Zweites Buch: Verschmelzung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 56:Anzuwendende Vorschriften
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 51 bis 53, 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55 entsprechend anzuwenden.