die Entscheidung: LAG Düsseldorf zur Zeiterfassung
01:41 Der Fall: Urlaubstage werden zu Minusstunden
03:19 Grundsatz: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
05:46 Vollständig freigestellt: Ehrenamt und Zeiterfassungspflicht
09:01 Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Kappungen
12:55 Fazit: Rechtsanspruch auf Zeiterfassung

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 1 | 163 | https://www.waf-seminar.de/163

weiterlesen

444 Aufrufe | 9 Likes

#761 Videopodcast Mathias Mester über Inklusion im Arbeitsleben

Unterstützung und Fördermittel stehen bereit, trotzdem tun sich viele Arbeitgeber schwer damit, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Woran das liegt, klärt Mathias Mester, SBV-Botschafter der W.A.F., Paralympics-Medaillengewinner und Weltmeister, im Gespräch mit Niklas Pastille. Es geht um Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Bewerbungen, Leistungen des Integrationsamts und Ihre Rolle als SBV im Vorstellungsgespräch. Hören Sie rein, bevor bei Ihnen die nächste Stelle besetzt wird.

Themen der Episode:
00:00 Silbermedaille bei den Paralympics in Peking
03:28 Welche Hilfsmittel am Arbeitsplatz wirklich zählen
06:23 Geld vom Integrationsamt, auch direkt an den Arbeitgeber
09:24 Fünf Prozent Pflichtquote und warum sich kaum jemand daran hält
13:13 Bewerbung mit Schwerbehinderung: die eigene Erfahrung
18:26 Die SBV im Vorstellungsgespräch
31:00 Was Deutschland von London 2012 lernen kann

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Schwerbehindertenvertretung Teil 3 | https://www.waf-seminar.de/185

Weitere Informationen zum Thema
https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung

Haben Sie Fragen
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

290 Aufrufe | 2 Likes

#760 Videopodcast JAV-Wahl: Karriereguru Tobias über Rechte von Azubis

Im Video-Podcast Betriebsrat heute spricht Karriere-Guru Tobias mit der W.A.F. über den Wert der JAV im Berufsleben. Sie erfahren, wie die JAV bei Unterforderung oder ausbildungsfremden Aufgaben hilft, warum Engagement selten negativ auffällt und welchen gesetzlichen Übernahmeanspruch ein JAV-Mandat nach der Ausbildung bringt.

Inhalt:
00:00 Einleitung: JAV-Wahl und Vorstellung von Karriere-Guru Tobias
00:34 Typische Probleme neuer Berufseinsteiger und Auszubildender
07:25 Tobias über sein eigenes Praktikum: Unterforderung als Belastung
09:22 Wie die JAV bei Unterforderung und für Praktikanten helfen kann
12:03 Aufgaben ohne Ausbildungsbezug: das Beispiel aus der Kfz-Werkstatt
15:48 Was gesetzlich im Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan stehen muss
21:27 Warum Engagement in der JAV selten negativ auffällt und sich auszahlt

Fundierte Weiterbildung zum Thema
JAV-Wahl 2026 →https://www.waf-seminar.de/261

❓ Hast du FRAGEN ❓
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

608 Aufrufe | 11 Likes

#759 Überstunden: Diese Rechte haben Betriebsräte und Beschäftigte

Überstunden gehören in vielen Betrieben zum Alltag, doch nicht jede Anordnung ist automatisch rechtmäßig. In diesem Podcast wird erklärt, wie viele Überstunden das Arbeitszeitgesetz erlaubt, wann eine Abgeltung durch den Arbeitsvertrag zulässig ist und welches Mitbestimmungsrecht der Betriebsrat nach § 87 BetrVG hat. Sie erfahren außerdem, wie Sie Überstunden richtig dokumentieren und welche besonderen Schutzregeln für Schwangere und Minderjährige gelten.

Themen der Episode
02:17 Was zählt als Überstunde?
05:52 Wie viele Überstunden sind erlaubt?
11:11 Auszahlung oder Freizeitausgleich?
15:19 Sonderschutz für Schwangere und Minderjährige
21:37 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
27:31 Wenn der Arbeitgeber die Rechte missachtet

? Fundierte Weiterbildung zum Thema?
Überstunden und Mehrarbeit | https://www.waf-seminar.de/354

❓ Hast du FRAGEN ❓
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

603 Aufrufe | 6 Likes

#756 Videopodcast SBV-Wahl 2026: Ablauf, Wahlverfahren und die häufigsten Fehler

Im Herbst 2026 wählen die Betriebe ihre Schwerbehindertenvertretung. Fachanwältin Maja Lukac erklärt im Gespräch mit W.A.F. Redakteurin Silvia Gold, wer bei der SBV-Wahl wählen darf, wie förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren ablaufen und welche Fehler in der Praxis immer wieder passieren. Sie erfahren außerdem, welche Fähigkeiten eine gute Vertrauensperson mitbringt, wie die Wahl barrierefrei gelingt und wie KI die Inklusion im Betrieb unterstützt.

Inhalt:
00:00 Worum es in dieser Folge geht
00:56 Warum die SBV-Wahl so wichtig ist
03:34 Unterschied zur Betriebsratswahl
05:39 Rechtsgrundlagen und Wahlverfahren
07:47 Häufige Fehler und Irrtümer
17:00 Was eine gute Vertrauensperson ausmacht
27:09 KI und Inklusion im Betrieb

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Schwerbehindertenvertretung Teil 1 | https://www.waf-seminar.de/br221

Hast du Fragen?
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/ oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

683 Aufrufe | 9 Likes

#755 Urlaubsrecht einfach erklärt: Das gilt für Arbeitnehmer

Erfahren Sie, wann Ihr Arbeitgeber Urlaub verweigern darf, was bei Krankheit im Urlaub mit Ihren Tagen passiert und warum Resturlaub oft länger gültig bleibt, als viele denken. Rechtsanwalt Tobias Gerlach erklärt, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Urlaubsplanung hat und was bei einer Kündigung mit offenen Urlaubstagen geschieht.

Inhalt:
00:00 Warum Urlaub gesetzlich geregelt ist
07:16 Mythos Urlaub in der Probezeit
09:34 Selbstbeurlaubung: Warum das gefährlich ist
12:20 Betriebsferien und Urlaubssperren
18:46 Krank im Urlaub: Was mit den Tagen passiert
22:17 Der 31.03-Mythos beim Resturlaub
31:14 Urlaub bei Kündigung

Fundierte Weiterbildung zum Thema
Arbeitsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/BR129

Hast du Fragen?
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/ oder hinterlasse ein Kommentar!

