Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 1: Nachlassverbindlichkeiten
§ 1968:Beerdigungskosten
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
§ 1968:Beerdigungskosten
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.