Zweites Buch: Verschmelzung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 57:Inhalt des Gesellschaftsvertrags
In den Gesellschaftsvertrag sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen.