3-Stufen-Prüfung
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- Negative Gesundheitsprognose
d.h. vermutlich auch in Zukunft erhebliche Fehlzeiten
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
durch bisherige und noch zu erwartende Fehlzeiten d.h. Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Beeinträchtigung
- Interessenabwägung
d.h. führen erhebliche Beeinträchtigungen zu nicht mehr zumutbarer Belastung des Arbeitgebers Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Sozialdaten des Arbeitnehmers
- Betriebliche Ursachen für Erkrankung
- Chronische Erkrankungen
- Kenntnis des Arbeitgebers von Erkrankungen bei Einstellung
- Vorhalten von Personalreserven
- Konkrete betriebliche Situation (z.B. Betriebsgröße)
- Bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses
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Besonderheiten bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
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- Negative Gesundheitsprognose: Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit
d.h. vermutlich auch in Zukunft erhebliche Fehlzeiten
- Wiederholte kurze Fehlzeiten in der Vergangenheit: Umfang der Fehlzeiten: mind. 6 Wochen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (laut BAG)
- Prognose weiterer Kurzerkrankungen aber Berücksichtigung der Art der Erkrankung (einmalige Krankheitsursache, Arbeitsunfall) und Frage, ob Krankheit ausgeheilt
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
- Störungen im Betriebsablauf (z.B. kein kurzfristiger Ersatz für Arbeitnehmer möglich, Verlust von Aufträgen)
- Wirtschaftliche Beeinträchtigung (z.B. außergewöhnlich hohe LohnFortzahlungskosten, Vorhaltekosten für Personalreserve)
- Interessenabwägung
Zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen:
- Bisheriger ungestörter Verlauf des Arbeitsverhältnisses
- Betriebliche Ursachen für häufige Erkrankungen
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Besonderheiten bei Kündigung wegen lang andauernder Erkrankungen
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- Negative Gesundheitsprognose:
- Langandauernde Erkrankung (mind. 6 Wochen) aber entscheidend z.B. auch Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Andauern der Erkrankung bei Kündigungszugang
- Prognose: Besserung des Gesundheitszustands oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
- Störungen im Betriebsablauf (z.B. Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen)
- Wirtschaftliche Beeinträchtigung
- Nicht Höhe der LohnFortzahlungskosten, da Begrenzung der LohnFortzahlungspflicht auf 6 Wochen.
- Interessenabwägung
- Überbrückungsmaßnahmen in Form von Mehrarbeit, Versetzung, NeuEinstellung etc. für Arbeitgeber möglich? Insbesondere Berücksichtigung der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
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Besonderheiten bei Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
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- Gesundheitliche Beeinträchtigung des Arbeitnehmers (physisch oder psychisch)
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Geminderte Leistungsfähigkeit
- Minderung infolge Krankheit
- In Zukunft nicht mit Besserung zu rechnen
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
- Dadurch, dass der Arbeitnehmer keine der Bezahlung entsprechende Arbeitsleistung mehr erbringen kann
- Missverhältnis muss erheblich sein
- Nach BAG ist in der Regel von erheblicher Beeinträchtigung auszugehen
- Möglichkeit der Weiterbeschäftigung
- Auf einen anderen Arbeitsplatz
- Unter geänderten Arbeitsbedingungen (z.B. in Teilzeit)
- Interessenabwägung
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