Argumente für die Einstellung schwerbehinderter Menschen

Argumente Erledigt

Bestehende gesetzliche und soziale Verpflichtung (§ 164 SGB IX).

Finanzielle Entlastung des Unternehmens, durch Wegfall der sehr hohen Ausgleichsabgabe (§ 77 SBG IX).

Finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit. Der Zuschuss beläuft sich in der Regel auf 50% für die Dauer von 12 Monaten. In bestimmten Fällen kann sogar ein Zuschuss von bis zu 70% für eine Dauer von bis zu 36 Monaten gewährt werden.

Kosten für eine spezielle Arbeitsplatzgestaltung bzw. –anpassung werden von der Agentur für Arbeit bzw. dem Integrationsamt übernommen. Ansprechpartner sind ggf. auch die Unfallversicherungsträger.

Es gibt Ansprüche auf InvestitionsbeiHilfen für den Fall, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen eingerichtet werden.

Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung gibt es für den Fall, dass die Ausbildung anderenfalls nicht möglich ist, Zuschüsse von bis zu 80%, in Ausnahmefällen zu 100%. Beantragt werden müssen die Zuschüsse bei der Agentur für Arbeit oder dem Integrationsamt.

Schwerbehinderte sind nicht von Natur aus weniger leistungsfähig.

Auch der schwerbehinderte Mensch kann mit einer Probezeit von bis zu sechs Monaten eingestellt werden. In dieser Zeit kann genau geprüft werden, ob der Arbeitnehmer tatsächlich für die Stelle geeignet ist.