BGB – § 2292: Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Buch 5: Erbrecht

Abschnitt 4: Erbvertrag


§ 2292:Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.