Abmahnung und Allgemeines

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Erklärung
  • Die Abmahnung ist eine rechtsfolgliche Androhung (Kündigung) aufgrund einer Missbilligung eines Fehlverhaltens
  • Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, sondern von Rechtsprechungen entwickelt
  • Erwähnung in § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB und in § 4 Abs. 1 BeschäftigungsG
Abgrenzung
  • Ermahnung aufgrund eines Pflichtverstoßes, jedoch keine Kündigung und keine sonstigen Arbeitsrechtlichen Auswirkungen
  • Betriebsbußen in Form von Ordnungsstrafen (Verhängung einer Betriebsvereinbarung)
Funktion
  • Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung sind Beweise und Dokumentationen, Hinweise/Erinnerungen und Warnungen/AnKündigungen
  • Erfüllung der Funktion durch Einhaltung eines bestimmten Inhalts/Aufbaus
Form
  • Die Form kann mündlich oder schriftlich erfolgen
  • Schriftlich kann durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag vorgeschrieben werden
Fristen
  • Es gibt keine Frist für den Ausspruch einer Abmahnung
  • Der Anspruch kann allerdings verwirken
  • Reaktionsloses Hinnehmen des vertragswidrigen Verhaltens durch Arbeitgeber über längere Zeit
  • Dadurch konnte für Arbeitnehmer Eindruck entstehen, Verhalten habe keine Arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Abmahnungsberechtigte
  • Jeder Arbeitgeber ist zu einer Abmahnung berechtigt
  • Zusätzlich sind Personen befugt, der Arbeitnehmern Arbeitsanweisungen erteilen darf und auf den Arbeitgeber Abmahnungsrecht erteilen darf
    Personal-, Abteilungsleiter, Geschäftsführer und andere Vorgesetzte)