BGB – § 2141: Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Buch 5: Erbrecht

Abschnitt 3: Testament

Titel 3: Einsetzung eines Nacherben


§ 2141:Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.