Versetzung - Beteiligung des Betriebsrats

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Ordnungsgemäße Information durch den Arbeitgeber
  • Fristberechnung
    Eingang der Mitteilung über die beabsichtigte Versetzung am _________
    Ablauf der Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats am _________
    Nächste Betriebsratssitzung am _________
  • Angaben zur Person, die versetzt werden soll.
    (Name, Vorname, Geburtsdatum, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Ausbildung, Fort- und Weiterbildungen)
  • Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers
    (Schwerbehinderung, Gleichstellung, andere Gründe)
  • Angaben zur derzeitigen Beschäftigung
    (Art der Beschäftigung, derzeitige Vergütung)
  • Angaben zur vorgesehenen Beschäftigung
    (Art der Beschäftigung, vorgesehen Vergütung (Tarifgruppe), erstmalige Eingruppierung, Umgruppierung)
  • Angaben zum Versetzungstermin
    Zu welchem Termin soll die Versetzung erfolgen?
Beratung des Betriebsrats
  • Prüfung, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder andere Vorschriften vorliegt.
  • Prüfung, ob Versetzung durch das Direktionsrecht gedeckt.
    (Grenzen des Direktionsrechts können sich aus gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften ergeben.)
  • Regelungen in einer Betriebsvereinbarung
  • Regelungen im Arbeitsvertrag
Stellungnahme des Betriebsrats
  • Zustimmung zur Versetzung
  • Verstreichenlassen der Wochenfrist für die Stellungnahme
  • Zustimmung zur Versetzung, Ablehnung der Ein-/Umgruppierung
    (mit Vorschlag für die richtige Ein-/Umgruppierung)
  • Schriftliche Verweigerung der Zustimmung
    • Verstoß gegen geltendes Recht (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG):
      Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschrift, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, gerichtliche Entscheidung, behördliche Anordnung
    • Verstoß gegen Richtlinie i.S.d. § 95 BetrVG
      (§ 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG)
    • Besorgnis, das durch Versetzung (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG)
      im Betrieb Beschäftigte gekündigt werden oder andere Nachteile erleiden und die Benachteiligung nicht aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist.
  • Ungerechtfertigte Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers
    (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG)
  • Fehlen einer internen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG
    (§99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG)
  • Besorgnis, das der Bewerber den Betriebsfrieden stört durch Gesetzwidriges Verhalten
  • Grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG genannten Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen