Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
Titel 3: Erbschaftsanspruch
§ 2030:Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.