UmwG 1995 – § 56: Anzuwendende Vorschriften

Zweites Buch: Verschmelzung

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

Zweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung

§ 56:Anzuwendende Vorschriften

Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 51 bis 53, 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55 entsprechend anzuwenden.