weiterlesen

Betriebsratswahl - Grundlagen & Fachwissen

Zur Playlist

Die beliebtesten Ratgeber Videos

Zur Playlist
7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

143.506Aufrufe

7 wertvolle Tipps zum BEM Gespräch

Sowohl in der Betriebsräteschulung und Fortbildung, wie auch in meinem anderen Job, als Rechtsanwältin, hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement, was seit einigen Jahren im § 84 Abs. 2 SGB IX sein Unwesen treibt, deutlich an Bedeutung gewonnen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres wiederholt oder ununterbrochen mehr als sechs Wochen krank sind. Also nicht nur für die (schwer-) behinderten, oder behinderten Arbeitnehmer. Und das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet Ihnen gute Möglichkeiten den Arbeitsplatz von häufig oder Langzeit erkrankten Arbeitnehmern zu retten. Aber, was macht denn ein Betriebliches Eingliederungsmanagement wirklich erfolgreich? Worauf müssen Sie achten? Dazu habe ich folgende sieben Tipps für Sie… Tipp #1: Arbeitsunfähigkeiten richtig ermitteln. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für alle Arbeitnehmer gedacht, die ununterbrochen oder wiederholt mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank sind. Achten Sie darauf, dass nicht nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Arbeitnehmer einen gelben Schein vorgelegt hat, sondern es spielen auch diejenigen Tage eine Rolle, in denen er den gelben Schein noch nicht vorlegen muss und die bloße Mittteilung seiner Erkrankung für den Arbeitgeber zunächst einmal ausreicht. Sie rechnen dann von Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit 365 Tage zurück und rechnen zusammen, ob denn tatsächlich der Mitarbeiter in diesem Zeitraum länger als sechs Wochen insgesamt oder am Stück arbeitsunfähig erkrankt war. Und Sie dürfen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch schon früher durchführen. Vielleicht bietet sich dadurch eine gute Möglichkeit weitere Arbeitsunfähigkeiten Ihres Kollegen zu verhindern. Tipp #2: Klären Sie die Belegschaft frühzeitig über den Sinn und Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements auf, denn stellen Sie sich die Situation Ihres erkrankten Kollegen vor, der vielleicht schon längere Zeit zuhause ist und jetzt flattert auch noch ein Brief des Arbeitgebers ein, er möge im Betrieb erscheinen, damit mit ihm die Möglichkeiten des BEM erläutert werden. Viele Kollegen sehen das als Drohung an. Da ist es dann gut, wenn Sie über den Sinn, Zweck und Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements frühzeitig möglichst viele Kollegen informieren. Nutzen Sie doch dafür zum Beispiel den Newsletter des Betriebsrats, den Sie vielleicht regelmäßig an die Belegschaft versenden und über Ihre Betriebsratstätigkeit informieren. Oder erläutern Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement auf Ihrer nächsten Betriebsversammlung, damit nehmen Sie den Kollegen die Angst und die Kollegen wissen es geht nicht darum Arbeitsverhältnisse zu beenden, sondern ganz im Gegenteil möglichst lange zu erhalten. Tipp #3: Die richtige Kontaktaufnahme. Es ist nicht immer der optimale Weg, wenn der Arbeitgeber den erkrankten Arbeitnehmer zu Hause anschreibt. Denn häufig wird schon dieser sehr formelle Weg eines Schriftstückes vom erkrankten Arbeitnehmer völlig falsch verstanden. Prüfen Sie doch einmal Alternativen. Vielleicht ist es viel sensibler im Umgang mit dem erkrankten Arbeitnehmer, wenn man ihm vor dem Versenden des Briefs zunächst einmal anruft, ihn fragt wie es denn geht und dann noch einmal die Möglichkeiten der Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement erläutert. Weisen darauf hin, dass das alles freiwillig ist und für ihn keine nachteiligen Folgen hat, wenn er das Betriebliche Eingliederungsmanagement ablehnt. Ich persönlich finde es eigentlich am nettesten, wenn Sie den erkrankten Kollegen vielleicht mit einem Blumenstrauß bewaffnet zu Hause einfach mal besuchen und ihn schon vorab darüber aufklären, dass er demnächst zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen wird. Das aber eine Maßnahme in seinem Sinne ist und ihm keinesfalls schaden kann. Tipp #4: Nutzen sie externen Sachverstand. Paragraph 84 Absatz 2. Nenn schon die Beteiligten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Kollege mit deren Teilnahme auch einverstanden ist. Das sind die Integrationsämter natürlich, die Betriebsräte, der Arbeitgeber, sowie eventuell noch die Vertrauensperson der (Schwer-)behinderten und die Integrationsämter. Sie haben daneben aber auch die Möglichkeit, vielfältigen Sachverstand zu nutzen und mit in das Betriebliche Eingliederungsmanagement hineinzubringen. Möglicher Ansprechpartner ist da zum Beispiel die deutsche Rentenversicherung. Die Krankenkassen beispielsweise. Die Integrationsfachdienste, aber auch die behandelnde Ärzte des erkrankten Arbeitnehmers können Ihnen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement mit Rat und Tat zur Seite stehen und den optimalen Weg gemeinsam erarbeiten künftige Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden. Tipp #5: Fachwissen erwerben. Als beteiligter im Betrieblichen Eingliederungsmanagement benötigen Sie als Betriebsrat nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern auch Fachwissen. Das gilt umso mehr, als das zwischenzeitlich davon ausgegangen werden muss, dass mehr als 70% aller Verfahren rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement psychische Erkrankung ihrer Kollegen zur Ursache haben. Das ist es überaus sinnvoll, wenn Sie ein festes Mitglied des Betriebsrats im Hinblick auf Betriebliche Eingliederungsmanagementverfahren, -prozesse und -möglichkeiten konkret schulen lässt und dieses besondere Fachwissen dann zugunsten der betroffenen Kollegen in das betriebliche Eingliederungsmanagement einbringt. Tipp #6: In Kontakt bleiben. Selbst wenn das Abschlussgespräch stattgefunden hat und der von Krankheit betroffene Arbeitnehmer dauerhaft an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement noch lange nicht abgeschlossen. Zeigen Sie Präsenz, sprechen Sie den Kollegen darauf an, wie er an den Arbeitsplatz zurückgefunden hat, ober er sich dort wohlfühlt, oder ob es doch Möglichkeiten geben muss, ihm entgegen zu kommen und die Arbeit zu erleichtern. Erörtern Sie doch mit dem Vorgesetzten des betroffenen Arbeitnehmers, wie man durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Home Office, oder auch einer ausgewogenen Urlaubsplanung weiteren Erkrankungen vorbeugen kann. Tipp #7: Mitbestimmung nutzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verfahrensgrundsätze, also der Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Schaffen Sie mit dem Arbeitgeber eine Transparente und praktikable Vorgehensweise zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Mitbestimmung ermöglicht es Ihnen und die Erkrankten Kollegen werden es Ihnen danken. Ja, Sie merken schon, ein ausgewogenes Betriebliches Eingliederungsmanagement, das macht wirklich Sinn und schlussendlich helfen Sie damit auch dem Arbeitgeber, nämlich qualifiziertes, gut eingearbeitetes Personal im Unternehmen zu behalten.

