UmwG 1995 – § 153: Ausgliederungsbericht

Drittes Buch: Spaltung

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns

Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme

§ 153:Ausgliederungsbericht

Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.