Zweites Buch: Verschmelzung
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme
§ 6:Form des Verschmelzungsvertrags
Der Verschmelzungsvertrag muß notariell beurkundet werden.
§ 6:Form des Verschmelzungsvertrags
Der Verschmelzungsvertrag muß notariell beurkundet werden.