Ablehnung einer personellen Maßnahme durch den Betriebsrat

Verstoß gegen Gesetz
Verstoß gegen Verordnung
Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschrift
Verstoß gegen tarifvertragliche Bestimmungen
Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
Verstoß gegen gerichtliche Entscheidung
Verstoß gegen behördliche Anordnung
Befürchtung einer nichtgerechtfertigten Benachteiligung bzw. Kündigung der Arbeitnehmer
Nichtberücksichtigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers
Ungerechtfertigte Benachteiligung des betreffenden Arbeitnehmers selbst durch
(z.B. Herunterstufung, Unterforderung, Benachteiligung wg. Geschlechts)
Fehlende interne Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG
Bewerber könnte den Betriebs- frieden stören bzw. verstößt gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen/gewerkschaftlichen Betätigung / Einstellung, sexuellen Identität, Geschlechts, Alters; fehlende Förderung von Selbstständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer)