Betriebsratsarbeit
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Wissen zur Betriebsratsarbeit: Praxiswissen für Ihren Arbeitsalltag im Gremium
Der Betriebsrat ist gegründet und gewählt, die Amtszeit hat begonnen – und jetzt? Die tägliche Betriebsratsarbeit bringt eine Vielzahl an organisatorischen, rechtlichen und praktischen Fragen mit sich. In dieser Rubrik finden Sie geballtes Wissen zur Betriebsratsarbeit: von der Geschäftsordnung über Schulungsansprüche bis hin zu aktuellen Themen wie Nachhaltigkeit oder dem Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen kompakten Überblick – vertiefendes Wissen zur Betriebsratsarbeit finden Sie in den weiterführenden Artikeln dieser Rubrik.
Wie organisiert sich der Betriebsrat?
Eine gut strukturierte Organisation ist das Fundament erfolgreicher Betriebsratsarbeit. Zu den ersten Schritten nach der Wahl gehört es, eine Geschäftsordnung zu erstellen. Sie regelt die internen Abläufe des Gremiums – von der Einberufung von Sitzungen bis zur Aufgabenverteilung. Auch wenn das Gesetz keine Pflicht zur Geschäftsordnung vorsieht, ist sie in der Praxis unverzichtbar.
Ebenso wichtig ist ein funktional ausgestattetes Betriebsratsbüro. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Was Ihnen konkret zusteht und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, ist ein Thema, das gerade neue Gremien oft beschäftigt.
Sitzungen müssen nicht immer vor Ort stattfinden: Seit der Neuregelung im BetrVG können Betriebsratsbeschlüsse auch per Video- und Telefonkonferenz gefasst werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und was Sie dabei beachten müssen, ist für die moderne Betriebsratsarbeit besonders relevant.
Was kostet die Betriebsratsarbeit – und wer bezahlt?
Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Das klingt eindeutig, wirft in der Praxis aber regelmäßig Fragen auf: Welche Kosten und Sachaufwendungen sind erstattungsfähig? Darf der Arbeitgeber eine Budgetierung der Betriebsratsarbeit verlangen? Die Antwort vorweg: Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, einer Budgetierung zuzustimmen – im Gegenteil, er macht sich sogar angreifbar, wenn er einer solchen Forderung nachgibt.
Auch beim Thema Compliance ist Sorgfalt geboten. Gerade bei Seminarbesuchen und den damit verbundenen Leistungen werden Betriebsräten gelegentlich Verstöße gegen Compliance-Richtlinien vorgeworfen. Hier lohnt es sich, die Spielregeln genau zu kennen.
Schulungen: Pflicht und Recht zugleich
Betriebsräte haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich weiterzubilden. Der Schulungsanspruch ist in § 37 Abs. 6 und § 37 Abs. 7 BetrVG verankert. Erforderliche Schulungen – etwa zu den Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts oder des Arbeitsrechts – muss der Arbeitgeber bei Entgeltfortzahlung ermöglichen. Dieses Wissen als Betriebsrat einzufordern ist keine Kür, sondern essenzieller Bestandteil einer handlungsfähigen Interessenvertretung.
Kommunikation mit der Belegschaft
Ein Betriebsrat, der nicht sichtbar ist, kann seine Wirkung kaum entfalten. Sprechstunden bieten den Beschäftigten eine niedrigschwellige Möglichkeit, ihre Anliegen persönlich vorzutragen. Der Betriebsrat kann diese während der Arbeitszeit einrichten – einer Genehmigung des Arbeitgebers bedarf es dafür nicht.
Darüber hinaus spielt die Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Rolle: Ob Aushänge, Rundschreiben oder digitale Kanäle – wer seine Arbeit transparent kommuniziert, stärkt das Vertrauen der Belegschaft. Doch nicht jedes Kommunikationsmittel eignet sich für den dienstlichen Einsatz. Gerade die Nutzung von WhatsApp für die Betriebsratsarbeit wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, die Sie kennen sollten.
Aktuelle Themen in der Betriebsratsarbeit
Die Betriebsratsarbeit endet nicht bei klassischen Mitbestimmungsthemen. Als gewählte Interessenvertretung können Sie auch bei aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen im Betrieb Impulse setzen. Der Fachkräftemangel betrifft mittlerweile nahezu alle Branchen – und der Betriebsrat kann aktiv daran mitwirken, den Betrieb als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.
Auch das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen gewinnt an Bedeutung. Von der Einführung eines Veggie-Days in der Kantine bis hin zu umfassenden Nachhaltigkeitsstrategien gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, bei denen der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte nutzen kann.
Ein weiteres Thema, das leider nicht an Aktualität verliert, ist Rassismus am Arbeitsplatz. Der Betriebsrat hat hier eine klare Überwachungspflicht und kann Maßnahmen anstoßen, um Diskriminierung im Betrieb entgegenzuwirken.
Besondere Betriebsformen und Übergangsphasen
Nicht jeder Betrieb funktioniert nach dem gleichen Schema. In einem Tendenzbetrieb – etwa einem Verlag, einer Partei oder einer Bildungseinrichtung – gelten besondere Regelungen, die die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in bestimmten Bereichen einschränken. Wer in einem solchen Betrieb tätig ist, sollte diese Besonderheiten kennen.
Auch die Amtsübergabe an ein neues Gremium will gut vorbereitet sein. Eine geordnete Übergabe sichert die Kontinuität der Betriebsratsarbeit und sorgt dafür, dass wichtiges Wissen nicht verloren geht. Dieser Prozess verdient deutlich mehr Aufmerksamkeit, als ihm in der Praxis häufig zukommt.
Ihr Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit
Gute Betriebsratsarbeit lebt von fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung. Stöbern Sie in unseren Fachartikeln und finden Sie Antworten auf die Fragen, die Ihren Arbeitsalltag im Gremium betreffen. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und von Experten geprüft – damit Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben kompetent und rechtssicher wahrnehmen können.