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

130.373Aufrufe

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag alles zu beachten?

Ja, das ist eine häufige Form mit der der Arbeitgeber versucht eine Kündigung zu umgehen. Er bietet dem Arbeitnehmer im Vorfeld schlicht und ergreifend einen Aufhebungsvertrag an. Das hat ein paar Vorteile. Der Arbeitgeber weiß sicher, dass das Arbeitsverhältnis zum Arbeitnehmer beendet ist, man spart vielleicht Geld und man spart vielleicht auch Nerven und Aufwand, die andernfalls in Haus stünden, würde der Arbeitgeber kündigen. Denn bei einer Kündigung, da hat der Arbeitgeber nicht so viel Sicherheit. Er weiß nicht, wie ein Gericht entscheiden wird, und so ein Prozess dauert auch länger und natürlich gibt es auch noch ein paar Kosten zu beachten, gerichtliche Kosten und auch Anwaltskosten. Insofern hat ein Aufhebungsvertrag diverse Vorteile. Die Frage nun: Was sind so wichtige Punkte beim Aufhebungsvertrag, die man als Arbeitnehmer mal so im Wesentlichen wissen muss? Der erste Punkt ist, ein Aufhebungsvertrag ist schriftlich zu schließen. Das verlangt das Gesetz. Ein Vertrag, der nur mündlich abgeschlossen wird und das Arbeitsverhältnis beenden sollte, der ist formunwirksam. Der zweite Punkt, den man beachten muss, ein Aufhebungsvertrag darf nicht quasi eine Art verkappter, befristeter Arbeitsvertrag sein. Denn für einen befristeten Arbeitsvertrag gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Und wenn man, als Arbeitgeber insbesondere, einen Aufhebungsvertrag abschließt und dann sagt, das Arbeitsverhältnis soll aber erst enden in einem Jahr oder vielleicht sogar in eineinhalb Jahren, dann ist das nichts anderes als eine nachträgliche Befristung, so jedenfalls die Rechtsprechung. Und eine nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist aus Sicht der Rechtsprechung entsprechend unwirksam. Wo liegt also ungefähr die Schallmauer zwischen verkappter befristeter Vertrag beziehungsweise Aufhebungsvertrag? Auf der sicheren Seite, aus Arbeitgebersicht gesprochen, ist der Arbeitgeber, wenn er innerhalb der Kündigungsfristen bleibt, die gelten würden, sollte der Arbeitgeber eben eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aussprechen, mit dem er jetzt einen Aufhebungsvertrag abschließen will. Ein Aufhebungsvertrag kann ziemlich spontan geschlossen werden. Man braucht nicht eine Bedenkzeit. Das kann eben auch passieren, dass man dann reingebeten wird in das Gespräch mit dem Arbeitgeber in sein Büro und da liegt dann der vorbereitete Aufhebungsvertrag. Da kommt man letztlich nur unter engen Voraussetzungen wieder davon weg, sollte man in dieser Situation zugestimmt haben. Da bräuchte es so etwas wie eine arglistige Täuschung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer oder aber eine widerrechtliche Drohung, dass er mit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung droht gegenüber dem Arbeitnehmer, die aber händegreifend unwirksam ist. Das wäre so eine Situation, dass man von einem Aufhebungsvertrag dann wieder loskommen würde, den man vielleicht sehr spontan beim Arbeitgeber im Büro dann unterschrieben hat. Was ist der Inhalt eines Aufhebungsvertrags? Erstens: Es muss klar werden, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und welches Datum. Zweitens: Was passiert mit der restlichen Arbeitszeit? Ich unterschreibe jetzt den Aufhebungsvertrag, man vereinbart aber, das Arbeitsverhältnis soll in einem Monat enden. Was passiert bis dahin? Wird man als Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt? Muss man arbeiten? Entsprechend muss dann auch geklärt werden, was soll bis dahin mit dem Lohn passieren? Ein dritter Punkt ist: Urlaubsansprüche. Insbesondere, wenn ich als Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt