Kündigung wegen Krankheit

3-Stufen-Prüfung
  • Negative Gesundheitsprognose
    d.h. vermutlich auch in Zukunft erhebliche Fehlzeiten
  • Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
    durch bisherige und noch zu erwartende Fehlzeiten d.h. Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Beeinträchtigung
  • Interessenabwägung
    d.h. führen erhebliche Beeinträchtigungen zu nicht mehr zumutbarer Belastung des Arbeitgebers
    Zu berücksichtigen sind insbesondere:
    • Sozialdaten des Arbeitnehmers
    • Betriebliche Ursachen für Erkrankung
    • Chronische Erkrankungen
    • Kenntnis des Arbeitgebers von Erkrankungen bei Einstellung
    • Vorhalten von Personalreserven
    • Konkrete betriebliche Situation (z.B. Betriebsgröße)
    • Bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses
Besonderheiten bei Kündigung wegen
häufiger Kurzerkrankungen
  • Negative Gesundheitsprognose: Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit
    d.h. vermutlich auch in Zukunft erhebliche Fehlzeiten
    • Wiederholte kurze Fehlzeiten in der Vergangenheit: Umfang der Fehlzeiten: mind. 6 Wochen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (laut BAG)
    • Prognose weiterer Kurzerkrankungen aber Berücksichtigung der Art der Erkrankung (einmalige Krankheitsursache, Arbeitsunfall) und Frage, ob Krankheit ausgeheilt
  • Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
    • Störungen im Betriebsablauf (z.B. kein kurzfristiger Ersatz für Arbeitnehmer möglich, Verlust von Aufträgen)
    • Wirtschaftliche Beeinträchtigung (z.B. außergewöhnlich hohe LohnFortzahlungskosten, Vorhaltekosten für Personalreserve)
  • Interessenabwägung
    Zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen:
    • Bisheriger ungestörter Verlauf des Arbeitsverhältnisses
    • Betriebliche Ursachen für häufige Erkrankungen
Besonderheiten bei Kündigung
wegen lang andauernder Erkrankungen
  • Negative Gesundheitsprognose:
    • Langandauernde Erkrankung (mind. 6 Wochen) aber entscheidend z.B. auch Dauer des Arbeitsverhältnisses
    • Andauern der Erkrankung bei Kündigungszugang
    • Prognose: Besserung des Gesundheitszustands oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss
  • Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
    • Störungen im Betriebsablauf (z.B. Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen)
    • Wirtschaftliche Beeinträchtigung
    • Nicht Höhe der LohnFortzahlungskosten, da Begrenzung der LohnFortzahlungspflicht auf 6 Wochen.
  • Interessenabwägung
  • Überbrückungsmaßnahmen in Form von Mehrarbeit, Versetzung, NeuEinstellung etc. für Arbeitgeber möglich? Insbesondere Berücksichtigung der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Besonderheiten bei Kündigung wegen
krankheitsbedingter Leistungsminderung
  • Gesundheitliche Beeinträchtigung des Arbeitnehmers (physisch oder psychisch)
  • Geminderte Leistungsfähigkeit
    • Minderung infolge Krankheit
    • In Zukunft nicht mit Besserung zu rechnen
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
    • Dadurch, dass der Arbeitnehmer keine der Bezahlung entsprechende Arbeitsleistung mehr erbringen kann
    • Missverhältnis muss erheblich sein
    • Nach BAG ist in der Regel von erheblicher Beeinträchtigung auszugehen
  • Möglichkeit der Weiterbeschäftigung
    • Auf einen anderen Arbeitsplatz
    • Unter geänderten Arbeitsbedingungen (z.B. in Teilzeit)
  • Interessenabwägung
    • Keine Besonderheiten