Drittes Buch: Spaltung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
§ 138:Sachgründungsbericht
Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.