Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Verpflichtung des Arbeitnehmers
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- Rechtliche Verpflichtung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag)
- Recht auf Direktion des Arbeitgebers
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Ausnahmen
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- Missachtung gesetzlicher Vorgaben, besonders gegen
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Verstoß gegen Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und gegen billiges Ermessen lt. § 315 BGB bei Ausübung des Direktionsrechts
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Weitere Grundsätze
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- Abgeschlossene Betriebsvereinbarung
- Beachtung des Arbeitgebers auf Mitbestimmungsrecht § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- Ersetzung der Zustimmung u.U. durch Beschluss der Einigungsstelle
- Zustimmung des Betriebsrats auf Antrag des Arbeitgebers
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