Betriebsbedingte Kündigung

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Betriebsrats-anhörung

(§ 102 Abs. 1 BetrVG)

  • Welche Inhalte umfassen die Anhörung?
    • Tätigkeitsbeschreibung (Dauer, Art, Vollzeit/Teilzeit, Abteilung)
    • Persönliche Angaben des Mitarbeiters (Anschrift, Name, evtl. soziale Umstände, Familienstand, Kinder, Alter, Zugehörigkeit im Betrieb)
    • Kündigungsart, -frist, -grund
  • Einhaltung der Fristen (Ablauf ab dem Wochen-Frist an dem Tag der Anhörung)
    • Schriftlich: Datum des Erhalts des Anhörungsschreibens
    • Mündlich: Mitteilung an den Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung an seinen Stellvertreter
Beratung des BR
  • Besteht ein Anspruch auf einen speziellen Kündigungsschutz?
    • Azubi, Schwerbehinderter bzw. deren Vertrauensperson, Schwangere, Mitglied im Betriebsrat, Umweltschutzbeauftragter
  • Liegen Beweise für den Kündigungsgrund vor?
  • Liegt eine bzw. mehrere berechtigte Abmahnung(en) vor?
  • Anhörung von Betroffenen/Zeugen notwendig?
  • Entlastende Umstände
  • Welche Auswirkungen hat eine Kündigung auf den Mitarbeiter und deren Familie? Reicht ein vielleicht milderes Mittel aus? (Versetzung, Änderungskündigung, Abmahnung)
Meinung des Betriebsrats
  • Schriftlicher Einspruch aufgrund von Gründen des § 102 Abs. 3 BetrVG
    • Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung infolge einer Fortbildung/Umschulung (§ 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG)
    • Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung unter anderen Arbeitsbedingungen (§ 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG); ist der Mitarbeiter damit einverstanden?
    • Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder im gleichen Betrieb, jeweils jedoch an einem anderen Arbeitsplatz (§ 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG)
    • Keine Meinung und somit Ablauf der Frist zur Äußerung
  • Schriftliches Einverständnis mit/ohne Zweifel?
  • Keine Meinungsäußerung und somit Ablauf der Frist
Mitarbeiter informieren
  • Wenn die Kündigung wirksam wird, muss dies dem Betroffenen mitgeteilt werden
  • Der Mitarbeiter ist über folgendes in Kenntnis zu setzen:
  • Dreiwöchige Frist auf Klage
  • Möglichkeit auf Kündigungsschutzklage
  • Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab? Erfolgsaussichten?
  • Beim Betriebsrat kann Einspruch erhoben werden (§ 3 KSchG, Frist von einer Woche nach Erhalt der Kündigung)
  • Der Mitarbeiter kann bei Widerspruch des Betriebsrats eine Weiterbeschäftigung verlangen (§ 102 Abs. 5 BetrVG)
  • Stellt der Betriebsrat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht, um einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchzusetzen? (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
  • Hilfe durch Rechtsanwalt, Gewerkschaft, Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts
  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung entfällt, wenn der Kündigungsgrund innerhalb der Kündigungsfrist entfällt
  • Bestehen Restansprüche? (Urlaub, Vergütung…)
  • Ausstellung eines Zeugnisses
  • Problem der Ausgleichsquittung (nur Empfang von Geld und Arbeitspapieren unterschreiben)