Aufgaben
|
Was ist zu tun?
|
Erledigt
|
Erklärung
|
- Die Abmahnung ist eine rechtsfolgliche Androhung (Kündigung) aufgrund einer Missbilligung eines Fehlverhaltens
- Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, sondern von Rechtsprechungen entwickelt
- Erwähnung in § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB und in § 4 Abs. 1 BeschäftigungsG
|
❏
|
Abgrenzung
|
- Ermahnung aufgrund eines Pflichtverstoßes, jedoch keine Kündigung und keine sonstigen Arbeitsrechtlichen Auswirkungen
- Betriebsbußen in Form von Ordnungsstrafen (Verhängung einer Betriebsvereinbarung)
|
❏
|
Funktion
|
- Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung sind Beweise und Dokumentationen, Hinweise/Erinnerungen und Warnungen/AnKündigungen
- Erfüllung der Funktion durch Einhaltung eines bestimmten Inhalts/Aufbaus
|
❏
|
Form
|
- Die Form kann mündlich oder schriftlich erfolgen
- Schriftlich kann durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag vorgeschrieben werden
|
❏
|
Fristen
|
- Es gibt keine Frist für den Ausspruch einer Abmahnung
- Der Anspruch kann allerdings verwirken
- Reaktionsloses Hinnehmen des vertragswidrigen Verhaltens durch Arbeitgeber über längere Zeit
- Dadurch konnte für Arbeitnehmer Eindruck entstehen, Verhalten habe keine Arbeitsrechtlichen Konsequenzen
|
❏
|
Abmahnungsberechtigte
|
- Jeder Arbeitgeber ist zu einer Abmahnung berechtigt
- Zusätzlich sind Personen befugt, der Arbeitnehmern Arbeitsanweisungen erteilen darf und auf den Arbeitgeber Abmahnungsrecht erteilen darf
Personal-, Abteilungsleiter, Geschäftsführer und andere Vorgesetzte)
|
❏
|