Zweites Buch: Verschmelzung
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Dritter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 74:Inhalt der Satzung
In die Satzung sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen. § 26 Abs. 4 und 5 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.