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Was ist zu beachten?
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Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
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- Anspruch auf Einhaltung
- Anspruch auf Bezahlung
- Anspruch des Arbeitgebers gegen Bundesknappschaft (Einzugszentrale für Mini-Jobs) auf Rückerstattung
- des Arbeitsentgelts
- der Sozialversicherungsbeiträge
Voraussetzung:
- Abführen der Umlage „U2“ nach dem LohnFortzahlungsgesetz
- Verpflichtung zur Abführung in Betrieben mit nicht mehr als 30 Beschäftigten
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Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft
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- Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber
- Dauer: 6 Wochen
- Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung der LohnFortzahlung
- Voraussetzung:
Abführen der Umlage „U1“ nach dem LohnFortzahlungsgesetz
- Höhe: 70%
- Anspruch gegenüber der Krankenkasse
- nicht für Beschäftigte bis zu 400.- €
- aber für Beschäftigte ab 400,01 € (Versicherungspflicht!)
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Mutterschaftsgeld von Krankenkasse
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- Kein Anspruch bei Familienversicherung
Ausnahme: Frauen, die während dem Studium Mitglied der studentischen Krankenversicherung gewesen sind.
- Anspruch nur bei eigener Mitgliedschaft in einer Versicherung von:
- Mind. 12 Wochen
- Zwischen dem Beginn des 10. Monats und dem Ende des 4. Monats vor der Entbindung
- Anspruch insbesondere bei Versicherungspflicht (ab 400,01 €)
- Höhe:
- 13.- €/Tag
- Begrenzt durch die Höhe des bisherigen Verdiensts
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Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
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- Beschäftigte bis zu 400.- € in der Regel nur geringer Anspruch
- Mutterschaftsgeld in Höhe von 390.- € (für je 30 Tage) wird angerechnet
- Anrechnung auch dann, wenn kein Anspruch gegen Krankenkasse
- Beschäftigte ab 400,01 €: Keine Besonderheiten
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Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt
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- Voraussetzungen:
- Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
- Schriftlicher Antrag beim Bundesversicherungsamt
- Höhe der Leistung: Einmalzahlung von 210.- €
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Entbindungsgeld
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- Voraussetzungen:
- Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
- Schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse
- Vorlage der standesamtlichen Geburtsurkunde
- Höhe der Leistung: Einmalzahlung von 77.- €
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Kündigungsschutz
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- Frauen während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung
Voraussetzung:
- Arbeitgeber war Schwangerschaft bekannt oder
- Schwangerschaft wurde innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber mitgeteilt
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ElternUrlaub
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- Anspruch wie bei anderen Arbeitnehmern
- Kündigungsschutz wie bei anderen Arbeitnehmern
- WICHTIG: Keine Anrechnung des Mutterschaftsgelds des Bundesversicherungsamts auf das Erziehungsgeld.
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