Drittes Buch: Spaltung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme
§ 153:Ausgliederungsbericht
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.