Buch 4: Familienrecht
Abschnitt 2: Verwandtschaft
Titel 7: Annahme als Kind
Untertitel 1: Annahme Minderjähriger
§ 1744:Probezeit
Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.