Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Betriebsratsanhörung
(§ 102 Abs. 1 BetrVG)
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- Welche Inhalte umfassen die Anhörung?
- Tätigkeitsbeschreibung (Dauer, Art, Vollzeit/Teilzeit, Abteilung)
- Persönliche Angaben des Mitarbeiters (Anschrift, Name, evtl. soziale Umstände, Familienstand, Kinder, Alter, Zugehörigkeit im Betrieb)
- Kündigungsart, -frist, -grund
- Einhaltung der Fristen (Ablauf ab dem Wochen-Frist an dem Tag der Anhörung)
- Schriftlich: Datum des Erhalts des Anhörungsschreibens
- Mündlich: Mitteilung an den Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung an seinen Stellvertreter
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Beratung des BR
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- Besteht ein Anspruch auf einen speziellen Kündigungsschutz?
- Azubi, Schwerbehinderter bzw. deren Vertrauensperson, Schwangere, Mitglied im Betriebsrat, Umweltschutzbeauftragter
- Liegen Beweise für den Kündigungsgrund vor?
- Liegt eine bzw. mehrere berechtigte Abmahnung(en) vor?
- Anhörung von Betroffenen/Zeugen notwendig?
- Entlastende Umstände
- Welche Auswirkungen hat eine Kündigung auf den Mitarbeiter und deren Familie? Reicht ein vielleicht milderes Mittel aus? (Versetzung, Änderungskündigung, Abmahnung)
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Meinung des Betriebsrats
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- Schriftlicher Einspruch aufgrund von Gründen des § 102 Abs. 3 BetrVG
- Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung infolge einer Fortbildung/Umschulung (§ 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG)
- Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung unter anderen Arbeitsbedingungen (§ 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG); ist der Mitarbeiter damit einverstanden?
- Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder im gleichen Betrieb, jeweils jedoch an einem anderen Arbeitsplatz (§ 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG)
- Keine Meinung und somit Ablauf der Frist zur Äußerung
- Schriftliches Einverständnis mit/ohne Zweifel?
- Keine Meinungsäußerung und somit Ablauf der Frist
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Mitarbeiter informieren
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- Wenn die Kündigung wirksam wird, muss dies dem Betroffenen mitgeteilt werden
- Der Mitarbeiter ist über folgendes in Kenntnis zu setzen:
- Dreiwöchige Frist auf Klage
- Möglichkeit auf Kündigungsschutzklage
- Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab? Erfolgsaussichten?
- Beim Betriebsrat kann Einspruch erhoben werden (§ 3 KSchG, Frist von einer Woche nach Erhalt der Kündigung)
- Der Mitarbeiter kann bei Widerspruch des Betriebsrats eine Weiterbeschäftigung verlangen (§ 102 Abs. 5 BetrVG)
- Stellt der Betriebsrat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht, um einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchzusetzen? (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
- Hilfe durch Rechtsanwalt, Gewerkschaft, Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts
- Anspruch auf Weiterbeschäftigung entfällt, wenn der Kündigungsgrund innerhalb der Kündigungsfrist entfällt
- Bestehen Restansprüche? (Urlaub, Vergütung…)
- Ausstellung eines Zeugnisses
- Problem der Ausgleichsquittung (nur Empfang von Geld und Arbeitspapieren unterschreiben)
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