Aufgaben
|
Was ist zu tun?
|
Erledigt
|
Möglichkeiten des Arbeitnehmers vor dem Prozess
|
- Beim Betriebsrat beschweren
- Gegendarstellung
- Grund der Abmahnung aus Arbeitnehmersicht schriftlich darstellen
- Zurücknahme der in der Abmahnung stehenden Äußerungen
- Persönlichkeitsverletzende oder falsche Aussagen
- Zeitpunkt: nach Entfernung der Abmahnung unter folgenden Voraussetzungen
- Arbeitnehmerrechte werden beeinträchtigt
- Erklärungen wirken über Zeitpunkt der Entfernung hinaus
- Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte auf Verlangen
- Abmahnung soll vernichtet werden
- Besonderheit: mehrere Vorwürfe in einer Abmahnung
- Wenn nicht alle Vorwürfe zutreffen, muss die komplette Abmahnung vernichtet werden
- Der Arbeitgeber kann dennoch eine neue Abmahnung mit den zutreffenden Gründen schreiben
|
❏
|
Rechtsschutz
|
- Grundsätze
- Das Arbeitsverhältnis ist noch nicht beendet. Ausnahme: die Abmahnung schadet den Arbeitnehmer auch nach dem Ausscheiden
- Der Arbeitgeber setzt die Forderungen nicht um
- Keine gesonderte Klage gegen Abmahnung notwendig
- Es besteht die Möglichkeit, die Abmahnung im Prozess zu überprüfen
|
❏
|