Anfechtung des Arbeitsvertrags

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Anfechtung wegen Inhalt
(§ 119 Abs. 1 BGB)
  • Grundlage
  • Wenn Irrtum über Inhalt einer Willenserklärung vorliegt (Irrtum über die Rechtsnatur des Rechtsgeschäfts oder über Person des Vertragspartners) oder
  • Der Betreffende Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Beispiel: Versprechen oder Verschreiben)
  • Die Erklärung muss sofort innerhalb von 2 Wochen angefochten werden
Anfechtung wegen der Eigenschaft
(§ 119 Abs. 2 BGB)
  • Grundlage
  • Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache oder der Person (Beispiel: Alter, Vorstrafen, Ehrlichkeit etc.)
  • unverzügliche Erklärung der Anfechtung (d.h. innerhalb von 2 Wochen)
Anfechtung wegen Täuschung
(§ 123 Abs. 1 BGB)
  • Grundlage
  • Anfechtungsgegner wurde in zulässiger Weise nach einer Tatsache gefragt,
  • Ist nach Treu und Glauben zur Offenbarung verpflichtet und
  • hat falsche oder ungenügende Auskunft gegeben
  • Beispiel: Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch nach Vorstrafen, soweit diese für zu besetzende Stelle relevant sind
  • Erklärung der Anfechtung
  • Keine Einhaltung von Fristen erforderlich
  • Nur Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigen
Anfechtung wegen Drohung
(§ 123 Abs. 1 BGB)
  • Grundlage
  • widerrechtliche Drohung
  • Kausalität für Vertragsabschluss (Beispiel: Arbeitgeber droht für Fall, dass Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet, mit Kündigung)
  • Erklärung der Anfechtung
    • keine Einhaltung von Fristen erforderlich
    • nur Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigen