Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Anfechtung wegen Inhalt (§ 119 Abs. 1 BGB)
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- Grundlage
- Wenn Irrtum über Inhalt einer Willenserklärung vorliegt (Irrtum über die Rechtsnatur des Rechtsgeschäfts oder über Person des Vertragspartners) oder
- Der Betreffende Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Beispiel: Versprechen oder Verschreiben)
- Die Erklärung muss sofort innerhalb von 2 Wochen angefochten werden
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Anfechtung wegen der Eigenschaft (§ 119 Abs. 2 BGB)
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- Grundlage
- Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache oder der Person (Beispiel: Alter, Vorstrafen, Ehrlichkeit etc.)
- unverzügliche Erklärung der Anfechtung (d.h. innerhalb von 2 Wochen)
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Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB)
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- Grundlage
- Anfechtungsgegner wurde in zulässiger Weise nach einer Tatsache gefragt,
- Ist nach Treu und Glauben zur Offenbarung verpflichtet und
- hat falsche oder ungenügende Auskunft gegeben
- Beispiel: Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch nach Vorstrafen, soweit diese für zu besetzende Stelle relevant sind
- Erklärung der Anfechtung
- Keine Einhaltung von Fristen erforderlich
- Nur Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigen
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Anfechtung wegen Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB)
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- Grundlage
- widerrechtliche Drohung
- Kausalität für Vertragsabschluss (Beispiel: Arbeitgeber droht für Fall, dass Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet, mit Kündigung)
- Erklärung der Anfechtung
- keine Einhaltung von Fristen erforderlich
- nur Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigen
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