werde, wird ein cleverer Arbeitgeber sagen: "Und für diese Zeit genau vom ... bis ... bist du zusätzlich eben freigestellt in Folge Urlaubsnahme." Dann hat der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers damit vom Hals. Ein vierter Punkt ist: Sonderzahlungen, die über das Jahr gerechnet werden. Was ist mit Weihnachtsgeld, was ist mit Gratifikation, was ist mit Provision, Tantiemen, die einfach jährlich abgerechnet werden? Das sollte man vorsorglich auch im Aufhebungsvertrag ansprechen und regeln. Insbesondere auch ganz wichtiger Punkt, wenn man eine betriebliche Altersversorgung hat, die aber noch verfallbar ist und die noch nicht unverfallbar geworden ist, dass man sich da, aus Arbeitnehmersicht, noch versucht den Anspruch auf diese verfallbare Anwartschaft zu sichern und nicht sie einfach verliert, wenn man den Laden des Arbeitgebers verlässt. Dann noch so Punkte wechselseitige Rückgabe von Eigentum. Oft hat man als Arbeitnehmer Mobile Devices, also Handys oder entsprechende Notebooks, die müssen wieder zurückgegeben werden, das regelt man auch darin. Aus Arbeitnehmersicht ganz, ganz wichtig, der siebte Punkt mittlerweile schon: Zeugnis. Am besten ausformuliert und in der Anlage zum Aufhebungsvertrag, ansonsten dass man hineinschreibt, welche Note soll es sein, Notenstufe eins und auch Gesamtbeurteilung, wie die ausfallen soll und auch die Dankens- und Bedauernsformel am Schluss, weil darauf hat man andernfalls als Arbeitnehmer nicht einfach so einen Anspruch. Dann die Abfindung, wenn es denn eine gibt. Da ist die Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wenn ich als Arbeitnehmer gute Argumente habe, dann kann ich das versuchen nach oben zu drücken, den Arbeitgeber im Preis entsprechend nach oben zu drücken. Ich kann auch, wenn ich vor allem in einer führenden Position bin, sagen: Okay, da ist die Abfindungsmage etwas höher. Das ist jedenfalls so ein gewisser Erfahrungswert. Vielleicht ist die Abfindung aber auch deswegen höher, weil es noch einen Sozialplan in Folge einer Betriebsänderung im Hintergrund gibt. Also da kommt es darauf an, in welcher Situation man ist. Das Wichtigste allerdings, und da muss man ganz stark aufpassen, vor allem wenn man vielleicht sich schon über die Abfindung freut, das ist die sogenannte Erledigungs- und Ausgleichsklausel. Da wird dann eben vereinbart zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: "Okay, mit Erledigung dieses Vertrages sollen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, abgegolten und erledigt werden. Ende der Durchsage." Und da muss man als Arbeitnehmer noch einmal ganz bewusst nachdenken und sagen: "Habe ich an alles gedacht? Habe ich jetzt wirklich alles, was so unter Umständen an Ansprüchen im Raum ist, wirklich schon bekommen?" Vielleicht hat man noch einen Lohnanspruch aus dem vorangegangenen Jahr noch nicht völlig bekommen. Dann muss man hier noch einmal scharf nachdenken, weil das ist die letzte Gelegenheit dazu, ehe man unterschreibt. Neben diesen ganzen arbeitsrechtlichen Punkten sollte man auch noch bedenken, dass so ein Aufhebungsvertrag sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann. Das kann sich insbesondere auf das Arbeitslosengeld auswirken. Einmal mit der Abfindung und zum Zweiten, wenn man den Aufhebungsvertrag letzten Endes fast schon aus eigenen Stücken schließt, weil dann sagt die Bundesagentur für Arbeit: "Naja, da verlässt einer mehr oder weniger aus eigenem Antrieb eine feste Beschäftigung und fällt damit der Solidargemeinschaft zur Last, das wird in einer gewissen Weise sanktioniert." Wenn Ihr dazu Fragen habt, dann gerne auch an die Bundesagentur für Arbeit wenden, beziehungsweise an den entsprechenden Anwalt, da stehen die euch sicherlich gerne zur Verfügung.

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

116.014Aufrufe

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsrat - Was ist das? Alles über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitsplatz spielt ja eine wahnsinnig wichtige Rolle für uns. Wir verbringen sehr viel Zeit in der Arbeit und verdienen unseren Lebensunterhalt mit der Arbeit, deswegen ist es natürlich gut, wenn die Arbeitnehmer über den betrieblichen Arbeitsalltag mitbestimmen können. Und das geht über den Betriebsrat. Der Betriebsrat und damit jedes seiner Mitglieder ist so eine Art Superheld im Betrieb und wie ein Superheld auch, so verfügt der Betriebsrat auch über besondere Superkräfte. Er hat nämlich bestimmte Beteiligungsrechte, die nur er gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein Betrieb ohne Betriebsrat verfügt nicht über diese Superkräfte. Die Arbeitnehmer können diese Beteiligungsrechte nicht durchsetzen. Ein Superheld hat aber auch eine besondere Verantwortung. Im Comic schützen die Superhelden die Armen und Schwachen und bei uns im Betrieb beschützt der Betriebsrat, als Superheld, die Arbeitnehmer und setzt deren Interessen durch. Dafür ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen mit ganz vielen Rechten ausgestattet und die finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der #Betriebsrat alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge zu überwachen hat, die zum Schutz der Arbeitnehmer vorhanden sind. Er ist also Hüter über Recht und Gesetz. Aber darüber hinaus hat er auch ganz viele Beteiligungsrechte im betrieblichen Ablauf. Und welche das im Detail sind, erfahren Sie im Video!

Schulungsanspruch

Zur Playlist

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Zur Playlist
SBV-Wahl 2026 barrierefrei machen: Die 3 häufigsten Fehler

543Aufrufe

SBV-Wahl 2026 barrierefrei machen: Die 3 häufigsten Fehler

Bei der SBV-Wahl 2026 passieren immer wieder die gleichen drei Fehler bei der Barrierefreiheit. Rechtsanwalt und Mediator Niklas Pastille zeigt, worauf du als Wahlleiter oder Wahlvorstand von Anfang an achten musst: beim Wahllokal, bei den Wahlunterlagen in leichter Sprache und bei der Briefwahl. Sein klarer Rat: Einladung zur Wahlversammlung und Wahlausschreiben gehören zusätzlich zum Aushang zu allen Beschäftigten nach Hause, egal ob jemand erkrankt ist oder den Betrieb aus anderen Gründen nicht aufsucht. Die Kosten für die barrierefreie Gestaltung trägt der Arbeitgeber. **Inhalt:** 00:00 Warum die SBV-Wahl barrierefrei ablaufen muss 00:45 Fehler 1: Das Wahllokal 01:23 Fehler 2: Die Wahlunterlagen 02:04 Fehler 3: Briefwahl allein reicht nicht 02:41 Alle Unterlagen zusätzlich nach Hause schicken 03:07 Seminar zur SBV-Wahl 2026 **Fundierte Weiterbildung zum Thema** SBV-Wahl 2026 | https://www.waf-seminar.de/158 **Hast du Fragen** Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/ oder hinterlasse ein Kommentar!

Praktische BR-Arbeit: Grundlagen für neugewählte Betriebsräte

Zur Playlist

Unsere Social-Media-Kanäle

Im Facebook-Kanal der W.A.F. tauschen sich Betriebsräte in der Community aus

Mehr als 50.000 Fans!

Tauschen Sie sich aus und stellen Sie Fragen rund um die BR-Arbeit – die Facebook-Community aus über 50.000 Betriebsräten antwortet.

Entdecken Sie den größten YouTube-Kanal für Betriebsräte, SBV und JAV

Über 2.500 Vi­de­os

Der größte YouTube-Kanal für Betriebsräte, JAV und SBV bietet Ihnen in über 80 Playlists wöchentlich neue Tipps und Tricks für Ihre Betriebsratsarbeit.

Entdecken Sie auf dem Instagram-Kanal der W.A.F. News, Stories und persönliche Einblicke

Ler­nen Sie uns ken­nen!

Auf Instagram zeigen wir Ihnen News, Stories und mehr rund um die BR-Arbeit und geben persönliche Einblicke in das Unternehmen W.A.F.

Unterhaltsame Kurzvideos im TikTok-Kanal der W.A.F. erklären wichtige Gesetze und Urteile

Schon ent­deckt?

In unterhaltsamen Kurzvideos erklären und kommentieren unsere beliebten W.A.F. Experten wichtige Gesetze und Urteile – einfach und praxisnah.

BR-Wis­sen für's Ohr!

Holen Sie sich mit "Betriebsrat heute" ganz bequem und überall BR-Wissen auf Ihre bevorzugte Podcast-Plattform.

Inhouse-Seminaren der W.A.F. - Unsere Experten kommen zu Ihnen