UmwG 1995 – § 249: Gläubigerschutz
Fünftes Buch: Formwechsel Zweiter Teil: Besondere Vorschriften Zweiter Abschnitt: Formwechsel von Kapitalgesellschaften Dritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer
Rechtsform § 249: Gläubigerschutz
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine Aktiengesellschaft ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.
Erstes Buch: Möglichkeiten von UmwandlungenZweites Buch: VerschmelzungErster Teil: Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt: Möglichkeit der VerschmelzungZweiter Abschnitt: Verschmelzung durch AufnahmeDritter Abschnitt: Verschmelzung durch NeugründungZweiter Teil: Besondere VorschriftenErster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von PersonengesellschaftenZweiter Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von PersonenhandelsgesellschaftenDritter Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von PartnerschaftsgesellschaftenZweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften
mit beschränkter HaftungErster Unterabschnitt: Verschmelzung durch AufnahmeZweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch NeugründungDritter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von AktiengesellschaftenErster Unterabschnitt: Verschmelzung durch AufnahmeZweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch NeugründungVierter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften
auf AktienFünfter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener GenossenschaftenErster Unterabschnitt: Verschmelzung durch AufnahmeZweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch NeugründungSechster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger VereineSiebenter Abschnitt: Verschmelzung genossenschaftlicher PrüfungsverbändeAchter Abschnitt: Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf GegenseitigkeitErster Unterabschnitt: Möglichkeit der VerschmelzungZweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch AufnahmeDritter Unterabschnitt: Verschmelzung durch NeugründungVierter Unterabschnitt: Verschmelzung kleinerer VereineNeunter Abschnitt: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem
Vermögen eines AlleingesellschaftersDrittes Buch: SpaltungErster Teil: Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt: Möglichkeit der SpaltungZweiter Abschnitt: Spaltung zur AufnahmeDritter Abschnitt: Spaltung zur NeugründungZweiter Teil: Besondere VorschriftenErster Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit
beschränkter HaftungZweiter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
und Kommanditgesellschaften auf AktienDritter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung eingetragener GenossenschaftenVierter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger VereineFünfter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher
PrüfungsverbändeSechster Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen
auf GegenseitigkeitSiebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines EinzelkaufmannsErster Unterabschnitt: Möglichkeit der AusgliederungZweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur AufnahmeDritter Unterabschnitt: Ausgliederung zur NeugründungAchter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger StiftungenNeunter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften
oder Zusammenschlüssen von GebietskörperschaftenViertes Buch: VermögensübertragungErster Teil: Möglichkeit der VermögensübertragungZweiter Teil: Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen
einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche HandErster Abschnitt: VollübertragungZweiter Abschnitt: TeilübertragungDritter Teil: Vermögensübertragung unter VersicherungsunternehmenErster Abschnitt: Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft
auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder
öffentlich-rechtliche VersicherungsunternehmenErster Unterabschnitt: VollübertragungZweiter Unterabschnitt: TeilübertragungZweiter Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins
auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder
öffentlich-rechtliche VersicherungsunternehmenErster Unterabschnitt: VollübertragungZweiter Unterabschnitt: TeilübertragungDritter Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins
auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft
oder auf ein öffentlich-rechtliches VersicherungsunternehmenVierter Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen
Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften
oder Versicherungsvereine auf GegenseitigkeitErster Unterabschnitt: VollübertragungZweiter Unterabschnitt: TeilübertragungFünftes Buch: FormwechselErster Teil: Allgemeine VorschriftenZweiter Teil: Besondere VorschriftenErster Abschnitt: Formwechsel von PersonengesellschaftenErster Unterabschnitt: Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und PersonenhandelsgesellschaftenZweiter Unterabschnitt: Formwechsel von PartnerschaftsgesellschaftenZweiter Abschnitt: Formwechsel von KapitalgesellschaftenErster Unterabschnitt: Allgemeine VorschriftenZweiter Unterabschnitt: Formwechsel in eine PersonengesellschaftDritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer
RechtsformVierter Unterabschnitt: Formwechsel in eine eingetragene GenossenschaftDritter Abschnitt: Formwechsel eingetragener GenossenschaftenVierter Abschnitt: Formwechsel rechtsfähiger VereineErster Unterabschnitt: Allgemeine VorschriftenZweiter Unterabschnitt: Formwechsel in eine KapitalgesellschaftDritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine eingetragene GenossenschaftFünfter Abschnitt: Formwechsel von Versicherungsvereinen auf GegenseitigkeitSechster Abschnitt: Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen RechtsSechstes Buch: Grenzüberschreitende UmwandlungErster Teil: Grenzüberschreitende VerschmelzungZweiter Teil: Grenzüberschreitende SpaltungDritter Teil: Grenzüberschreitender FormwechselSiebentes Buch: Strafvorschriften und ZwangsgelderAchtes Buch: Übergangs- und Schlußvorschriften